Ich würde die 116 117 anrufen, da hast du einen Mediziner an Apparat. Die können das besser eingrenzen

kannst hier vielleicht auch mal schauen

https://symptomchecker-service.netdoktor.de/#!/notice

Gehe lieber 1x zuviel als zu wenig zum Arzt

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Aufgrund der sogenannten "Störerhaftung" ist das Hotel verpflichtet, illegale Aktivitäten über Ihr W-Lan zu unterbinden. Daher rückversichern die sich mit deinem Ausweis, falls eine illegale Aktivität zu der IP Adresse des Hotels zurückverfolgt wird... Deswegen gibt es in der Regel wenig W-Lans mit einem generellen Passwort. Mittlerweile bekommt jeder ein individuelles Login, quasi wie ein Autokennzeichen...Das Gesetz wurde aber gerade gekippt, so dass in Zukunft dem Individum die Störung nachgewiesen werden muss und nicht bloß dem Betreiber des Internetanschlußes...

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Laut §906 BGB muss du nur Störungen hinnehmen, die "die Benutzung eines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt". Ab wann ist der Grenzwert für "unwesentlich" überschritten, wäre zu klären. Aber da gibt es Grenzwerte. Frag mal bei deinem Bezirksamt

Rechtsgrundlagen
https://dejure.org/gesetze/BGB/906.html

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Laut §906 BGB muss ich nur Störungen hinnehmen, die "die Benutzung eines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt". Ab wann ist der Grenzwert für "unwesentlich" überschritten?

Rechtsgrundlagen

https://dejure.org/gesetze/BGB/906.html

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