Ich empfehle Dir ca. 3 Sekunden vor Auktionsende Dein maximales Gebot einzugeben. In Schritten, wie hier teilweise vorgesschlagen wird, halte ich nur als Verkäufer für empfehlenswert, denn so wird der Preis schön hoch gepuscht.

Wenn Deine Höchstgrenze 40 Euro ist, dann biete nicht 39,99 sondern 40,07 oder 41,06. Damit müsstest Du die beste Chance haben.

Wenn jemand sofort 50 Cent über Deinem Gebot liegt, dann hat er ein höheres Gebot abgegeben und der Bietautomat von eBay erhöht es in 50 Cent und später ab einem bestimmten Betrag in 1 Euro Schritten.

Viel Erfolg

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Finger weg, Du machst Dich strafbar

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Abholen und bar bezahlen. Was verdienst Du pro Stunde, dass Du hier 240 Euro aufs Spiel setzen kannst.

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Dies ist m.E. nach ein Grund für eine Fristlose Kündigung. Das der Mitarbeiter eine selbstständige Tätigkeit im gleichen Gewerbe ausübt ohne vorherige Abstimmung ist ein relativ leichter Fall für einen Anwalt. Er kann somit auch Kunden aus der Werkstatt Deines Bekannten abwerben und die Tätigkeiten in seiner Freizeit ausführen.

Ich habe mal einen Mitarbeiter fristlos deswegen gekündigt. Wir haben diesen selbstständigen Mitarbeiter eine Falle gestellt, einen Auftrag vergeben und ihm dann mit einem Zeugen zur Rede gestellt.

Ihr solltet auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, sehr teuer ist das nicht.

Viel Erfolg

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Ich würde 500 Euro verlangen, schließlich handelt es sich hier um eine Antiquität.

Schau doch bei eBay nach. Hier einfach die abgeschlossenen Auktionen anklicken und schon hast Du eine Übersicht.

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eine Antwort auf eine eMail von eBay zu bekommen, ist ungefähr so, wie im Lotto ein 5er.

Also sehr sehr selten.

Lieber anrufen, vielleicht können die Dir helfen, ist aber auch nicht garantiert, weil Fachleute Geld kosten.

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Ich habe solche Fälle schon mehrfach an eBay gemeldet, da dies gegen die AGBs verstößt und in anderen Ländern sogar strafrechtlich verfolgt wird. Ebay macht aber nichts.

Vielleich mal eine Verwarnung, das wars dann aber.

Aus meiner Sicht ist das Betrug und der Käufer kann Anzeige erstatten wenn er dies rausbekommt.

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FINGER WEG, dies ist BETRUG
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Hallo,

wenn Du dutzende von Schnullerketten verkaufst, weil Du die selber bastelst, dann must Du ein Gewerbe anmelden und die Bedingungen für einen gewerblichen Account einhalten.

Abgrenzung siehe Wortfilter.de:

Privat oder gewerblich?

Der Gesetzgeber hält es leider nicht für nötig, genaue Abgrenzungen zu definieren. Und so bleibt die Entscheidung, ob jemand privat oder gewerblich handelt, letztlich den Gerichten überlassen und ist vorher kaum kalkulierbar.

Leider neigen die Gerichte dazu, fast alle eBay-Verkäufer als gewerblich zu betrachten. Dazu zwei Urteile:

Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Aktenzeichen 21 C 185/04).

Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06).

Daher mein Rat: (Echte) private Verkäufer sollten eBay meiden. Alle anderen sollten ihren eBay-Account als gewerblich kennzeichnen - müssen dann aber natürlich auch allen damit verbundenen Pflichten nachkommen.

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wenn Du volljährig bist und ein eigenen Konto hast mit Online Zugang, dann kannst Du das irgendwann mal machen.

Es reicht nicht seine Kontonummer und BLZ irgendwo einzugeben.

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