Antwort
In diesem Falle würde das Jugendamt wahrscheinlich erstmal den Ursachen auf den Grund gehen und versuchen diese Problematik zu lösen, sollte sich dieses Fehlverhalten nicht bessern, mit den bereits verhängten Maßnahmen (z. B. Familienhelfer*innen) könnte der Kindesentzug folgen. Da die Eltern die Pflicht haben dafür zu sorgen, das, dass Kindeswohl nicht gefährdet ist. Dies ist aber wirklich die aller letze Option wenn nichts anderes hilft.
Mit freundlichen Grüßen teatime1337