Immer wieder kommt es vor, daß Einzelhändler die gesetzlich vorgeschriebene Pfanderstattung auch für beschädigte 'Verpackungen' (Einwegdosen oder Einwegflaschen) hartnäckig verweigern mit dem Argument, wenn der Rückgabeautomat die Pfandwertigkeit nicht erkenne, erhielten sie auch keine Erstattung durch das DPG-System. Sie würden also Verlust machen, wenn sie Pfand rückerstatten, weswegen sie eben die beschädigten Dosen/Flaschen nicht annehmen könnten. Aber ist das wirklich so? Ich habe von einer Clearingstelle der DPG gehört. Ist nicht die zuständig für die Verrechnung von Ansprüchen, die nicht maschinell abgewickelt werden können, weil z.B. DPG-Pfandsiegel oder Barcodes beschädigt und nicht vom Rückgabeautomaten lesbar sind?