Hallo,

einfach zu sagen, ohne Ihn bis du besser dran, finde ich nicht ausreichend. Klar ist, du liebst ihn und er liebt dich. So sagt er es und ich glaube ihn, obwohl ich ihn nicht kenne.

So wie du die Situation beschreibst, gehe ich davon aus, dass er an eine Depression hat und sich von der Aussenwelt abkapselt.

Alleine wirst du es nicht schaffen, für ihn da zusein und es schaffen, dass sein Leben für ihn Sinn macht. Denn sonst macht du auch dein Leben kaputt.

Ich denke, dass eine Therapie sehr sinnvoll für deinen Freund ist.

Wegen den Schulden, kann er doch mal in eine Schuldenberatungsstelle gehen, da kann man ihn mit Sicherheit helfen. Auch kann er mit den Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ich wünsch Dir viel Glück.

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Ich würde mich anmelden und dann wird entschieden. Es gibt immer Ausnahmen.

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Mit 16 Jahren, brauchst du 5000 Euro???

Du wirst keine Möglichkeit haben, an das Geld zu bekommen. Einen Kredit wirst du nicht bekommen, da noch nicht volljährig. Ich denke mal deine Eltern willst du nicht fragen.

Ich würde Dir Raten, mit deinen Eltern zu sprechen.

Illegal würde ich mir kein Geld besorgen, kann Dir nur davon abraten.

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Ich denke mal, dass er immer aufgepasst hat, das nichts passiert, aber immer mit dem Risiko gelebt hat, dass was passieren könnte.

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Ich würde ihm sagen , dass du deine Tage hast. Ich denke du hast auch keine andere Chance, wenn es die unangenehm ist.

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Ich würde nochmal mit ihm Reden und ihm sagen, was dich stört. Wie du schreibst, liebt er Dich, nur er kann es Dir nicht zeigen.Du liebst ihn ja sicherlich auch? Sag ihm, dass er was ändern muß. Ich würde ein Ritual einführen, wie z.B. ein Tag in der Woche, ohne Computer und wo er Zeit für Dich hat. Solange du mit der Situation klar kommst und nicht zerbrichst, würde ich nicht schluss machen. Aber ich denke, er mu was ändern, wenn dich das so stört. Und wenn es gar nicht geht, dann mach Schluss.

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Ich bin schon geschockt, was zum Teil alles hier geschrieben ist. Die Kommentare von guterwolf, kann ich nur zustimmen. Bei der Frist, darf man NIE auf den Nutzungszeitraum schauen, sondern immer nur auf den Abrechnungszeitraum. Ist dieser bis zum 30.11.2008, so muss die Abrechnung bis zum 30.11.2009 vorliegen.

Wenn es einen triftigen Grund gibt, bei dem der Vermieter nicht Schuld an die Verspätung hat, muss man die Abrechnung auch nach der Frist zahlen.

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Auf deiner Abrechnung müsste stehen : -> Abrechnungszeitraum, dass ist wahrscheinlich 01.01.2008 bis 31.12.2008 -> Ihrer Nutzerzeitraum , dass wäre dann 01.11.2008 bis 31.12.2008. Weißt du ob der Wert am 1.11.2008 abgelesen worden ist. Weil wenn nicht, müsste der Verbauch der 2008 angefallen ist, aufgeteilt werden, für den Vormieter und für Dich. Der Verbrauch würde dann nach Gradtagen aufgeteilt. Auch das müsste auf der Abrechnung stehen. Wenn ich fragen darf, welche Firma erstellt die Abrechnung? Habt ihr Heizkostenverteiler montiert?

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Wenn in der Abrechnung 2008 keine Fehler aufgetreten sind, kannst du problemlos zahlen, was der Vermieter auch indem Fall verlangt. Las die Abrechnung wenn du magst prüfen du kannst alle Kostenbelege deines Vermieters verlangen, diese muß er dir in Kopie vorlegen.

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Noch ein Nachtrag zu den bisher gesagten Antworten.

Sollte die Abrechnung z.B. von der Firma techem sein, sind die Kosten für das Ablesen der Geräte miteinberechnet in den Heizkosten. Der Eigentümer des Hauses gibt an, wieviel Gas oder Öl er für den Abrechnungszeitraum bezahlt hat, zu dieser Summe kommen, Beispielweise, die Miete oder Wartung der Geräte, Betriebstrom Schornsteinfeger oder die Wartung der Heizungsanlage. Alle Positionen werden zusammen addiert und nach Grundkostenregelung aufgeteilt. Der Abrechnungsservice steht in der Regel unter Betriebskosten, wenn das so ist, ist dierer nicht umlegbar.

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