Warum muss man bei einem Umtausch seine Adresse angeben?
7 Antworten
Nein, das Finanzamt will das nicht wissen.
Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, auch im VK. Da werden Bons von Kunden, die diese nicht mitnehmen wollten gesammelt und interessante Posten als Umtausch angegeben, den Betrag steckt sich das schwarze Schaf in seine Tasche, oft machen Kassierer und Aufsicht (die den Stornoschlüssel hat) gemeinsame Sache. Mit den Kundenangaben wollen die Firmen sich die Möglichkeit offen lassen im Verdachtsfall nachfragen zu können.
Si das stimmt, habe lange genug im Einzelhandel gearbeitet und die dollsten Dinge erlebt.
das nervt mich auch immer, deshalb habe ich mich mal schlau gemacht. Wer anonym einkauft, darf auch anonym umtauschen. kein händler hat anspruch auf angabe persönlicher daten! wenn der händler kein vertrauen zu seinen angestellten hat - sein problem! selbst wenn sog. allgemeine geschäftsbedingungen darauf hinweisen, ist es unlauter! ich wehre mich immer erfolgreich! und um dem schwachsinn ein ende zu machen, vor allem wo derzeit ein reger handel mit adressdaten umhergeht, rate ich jedem, nichts anzugeben! und fakt ist auch, wer einen falschen namen angibt und damit auch noch unterschreibt, muss sich bewusst sein, das er urkundenfälschung begeht! ich hoffe ich habe geholfen! gruß, vanni
Kann das nur vermuten: stellt sich heraus, dass etwas wegen einer unerlaubten Manipulation defekt ist oder dadurch ein versteckter Mangel entstanden ist, dann kann man die Person dafür haftbar machen.
Umtausch in einem Ladengeschäft ist Kulanz des Händlers. Darum ist es wohl nicht zuviel verlangt, wenn er wissen will, wer diese Kulanz in Anspruch nimmt.
Und zweitens möchte der Händler gerne wissen, an wen er sich wenden kann, wenn sich heraus stellt, dass die umgetauschte Ware z.B. vom Kunden beschädigt wurde.
Ein Umtausch ist nicht freiwillig, das stimmt nicht! Beruht der Umtausch auf einem Mangel (das Produkt hat einen Fehler oder ist kaputt) ist das keine freiwillige Leistung des Händlers sondern der Kunde hat das Recht auf ein mangelfreies Produkt!
hallo stejos& natürlich alle anderen! ich habe inzwischen sehr viele antworten bekommen. diese reichen von a) "es handelt sich bei JEDEM einkauf um einen vertrag, in dem rein theoretisch, beide vertragsparteien ihre anschrift angeben MÜSSEN.." bis z) "nein, muss man nicht, da beim einkauf die adressen nur einseitig getauscht wurden (auf dem kassenbon ist in der regel die anschrift des geschäftes), darf im nachhinein nicht die adresse des käufers gefordert werden.." mich persönlich interessiert das alles nicht, bislang wehre ich mich immer erfolgreich dagegen und fordere euch alle auf, es mir gleich zu tun, damit das datensammeln ein ende hat! um aber dennoch auf der sicheren seite zu sein, habe ich inzwischen diese frage an rtl-einspruch, dr. ralf höcker gesendet, sobald ich etwas neues erfahre, lasse ich es euch wissen, bis dahin, lieben gruß und: wehret euch!
Leider unwahrscheinlich dass RTL da antworten wird. Dort hat man wohl recht viele Anfragen und kümmert sich nur um das, was man ggf. im TV ausschlachten und zeigen will. Der Rest ist denen egal - ganz zu schweigen davon, dass die dazu nicht die Zeit haben.
Oh - da bin ich ja dann mal gespannt, ob rtl das Rätsel löst! Blöderweise hat mich die zickige Verkäuferin so perplex gemacht, dass ich am Ende tatsächlich meine Adresse aufgeschrieben habe :-( Würde das gerne rückgängig machen. Für die Zukunft habe ich mir fest vorgenommen, mich zu wehren und meine Adresse nicht mehr herzugeben!
Denke mal, das stimmt so. Bin vor Jahren mal von der Filialleiterin eines Drogeriemarktes in dem ich gute Kundin war, angesprochen worden, ob ich in ihrem Markt einmal über mehrere Wochen lang Testkäuferin sein möchte. Ich sollte damals auch verstärkt auf Kassiererinen achten, die den Kassenbon nicht an die Kundin weitergeben.