hallo stejos& natürlich alle anderen! ich habe inzwischen sehr viele antworten bekommen. diese reichen von a) "es handelt sich bei JEDEM einkauf um einen vertrag, in dem rein theoretisch, beide vertragsparteien ihre anschrift angeben MÜSSEN.." bis z) "nein, muss man nicht, da beim einkauf die adressen nur einseitig getauscht wurden (auf dem kassenbon ist in der regel die anschrift des geschäftes), darf im nachhinein nicht die adresse des käufers gefordert werden.." mich persönlich interessiert das alles nicht, bislang wehre ich mich immer erfolgreich dagegen und fordere euch alle auf, es mir gleich zu tun, damit das datensammeln ein ende hat! um aber dennoch auf der sicheren seite zu sein, habe ich inzwischen diese frage an rtl-einspruch, dr. ralf höcker gesendet, sobald ich etwas neues erfahre, lasse ich es euch wissen, bis dahin, lieben gruß und: wehret euch!

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das nervt mich auch immer, deshalb habe ich mich mal schlau gemacht. Wer anonym einkauft, darf auch anonym umtauschen. kein händler hat anspruch auf angabe persönlicher daten! wenn der händler kein vertrauen zu seinen angestellten hat - sein problem! selbst wenn sog. allgemeine geschäftsbedingungen darauf hinweisen, ist es unlauter! ich wehre mich immer erfolgreich! und um dem schwachsinn ein ende zu machen, vor allem wo derzeit ein reger handel mit adressdaten umhergeht, rate ich jedem, nichts anzugeben! und fakt ist auch, wer einen falschen namen angibt und damit auch noch unterschreibt, muss sich bewusst sein, das er urkundenfälschung begeht! ich hoffe ich habe geholfen! gruß, vanni

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