Gleich die Frage:
Ist es möglich die gefahrenen Kilometer gegenüber dem FA geltend zu machen, wenn die Fahrten dazu diesen den Enkel zu holen und auch wieder nach Hause zu bringen?
Hintergrund:
Einer unserer Enkel wohnt ca. 175 km (einfache Strecke) von uns entfernt und muss (soll) alle 14 Tage ein langes Wochenende bei uns verbringen. Das Jugendamt begrüßt dies sehr und die Kindesmutter besteht mehr oder weniger darauf alle 14 Tage wenigstens ihre Ruhe zu haben.
Die Eltern, also die Kindesmutter und unser Sohn, lebten schon vor der Geburt des Kleinen nicht mehr zusammen.
Unser Sohn ist insgesamt für 2 Kindern unterhaltspflichtig und kann sich die Fahrten definitiv nicht leisten, ich habe einfach mal nachgerechnet was mich die Sache in 2014 gekostet hat:
52 Wochen hat das Jahr, das sind 26 Wochenenden an denen der Kleine min. bei uns war, es waren deutlich mehr weil Mutti keine Zeit hatte, aber egal.
Ich fahre 175 km einfach um ihn zu holen und das auch wieder zurück, also rund 350 km beim Holen aber auch wieder beim Bringen, zusammen also rund 700 km!
700 km an 26 Wochenenden, das sind – 18.200 km die ich nun also mindesten gefahren bin um ihn zu holen usw. Das bedeutet aber auch, dass ich dafür rund Kosten von € 9.100,-- (€ 0,50 je gefahrenen km / lt. ADAC).
Mein Wagen ist ein Firmenwagen im eigenen Unternehmen, ich führe ein Fahrtenbuch. Das bedeutet ich muss min. 90% der Fahrten als für das Unternehmen gefahrenen nachweisen oder eben den Geldwertevorteil mit 1% vom Neupreis versteuern. Das erhöht das zu Versteuernde um gut € 7.000,--.
Auf der einen Seite will das Jugendamt unbedingt das wir das weiter machen, auf der anderen Seite fressen mich die Kosten auf und die Mutter?
Der haben wir den Führerschein sogar bezahlt, immer noch billiger als immer selber fahren zu müssen. Nun kann sie endlich selber nach Berlin und wohin auch noch immer fahren um Party machen zu können.
Ich darf nun morgen wieder fahren um den Kleinen zu holen, den wir sehr mögen und auch gern bei uns haben, nur dafür rund € 10.000,-- im Jahr aufwenden ohne jedes entgegenkommen von Seiten der Mutter?
Unser Sohn, na ja dann wohl nicht gerade clever, hat die Lehre damals geschmissen und nun natürlich lauter tolle Jobs. Zurzeit kann er nicht mal den Unterhalt für seine Kinder bezahlen, zu gering ist das Einkommen. Die Kinder aber brauchen den Unterhalt, weil (und sind wir uns mal ehrlich) auch die Mütter nicht die Hellsten sind. Also, was machen wir? Genau, wir bezahlen nun den Unterhalt anstatt unseres Sohnes, der aufgrund Eigenbehalt auch nicht herangezogen werden könnte.
Nun eben mein Entschluss, der uns nicht leicht fällt und man muss sehen ob wir das auch durchhalten:
Bringe ich die Fahrten steuerlich nicht unter (wovon ich wohl ausgehen muss) und / oder wird das Fahren künftig nicht zwischen Mutter und uns geteilt, dann werde ich ab dem 01.01.2015 schweren Herzens den Kleinen nicht mehr holen.
Danke für Eure Meinung und Tipps!
Noch schöne Weih