Solar ist gewissermaßen der Überbegriff. Photovoltaik ist eine Möglichkeit, die Solarenergie zu nutzen. Daneben kann die Solarenergie auch mit der Solarthermie genutzt werden. Siehe dazu www.solaranlage.eu/
Unter www.verjaehrung.net ist das ganze auch verständlich und nachvollziehbar beschrieben. Inbesondere auch zu § 195 BGB.
Am besten ihr schaut auch mal in die AGB's rein, es kann sein, dass dort die Verjährungsfristen verlängert wurden.
Ansonsten gibts unter verjaehrung.net/ Informationen zur Verjährung von Forderungen.
Photovoltaikanlagen rechnen sich vor allem durch die Einspeisevergütung. Diese wurde allerdings dieses Jahr wieder gesenkt (http://www.solaranlage.eu/einspeiseverguetung-2010). Man sollte sich also sehr genau beraten lassen, damit sich die Investition auch am Ende der Laufzeit gerechnet hat. Solarthermieanlagen sind halt nur bei einer entsprechenden Lage wirklich effizient. Und sie können natürlich nur im Sommer wirkungsvolll arbeiten.
Im Strafrecht verjähren fast alle Straftaten je nach schwere der Tat, schon nach wenigen Jahren oder auch erst deutlich später. Einzelne Straftaten wie Mord verjähren hingegen nie.
http://www.verjaehrung.net/
Der Sinn der Verjährung liegt vor allem in der Rechtssicherheit.
Siehe http://www.verjaehrung.net/
Also darüber habe ich noch nichts gelesen, dass eine Solaranlage gesundheitsschädlich sei.
Das hängt natürlich immer von der Größe der Solaranlage ab. Bei Photovoltaikanlagen kann man so mit 5.000 - 6.000 Euro pro kWp rechnen. Das sind aber nur ungefähre Werte. Ein paar mehr Informationen gibt auch unter http://www.solaranlage.eu
Im großen und ganzem hängt das sehr vom Standord und der Ausrichtung der Anlage ab. In der nähe von Stuttgart hat eine Anlage mit 10 kwp auch schon bis zu 12.000 kw produziert.
Ein paar mehr Infos auch was die Berechnung angeht gibt es unter http://www.solaranlagen-beratung.de/