Wir wohnen jetzt seit Sommer in unserer Wohnung. Im Sommer war das Wasser immer sehr heiß (Durchlauferhitzer auf 1). Jetzt im Winter wird es gerade mal 30 Grad (Durchlauferhitzer auf 2). Gibt es eine Vorgabe, dass der Vermieter nur garantieren muss, dass das Wasser so lauwarm wird? Weil wir das warme Wasser mit dem Wasserkocher machen müssen, damit unser Baby seine 37 Grad zum Baden hat. Wir wollen jetzt nicht schon wieder wegen einem Problem beim Vermieter auftauchen. Da gabs in letzter Zeit schon zu viele. Außerdem haben wir schon wieder einige auf unserer Liste stehen.