Nein, der Garantiegeber ist Bauknecht, nicht Otto , Du kannst wenn Du unter 6 Monaten seit dem Kauf ist dein Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen und eine Rücknahme fordern.

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler nachweisen das das Produkt beim Kauf nicht fehlerhaft war, nach den 6 Monaten kehrt sich das ganze um und Du bist in der Nachweispflicht. Also bestehe auf eine Rücknahme des Gerätes solltest Du in der Zeitspanne liegen mit der Argumentation das das Gerät fehlerhaft ausgeliefert wurde und der Fehler trotz Techniker nicht beseitigt werden kann.

Eine Preismiderung ist in meinen Augen nur eine Kulanz des Händlers, rechtlich muss er da gar nichts.

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wenn du eine Domain hast, kannsst du einen sogenannten srv Eintrag hinterlegen. Sprich Du brauchst so etwas nicht extra zu zahlen.

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Ich denke Du hast eine Menge zu verarbeiten und bist daher sehr unruhig im Schlaf, versuche einfach mal auf etwas natürliches beruhigendes am Abend zurück zu greifen. Diverse Teesorten usw.

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