Das schreibt das Auswärtige Amt dazu:

Biometrie wird allgemein als Lehre von der Anwendung mathematisch-statistischer Methoden auf die Mess- und Zahlenverhältnisse von Lebewesen definiert. Mit diesen Methoden können physische oder verhaltenstypische Merkmale von Lebewesen erfasst und ausgewertet werden. In der für die Ausstellung von Pässen und die Kontrolle an den Grenzstellen maßgeblichen Informationstechnologie bedeutet Biometrie das Erkennen von Benutzern aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften.

Mit der chip-basierten Integration biometrischer Merkmale in Pässe wird ein zusätzliches Sicherheitselement eingeführt, welches Fälschungen von Pässen noch schwerer macht als heute und eine notwendige Weiterentwicklung der Fälschungssicherheit darstellt. Biometrie in Pässen ermöglicht eine maschinell gestützte Überprüfung der Identität des Reisenden an der Grenze. Das Reisen mit einem fremden Pass wird künftig deutlich erschwert.

Der biometrische oder ePass wird seit dem 01.11.2005 als neuer Reisepass ausgestellt. Auf dem in den Passdeckel intergrierten Chip ist das biometriefähige Passbild des Passinhabers gespeichert.

Und hier noch zum nachlesen sehr gute Informationen der ARD:

http://www.ard.de/ratgeber/special/biometrischer-pass/-/id=322978/nid=322978/did=319952/z68vfz/index.html

thomania

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Hallo wonderman!

Zunächst einmal tut es mir sehr leid um deinen Hund. Ob du deinen Hund im Garten begraben darfst oder nicht, wird nach Landesrecht geregelt. In den Bundesländern gibt es so etwas wie ein Gesetz zur Beseitigung von Tierkörpern (der genauen Wortlaut des Titels des Gesetzes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). In diesem Gesetz wird genau festgelegt, wie du mit deinem toten Hund umgehen darfst. In meinem Bundesland ist neben der Zuführung zu einer zugelassenen Beseitigungsanlage (Abdeckerei) z. B. die Möglichkeit eingeräumt, einen toten Hund mit 80 cm Überdeckung mit Erdboden in einem Nicht-Trinkwassereinzugsbereich zu begraben. Wenn du genau wissen willst, wie es in deinem Bundesland aussieht, solltest du dir dieses Landesgesetz besorgen und lesen. Viele Grüße, thomania!

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Nein, es ist nicht verboten. Aber wie Bikerbarde schon schreibt, ist es ganz bestimmt nicht gut für deinen Motor. Die Rußentwicklung macht sich nämlich nicht nur außerhalb des Motors bzw. des Auspuffs bemerkbar, sondern wird auch und insbesondere innerhalb des Motors ihre Spuren hinterlassen. Wenn du auf etwas Altenatives umsteigen möchtest, kann ich dir nur empfehlen, auf Bio-Diesel umzusteigen. Dazu ist allerdings vorher (wenn es sich nicht um einen werksneuen Dieslemotor handelt) in der Werkstatt eine Umrüstung erforderlich, da Bio-Diesel eine Esther-Verbindung ist, somit eine reinigende Wirkung hat und alte Ruß- und Dieselrückstände überall in deinem Motor lösen wird, was früher oder später zu Zusetzungen von Düsen u.s.w. führen wird. Außerdem werden Gummischläuche vom Bio-Diesel angegriffen. Diese Teile werden u. a. bei der Umrüstung ausgetauscht. Die Leistungseinbuße gegenüber mineralischem Diesel beträgt auch hier ca. 10 - 15 %. thomania

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Hallo petrowski, Bestattungsrecht ist Landesrecht, d. h. es gibt in deinem Bundesland ein Bestattungsgesetz, welches die verschiedenen Formen der bestattungen festlegt. Üblicherweise sind das die 3 von dagmar164 genannten Formen. thomania

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