Grundsätzlich darf und kann jeder jeden wegen allem und ohne jegliche Beweise zu benötigen anzeigen. Der Staatsanwaltschaft obliegt es dann, zu entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder die Angelegenheit eingestellt wird.

Im Gegenzug kann ggf. der Angezeigte eine Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung machen.

In Deinem Fall: Der Vater kann (theoretisch) Anzeige erstatten; es wird dabei aber nichts herauskommen. Es sei denn, ein Kontaktverbot wurde vorher schon gerichtlich festgelegt.

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Nach $ 176 StGB würden sich Betreiber strafbar machen, wenn sie Zugang für unter 14-jährige anbieten; daher wirst Du legale Plattformen für Dich nicht finden, solange Du eben noch keine 14 bist.

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