Bist Du fündig geworden? Ich auch ein solches!
Hallo Sakura, wenn Du ab morgen mit der Hälfte Deines Einkommens auskommen kannst, brauchst Du keine private Altersvorsorge! Irgendwann musst Du auf Einkommen verzichten. Entweder heute oder ab Rentenbeginn.
Aus diesem Grund kommen die meisten nicht ohne eine private Altersvorsorge aus. Gegenüber einem normalen Sparplan oder einer Versicherung profitierst Du bei der Riesterrente von staatlichen Zulagen und je nach EInkommen/Steuerklasse nicht unerheblichen Steuervorteilen. Siehe auch einem ganz aktuellen Bericht:
http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/rendite-von-riester-renten-ist-kaum-schlagbar-111391.php
Dem Anlagetipp mit dem auflösen einer Lebensversicherung um es dann in Gold anzulegen kann ich mich nicht anschließen. Versicherungen sind auf die vereinbarte Laufzeit ausgelegt. Genau wie bei Bausparverträgen bezahlt man die Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit. D.h. bei einer vorzeitigen Vertragsaufhebung verliert man einen Teil seines angelegten Geldes und verzichtet zusätzlich auf den Schlussbonus. Auch wenn die Rendite von Gold "aktuell" interessant ist, wird es nicht reichen um kurzfristig wenigstens auf eine effektive Rendite von "null" zu kommen (eingezahltes Kapital im Verhältnis zum Rückkaufswert zggl. Wertzuwachs vom Gold). Ich möchte auch anmerken, dass Gold erst seit ca. 2008/2009 im Rahmen der Krise als Fluchtwährung so massiv an Wert gewonnen hat. In den 20 Jahren davor hat Gold max. auf dem Niveau der Inflation an Wert gewonnen.
Jetzt zu Deiner Frage: Eine Kündigung des Riestervertrags ist nur schlecht möglich, zumal der Wert auf Deinem jährlichen Kontoauszug sich aus Sparbeiträgen und Zulagen zusammen setzt. Bei einer Auflösung bekommst Du die Zulagen nicht und musst ggf. erhaltene Steuervorteile zurück bezahlen. Ich kann nicht einschätzen ob Du nach 1,5 Jahren überhaupt etwas ausgezahlt bekommst, denn gemäß den staatichen Vorgaben verteilen sich die Abschluss und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahren.
Riesterverträge sind zertifiziert und müssen dafür verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Eine davon lautet, dass der Anleger zum Vertragsablauf mindestens sein eingezahltes Geld zzgl. Zulagen am Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommt. Dies erfolgt in der Regel in Form einer Rente. Aufgrund Deiner aktuellen kurzen Laufzeit wird das Guthaben aber nicht ausreichen um die Mindestrente ausbezahlt zu bekommen. Im Ergebnis bekommst Du das eingezahlte Geld samt Zulagen zum vereinbarten Vertragsablauf ausgezahlt. Was das dann nach Inflation dann für eine Kaufkraft hat, kann ich nicht sagen.
Fazit: Ich würde die Riester weiter laufen lassen: Sofern Du ledig bist und gut verdienst würde ich jetzt, so lange Du noch keine Familie hast, möglichst viel Geld einbezahlen. So profitierst Du heute von einem super Steuersparmodell und langfristig vom Zinseszinseffekt.
Riester ist m.E. die flexibelste Anlageform auf dem Versicherungsmarkt, denn hier kannst Du Deine Beiträge jederzeit individuell anpassen. D.h. zum Beispiel als Single pro Jahr 2.100 EUR abzüglich der Förderung von 154 EUR anlegen um so Steuern zu sparen und wenn sich die Lebensumstände ändern auch wieder auf 10 EUR mtl. reduzieren. Später wieder erhöhen....
Anmerkung: Dein Vertragsverhältnis besteht nicht mit der Bank. Diese ist nur als Vermittler aufgetreten. Deiner Willenserklärungen musst Du an die Versicherung direkt richten.
Vielen Dank annokrat. Mit welchem Programm wandelstr Du die MP3 in Wav um?
Die AXA und Dbv bieten mit BoxPlus im Sachversicherungsbereich einen sehr leistungsstarken Versicherungsschutz. So belegt die Gebäudeversicherung bei Öko Test den 1. Rang und Finanztest hat in der letzten Ausgabe die Haftpflicht als leistungsstärkste ausgezeichnet.
Die Versicherung, die sich flexibel ihrem Leben anpasst, kann jederzeit mit Monatsfrist gekündigt werden.
Karstadt/Quelle oder wie die aktuell heißen, bietet so etwas nach meiner Kenntnis im Bereich der Krankenzusatzversicherungen an.
Jede Familie hat Bedürfnisse und Wünsche
Eine bedarfsgerechte Absicherung kann man mit dem Bau eines Hauses vergleichen. Die Wünsche und Ziele bilden die Rohmauern des Gebäudes. Viele Personen fangen jetzt mit dem Innenausbau an. D.h. Sie verlegen Parkett, bauen eine Küche ein etc.
Bezogen auf Finanzprodukte schließen die Kunden Bausparvertäge oder Banksparpläne ab, versichern sich gegen schlechte Zähne oder eine Ausbildungsversicherung für die Kinder etc.
Aber was passiert, wenn der erste Starkregen kommt? Außer den Rohmauern und dem Innenausbau steht doch noch gar nichts von dem Haus. Es regnet rein, der Parkett quillt auf und die Küche geht kaputt. D.h. der Vermögensaufbau bricht zusammen.
Fazit: Bevor ich mit dem Innenausbau bzw. Vermögensaufbau beginnen kann, muss ein Dach auf das Gebäude/Vermögensaufbau. Dieses besteht aus folgenden elementaren Versicherungen:
- Private Haftpflicht (bei Kindern unter 10 Jahren inkl. der Deckung für deliktsunfähige Kinder)
- Berufsunfähgkeitsversicherung (wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können stehen Ihnen nur noch ca. 16% Ihres Bruttoeinkommens als Netto zur Verfügung). Damit können Sie nicht einmal eine Miete bezahlen.
- Krankentagegeldversicherung (Arbeitsnehmer bekommen in den ersten 6 Wochen den Lohn vom Arbeitgeber zu 100% weiter. Im Anschluss bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur noch 80% abzüglich Renten- und Arbeitslosenversicherung. Grob gesagt fehlen Ihnen bei längerer Krankheit ca. 20 - 30% Ihres Nettoeinkommens. Sparen Sie aktuell jeden Monat 20 - 30 % Ihres Einkommens oder sind Sie für Ihren Lebensunterhalt, Finanzierungen etc. auf 100% Ihres Nettoeinkommens angewiesen?
- Unfallversicherungen (Den Bedarf einer Unfallversicherung verneinen gerade Verbraucherzeitschriften und sehen hier nur einen Bedarf für Hausfrau und Kinder. Dieser Meinung kann ich mich aufgrund meiner Praxisfälle nicht anschließen. Wenn ein Zimmermann bei einem Autounfall sein rechtes Bein verliert, bekommt er Geld aus der privaten Berufsunfähigkeits- und seiner Unfallversicherung. Was macht aber ein Familienvater, welcher in einem Büro arbeitet und der vermeintlichen Empfehlung oben besagter Zeitschriften gefolgt ist? Aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kann er kein Geld erwarten und eine Unfallversicherung hat er nicht. Eine Unfallversicherung sollte bei Vollinvalidität je nach Restdauer der Lebensarbeitszeit zwischen 6 und 8 Bruttojahreseinkommen des Hauptverdieners betragen. Ehegatten sind gleich abzusichern, denn wenn Ihre Frau einen schweren Unfall hatte, werden Sie erst mal nicht zu 100% weiter arbeiten, sondern sich um Ihre Frau und die Kinder kümmern. Entsprechend entsteht Ihnen der gleiche Ausfall, wie wenn Sie im Krankenhaus liegen würden. Kinder sollte bei Vollinvalidität mit mindestens 500.000 EUR abgesichert werden. Mit diesem Betrag könnte bei einer Inflationsbereinigten Verzinsung von 2,5% die nächsten 70 Jahre ein Betrag von 1.250 EUR entnommen werden. Das ist sicherlich kein riesiger Betrag, zumal Zinsabschlagsteuer und ggf. Krankenkassenbeiträge noch nicht berücksichtigt worden sind. Aber es ist eine Basis, da der Betrag die nächste 70 Jahre infaltionsbereinigt wurde. Schauen Sie mal in die Police Ihrer Kinder. Oft sind diese nicht höher als 250.000 EUR abgesichert, d.h. 650 EUR Brutto im Monat.
- Risiko-Lebensversicherung: Hier sollten sie generell zwischen der Absicherung der Familie und der Verbindlichkeiten unterscheiden. Ich kenne Ihre familiäre Situation nicht! Oft gibt es einen Hauptverdiener, evtl. verdienst die Frau über eine 400 EUR oder Teilzeitstelle noch etwas hinzu und es gibt 1 - 3 Kinder. Es bestehen Verbindlichkeit für Wohneigentum, Auto etc. Beziffern wir diese in meinem Beispiel auf 100.000 EUR und das die Ehefrau nur 400 EUR verdient und 2 Kinder (3,5) vorhanden sind.
Mit welchem Einkommen werden die Verbindlichkeiten zurück geführt. In der Regel vom Haupteinkommen. Diese Person mit Ihrer Arbeitskraft sollte daher auch gegen ableben versichert werden. Die Laufzeit der Police richtet sich nach Darlehensdauer. Es sollte eine Risikolebensversicherung mit fallendem Schutz gewählt werden. Da Sie am Anfang hauptsächlich Zinsen und wenig Tilgung bezahlen ist es sinnvoll die Anfangsversicherungssumme im 1/3 der Laufzeit konstant zu halten und erst danach die Versicherungssumme fallen zu lassen.
Kommen wir zur Absicherung der Familie. Bei Ihrem Ableben bekommt die Frau nur eine lausige Witwen- und 2 Halbwaisenrenten. Bei einem Brutto von 2.500 EUR ist das i.d.R. nicht mehr als 600 EUR. Aber was bekommt der Vater in unserem Beispiel, wenn seine Frau versterben sollte. Richtig 2 kleine Kinder, 100.000 EUR Schulden zzgl. Beerdigungskosten. Zusätzlich muss er zu 100% weiter arbeiten, denn für die Frau wurde wie so oft keine Absicherung im Todesfall getroffen.
Fazit: Bei der Absicherung der Familie sollten generell immer beide Elternteile abgesichert werden. Als Laufzeit empfehle ich eine Dauer, bis das jüngste Kind 20 Jahre alt ist. Damit soll gewährleistet sein, dass jede schulische Ausbildung (Abi) auch finanziel möglich wäre. Die Ermittlung des Absicherungsbetrag erfolgt auf Basis des Kapitalbedarfs der Frau. D.h. Jetziges Familieneinkommen - 10% (Anteil vom Mann) - 400 EUR Job der Frau - 600 EUR Witwen- und Waisenrente - wegfallende Finanzierungsbelastung (siehe 1. Absicherung). Das Ergebnis müssen Sie auf die Laufzeit, in unserem Beispiel 17 Jahre (20 - 3 Jahre jüngstes Kind)hochrechnen. Bitte berücksichtgen Sie hierbei bitte auch, dass das Geld bei einem Todesfall morgen sofort in einer Summe zur Auszahlung kommt, obwohl Sie die nächsten 17 Jahre nur inflationsbereinigt 500 EUR im Monat benötigen. Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme also, dass das Geld sich auch verzinst. D.h. Sie benötigen keine 500 EUR * Inflation * 17 Jahre sondern weniger. Dies macht sich wieder vorteilhaft in der Prämie bemerkbar.
Auch hier können Sie eine fallende Versicherung wählen, welche im 1/3 der Laufzeit wieder eine konstante Versicherungssumme hat und erst danach fällt.
- Gebäudeversicherung (sofern Immbilienbesitz vorhanden). Wenn Ihr Haus abbrennt stehen Sie vor dem Nichts. Ihre Bank will ihr Geld wieder, d.h. Sie müssen zusätzlich zur neuen Miete das alte Darlehen weiter bedienen.
Abschließend noch meine Meinung zu Makler oder nicht Makler. Ich war 6 Jahre lang Makler. Ein Makler hat den Vorteil, dass er sich aus allen Gesellschaften das vermeintlich günstigste und beste raussuchen kann. Bei mir bedeutete das, dass ich trotz Vergleichsprogramme ca. 40% meiner Zeit damit beschäftigt war, dass mich auf dem laufenden gehalten habe, was alle Gesellschaften wieder für neue Produkte anbieten.
Damals haben wir zum Beispiel von einer mehrfach von Maklern als Top Versicherer ausgezeichneter Unternehmen, mit sehr kundenfreundlichen Bedingungen und einem sehr guten Preis-/Leistungs die Unfallversicherung vermittelt.
Danach bin ich in den Bankvertrieb als Spezialist gewechselt. Damals wie heute haben meine Kunden alle Versicherungen und Finanzprodukte bei mir. Durch die Rabatte, welche dem Kunden für seine Treue (Anbündelungsrabatte oder Versicherungspakete)eingeräumt werden, beträgt bei meiner Gesellschafft die Differenz in der Summe im Durchschnitt keine 10%. Dafür kann ich im Gegensatz zu den meisten Makler die meisten Schäden bis 2.500 EUR sofort regulieren und überweise meinen Kunden das Geld unbürokratisch. Nicht zu verachten ist auch, dass die Konzentrierung der Versicherungen bei einer Gesellschaft im Schadensfall insbesondere auch bei Kulanzzahlungen sehr von Vorteil ist. Wenn Sie bei einem Makler ihre 10 Versicherungen mit einem Jahresbeitrag von 3.000 EUR bei 10 unterschiedlichen Gesellschaften haben ist das schön, denn sie haben alles aus einer Hand. Wenn der Beitrag für die Haftpflicht aber nur 70 EUR beträgt frage ich Sie, wie viel Kullanz kann Ihnen das eine Unternehmen entgegenbringen?
Wieviel Kullanz kann Ihnen alternativ die Pfefferminzia entgegen birngen, an die Sie jedes Jahr 3.000 EUR überweisen?
Welche Gesellschaft würde es mehr weh tun Sie als Kunden zu verliegen?
Als ich dann im Bankvertrieb war, haben sich die ehemaligen Maklerkunden weiter an mich gewand. Eine Kundin hatte einen Unfall und sich die Bänder im Fuss abgerissen. Wir haben den Schaden gemeldet und nach einem Jahr wurde das Gutachten vom Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Gutachten stellte eine bleibende Invalidität fest und der Versicherer musste 10.000 DM an die Kundin auszahlen. Der gesellschaftsarzt hat sich aber das Gutachten angesehen und mitgeteilt, dass die Invalidität nicht auf den Unfall zurück zu führen ist. Der Arzt hat die Kundin nie gesehen oder untersucht. Ich habe die Kunden zu einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt geschickt. Es wurde ein 2. Gutachten erstellt, was ebenfalls die Gesellschaft zur Zahlung der 10.000 DM verpflichtete. Die Gesellschaft weigerte sich weiter energisch die Summe auszuzahlen. Danach ist man vor Gericht gezogen. Das Gericht gab ein 3. Gutachten in Auftrag und urteilte, dass die Gesellschaft der Kundin die 10.000 DM auszahlen muss. Die Gesellschaft hat das Urteil nicht akzepiert und ist in Berufung gegangen..... (bis zu diesem Zeitpunkt sind über 2,5 Jahre seit dem Unfall vergangen).
Wir sprechen hier über 5.000 EUR. Wenn eine Gesellschaft mit Top Bedingungen und zig Leistungseinschlüssen sich schon bei einem normalen Unfall mit 5.000 EUR so verhält, wie wird das erst bei einem richtigen Schaden.
Die Gesellschaft des Bankvertrieb hatte viele der Leistungseinschlüsse nicht und war auch etwas teuer, aber ich habe für die Kunden 5-stellige Vorschüsse im Schadensfall abrufen können. Mein größter Schadensfall in den 9 Jahren im Bankvertrieb war eine Auszahlung von 200.000 EUR (400.000 DM), welche ohne irgend eine komplikation bezahlt wurde. Bei dem Unfall ging es nicht wie im Fall oben um einen Unfall mit einer sichtbaren Invalidität, sondern um einen schweren Fahrradunfall, welcher einen schwer messbaren Schaden an der Leistungsfähigkeit des Gehirns zur Folge hatte!
Zum Jahreswechsel 2009/2010 wollte ich mich beruflich verändern und stand vor der Frage ob ich mich als Makler oder gebundener Vermittler selbständig mache. Ich habe mich für letzteres entschieden und eine Gesellschaft gewählt, mit der ich als Makler sehr gut (vor allem auch im Schadensfall) zusammen gearbeitet habe. Sie bietet sensationelle Versicherungskonzepte zu einem Top Preis-/Leistungsverhältnis. D.h. ich habe 40% mehr Zeit für meine Kunden, kann Schäden regulieren und meinen Kunden Top Produkte anbieten.
Das Ergebnis meiner Versicherungsanalysen welche ich seit 12 Jahren durchführe ist zu 90% vernichtent. Viele Kunden sind Überversichert und haben auf der anderen Seite existenzbedrohende Versicherungen gar nicht.
Fazit: Es steht und fällt alles mit dem Berater.
fehler
Ich kann mich dem Vorredner anschließen udn empfehlen die Haftpflicht monatlich zu bezahlen.
Manche Versicherer lassen mit sich reden. D.h. wenn Du Arbeitslos oder in einer anderen finanziellen Notlage bist, kann man die Versicherung teilweise auch für ein Jahr aussetzen. D.h. du musst die Versicherung ein Jahr lang nicht bezahlen, hast somit auch nicht den existenziellen Schutz udn der vertrag verlängert sich auf 2011.
Auch das Sozialamt bezahlt i.d.R. für Sozialhilfeempfänger die Haftpflichtversicherung. D.h. wenn Du richtig stark in die Not geraten und staatliche Leistungen beziehst, könntest Du hier auch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Hallo Maxmani,
ich kaufe meine Kontaktlinsen immer über linsen.net. Hab da auch mal für Dich geschaut. Auf Anhieb entsprach die zweite gelistete Monatslinse Deinen Daten.
Musst halt einfach mal stöbern. Unter "Details" sind die Werte aufgeführt.
http://www.linsen.net/shop/Kontaktlinsen/Monatslinsen/29/Biomedics-55-Evolution/41/
Viel Erfolg
Tea
PS: Ich habe mir meine ersten Linsen damals auch vom Optiker anpassen lassen und im Anschluss im Internet nachbestellt. Hat ca. 35 EUR inkl. 2 x 5 Tageslinsen gekostet. Meine Augen waren mir die Investition Wert.