@derschopenhauer
habe ich ja gleich danach gemacht und für juli auch bekommen.. geht darum ICH musste damals ein darlehen beantragen weil das ALG1 ja immer rückwirkend für den monat gezahlt wird das heisst das ALG1 was am 26.6 kam war für den juni gedacht. das weiss ich definitv.. und das darlehen musste ich alleine bis heute noch zurückzahlen und musste ihn damit mitversorgen . aber da er das ALG1 was für den juni gedacht war den wir auch zusammen gewohnt haben mitgenommen hat bin ich mir nicht sicher ob ich teilanspruch habe.. da er ja auch dafür mich mitversorgen musste weil wir beim jobcenter weiterhin in einer bedarfsgemeinschaft gemeldet waren und die mir mein geld gestrichen haben aufgrund dessen das er so viel ALG 1 bekommen hat... die meinten wir leben in einer eheänlichen ghemeinschat da wir ein paar waren und deshalb habe ich nichts bekommen... :( hoffe das is verständlich erklärt ..:(