Überweise deinem Bekannten wo du wohnst einen angemessenen Betrag für die Wohnung. Den kann er dir dann ja in Bar wieder zurück geben.

Mietverträge können auch mündleich abgeschlossen werden, aber ich würde einen schriftlichen (Unter)Mietvertrag mit deionem Bekannten machen.

So bekommst du noch etwas mehr Geld zum normalen Regelsatz von 399 Euro.

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Ob du ihm die Differenz des Unterhaltsgeldes zahlst bleibt dir überlassen. Wenn du es aber machst, lass deinen Freund nicht nach einiger Zeit hängen.Hast du das Geld übrig spricht ja nichts dagegen.

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Du wohnst derzeit auf Zeit? Also hast du bereits eine Wohnung, die vom Amt bezahlt wird? Dann übernimmt das Amt auch den Betrag in bisheriger Höhe. Auch die Heizkosten. Kaution und Umzugskosten (Mietwagen ect.) werden bei einer nicht zugestimmten Wohnung nicht getragen. Aber jeder Fall ist anders. Bitte kontaktiere in der Sache einen Anwalt. Den bekommst du als ALGII Empfänger kostenlos, wenn es um Sozialsachen geht. Da es schnell gehen muss und im Internet jeder was anderes sagt, ist das für dich die bessere Wahl.

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Das beste wird sein, wenn dein Bekannter dir die 100 Euro Bar gibt. Sollte er weiter weg wohnen, das Geld per Bargeldtransfer abwickeln. Western Union zum Beispiel.

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Es gibt bei der Arge eine Abteilung für Existenzgrünjder. Die sollten dir Tipps, bzw Unterlagen geben können. Alternativ bei der IHK nachfragen. Der Businessplan sollte ausführliche Erläuterungen enthalten, die Zukunftorientiert begründen, das dein Vorhaben funktioniert. Risiken, Konkrenzverhalten und Gewinnermittlung. Aber wenn du dich eingehender damit beschäftigst wirst du das selber sehen. Hier noch ein Interessanter Link, den du sicher schon kennen wirst, wenn du dich mit der Existenzgründung beschäftigt hast: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/businessplan/

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Hier gibt es einen guten ALG 2 Rechner: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php

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Vielleicht ist hier ja dein Landkreis dabei: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

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Vielleicht: Robert Miles -Children

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Frag einen guten Bekannten, der nicht ALG2 bezieht, ob er das Auto mit deinen 7000 Euro kauft. Dann kaufst du es ihm wieder ab, nur das in diesem Kaufvertrag 3850 Euro steht. Wenn jemand fragt, warum das Auto so günstig war, sagst du das du es mit einem Motorschaden gekauft hast.

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Ebay kleinanzeigen Betrug... bitte helft mir dieses Würstchen zu finden!

Hey Community. ich hab vor ca. 4 Wochen ein Angebot für ein smartphone in ebay kleinanzeigen gefunden. Ich habe öfter mit ihm telefoniert (er mit einem Handy), insgesamt so 45 mins. Er hat recht symphatisch geklungen, und ich begann ihm zu vertrauen. Das war der Fehler. Hat noch rumgelabert dass er das handy von seiner Frau hat und von ein bisschen von sich erzählt und blablabla..... Er hat mir die Bankdaten gegeben und ich habe ihm das Geld überwiesen. Das kommt davon wenn man doch immer wieder einen Versuch startet und vertrauen in die Menschen hat. Das erbärmliche dran ist, dass man das einfach nicht kann. So. Also ich überweis ihm das Geld, er sagt auch noch dass er es erhalten hat und jetzt losschickt. Alles wunderbar. Ich ruf nach ein paar Tagen an weils nicht ankommt, Sein Handy ist aus. Sowie jetzt immer noch. Sein Fehler: es ist mal jemand anders an sein Handy hingegangen und hat dieses Würstchen ans Telefon geholt und gesagt: "Frank, kommst du mal?" Ich weiß also den Namen, (die adresse die er mir gab stimmt natürlich nicht) die Bankadresse und den Nachnamen. Er gab an, Meier zu heißen, allerdings gibt es keinen Frank Meier in diesem Ort. Nur einen Frank Meyer. Ich zisch also zu nem Kumpel, der bei "Frank Meyer" anruft und vorgibt ein elektriker zu sein und sich verwählt hat. Ich erkenne mit 90 prozentiger Wahrscheinlichkeit seine Stimme wieder. Ich weiß, dass ich so gut wie kein Druckmittel habe. Kann ich trotzdem Juristisch irgendwas machen? Wenn nicht, werde ich mir meine Kohle oder das Handy persönlich holen. Wenn der Kerl das wirklich sein sollte, wird er leiden. Ich werde all seinen Freunden und seiner Familie erzählen was passiert ist. Solche kleinen ** gehören nicht in die Gesellschaft. Solche Schweine sind parasiten, durch die nur sch++ße passiert. Bekomme ich seinen Wahren Namen vielleicht durch die Bankdaten heraus? Wenn er es ist, werd ich von Bayern bis in den Norden von Deutschland fahren, da wo er wohnt, wenn es sein muss.

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Wenn du das Feld mit dem Namen frei lässt ergänzt dein Bankinstitut dies automatisch. So war es jedenfalls bei mir. Du kannst versuchen ihm einen Cent zu überweisen und das Feld diesmal frei zu lassen. Wenn du die richtigen Leute kennst nimm die mit und fordere dein Geld ein. Dafür braucht man keine Polizei. Gewalt sollte aber nur zur Verteidigung angewendet werden, sonst bist du hinterher der Dumme.

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Kauf dir Nudeln und Ketchup. Zu trinken kannst du diese Multivitamintabletten in Leitungswasser auflösen. Oder spar dir die 3 Euro und geh containern. Alternativ geh zur Tafel bzw. Suppenküche. Viel Glück und alles Gute.

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Eine direkte Antwort auf deinen Fall kann ich leider nicht geben, aber für andere, die per Suchmaschine hier gelandet sind:

Versicherung und Steuern können übernommen werden, wenn man das KFZ als Wohnsitz angibt. Wer zB. im Wohnmobil lebt, dem werden evtl. die Aufwendungen als KdU genemigt. Hier mal ein Infolink mit BSG Entscheidung dazu:

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_42003450/hartz-iv-im-wohnmobil-kosten-werden-ersetzt.html

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Steuerhinterziehung-Alg2 Betrug-Beleidigung & Veröffentlichung Pornographischer Daten.. Was Tun?

Hallo, ich selbst bin mit meinem wissen am ende, und bräuchte tipps & so was ich noch tun kann.. kurz zur erklärung, eine bekannte von mir denkt sie wäre sehr lustig und 1. postet in facebook unmögliche sachen, hierbei geht es darum das mein mann & ich ein baby bekommen haben in der 26 woche, und sie betitelt es als "missge...t" & " warum solche kinder eigentlich leben dürfen".. von dieser aussage besitze ich einen screenshot.. 2. hat sie mehr als 2 jahre, getragene unterwäsche ect. verkauft ( google sei dank, sind noch sehr viele profile vorhanden, zum nachweißen) und keine steuern eingereicht, sie hat alle einnahmen hiervon auf ein mir unbekanntes tagesgeld-konto überweißen lassen.. 3. in dieser zeit hat sie noch dreist ALG 2 bezogen, die ganze Zeit!!!.. 4. von meinem Mann & ihr existieren noch pornographische Bild- und Video-Dateien.. diese hat sie auch über einen gewissen zeitraum verkauft!.. Ohne seine einverständniss erklärung.. seine ausweiß-kopie hat sie nachts heimlich gemacht als er geschlafen hat, immerhin ist er berufstätig und braucht auch seinen schlaf..

Jetzt meine fragen, reicht es wenn ich den beweisen und meinem wissen zum Jobcenter-Finanzamt gehe?!... Was können wir tun das dass bild/video-material verschwindet?.. kann er schadensersatz klagen? immerhin hat sie damit geld verdient.. wenn ja wo mache ich das? wegen der beleidigung an unserem kind.. was kann ich hierbei tun?

Danke, fürs lesen & helfen. mit lieben grüßen, Alexstrasa

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Zu den Videos: Die werden sicher noch irgendwo im Netz rumgeistern. Vielleicht nicht auf der zuerst veröffentlichten Seite, aber dafür auf 10 anderen, dir unbekannten Seiten. Das alles zu entfernen (dafür gibt es u.a. kostenplichtige Dienste) dürfte wohl sehr schwierig bis unmöglich sein. Denn die Titel wurden sicher auch umbenannt, der Film geschnitten ect. so das kein Scrawler das Material aufspüren kann.

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Hartz4 (ALG2) kann man beim Jobcenter (vormals Arge) beantragen. Den (formlosen) Antrag kann grundsätzlich erstmal jeder stellen. Ob er Bewilligt wird entscheiden verschiedene Faktoren. Hier mal was zur Antragstellung: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf

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Die Stromkosten sind bereits im Regelsatz eingerechnet. Etwa 33 Euro waren das m.W.n. Wird dein Warmwasser durch einen Stromboiler erhitzt, bekommst du diese Ausgaben ebenfalls erstattet. Sind ca. 8,80 Euro/mtl. Ein formloser Antrag reicht. Das geht auch rückwirkend im derzeitigen Bewilligungszeitraum.

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Im ländlichen Gegenden gilt eine Grundstücksfläche bis 800qm als angemessen. Euer ist 38qm größer. Das rechtfertigt aber keine Sperre der Leistungen. Der sofortige Widerspruch ist also schon mal die richtige Handlung.

Habe mal fast den selben Fall gehabt. Damals bekam ich Hilfe von Forenmitglied VirtualSelf. Zitat und Auszug aus den Fachlichen Hinweisen der BA:

„Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II nach der Intention des Gesetzgebers in aller Regel vorübergehender Natur ist, lassen die Ausführungen des BSG Abweichungen zu. Dementsprechend ist es nicht vertretbar, in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Verwertung einer selbstgenutzten Immobilie zu verlangen. Nur wenn die selbstgenutzte Immobilie deutlich zu groß (unangemessen) ist, kommt daher eine Berücksichtigung als Vermögen in Betracht. ... Eine Grundstücksfläche von 500 m² im städtischen und von 800 m² im ländlichen Bereich ist in der Regel als angemessen anzusehen. Darüber hinaus sind auch höhere Werte als angemessen anzuerkennen, wenn diese in Bebauungsplänen festgelegt sind. Bei unangemessener Grundstücksgröße ist die Verwertung von eigentumsrechtlich abtrennbaren Grundstücksbestandteilen durch Verkauf oder Beleihung zu verlangen (Teilung des Grundstücks). Die Teilung/Abtrennung der Wohn- bzw. Grundstücksfläche ist nur zumutbar, wenn dadurch die Wohn-/Grundstücksfläche auf eine angemessene Größe zurückgeführt werden kann. Dies bedeutet auch, dass größere Grundstücke als angemessen angesehen werden können, wenn entsprechende Größen in Bebauungsplänen vorgesehen sind, die Grundstücke ohnehin nicht teilbar wären oder das Grundstück hinsichtlich seines Zuschnittes vergleichbar mit anderen Grundstückszuschnitten im entsprechenden Baugebiet ist.“

Nachzulesen unter Punkt 3.4

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-12-SGB-II-ZuBeruecksicht-Vermoegen.pdf

Viel Glück und dein Anwalt sollte das hinkriegen, wenn er auf Sozialrecht spezialisiert ist.

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Hier sthet was zum Thema unter Punkt 3.4 http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-12---20.08.2012.pdf

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