das stimt nur wen im verwaltungs vertag mit alen mitter stehet ,,,,,,, verlang nach den verwaltung vetrag
grüß Moinhallomoin ich denke ja , wen das dein ersten mal wahr mit gewichte , ist nicht schlim wahrscheinicht nur muskelkarte im par tage geht weg ,, wen nicht hol dir bei aldi oder lidel franz wein brand ist die beste für muskel schmerzen
Hallo KayCee, die test Ergebnis lügen nicht ,die verschiden Ergebnis auch nicht und spilen keine grosse rolle.du wurde erwischt pozitiv .die frage ist ,wen du selber nicht genomen hast ,wer hat dir gegeben ? wen nicht mit Nase gezogen hast, dann essen oder trinken bleibt . weil Kokain ist keine gripe. finde selber wer könnte sein , und bei die Polizei anzeigen .
, Deutsches Recht, Urheberrecht Rechtstipp vom 18.01.2013
Forderungsschreiben Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph für Condor nach Abmahnung KSM GmbH durch Kanzlei BaumgartenBrandt
Heute legte uns ein Mandant unserer Kanzlei ein Inkassoschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph aus Ludwigshafen vor, mit welchem er zur Zahlung von insgesamt € 1.903,49 aufgefordert wurde. Hintergrund ist eine Abmahnung, die die KSM GmbH durch die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin im Jahr 2010 gegen unseren Mandanten ausgesprochen hatte. Seinerzeit waren € 850,00 gefordert worden.
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph Forderungsschreiben Condor Ges. f. Forderungsmanag. mbH: was ist davon zu halten?
Wir haben uns zumindest sehr über das uns vorliegende Schreiben gewundert. Wie gesagt hatte im Jahr 2010 die KSM GmbH abmahnen lassen. Hintergrund war eine unserem Mandanten vorgeworfene Urheberrechtsverletzung. Da uns der Mandant seinerzeit (und bis heute!) glaubhaft versicherte, nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haben wir jegliche Forderungen der KSM GmbH zurückgewiesen.
Ende des Jahres 2012 hatte der Mandant dann schließlich - ohne dass unsere Kanzlei angeschrieben wurde - Post von der ihm bis dahin gänzlich unbekannten Firma CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen erhalten. Diese teile ohne jeglichen Nachweis mit, mit dem Einzug der gegen den Mandanten angeblich bestehenden Forderung beauftragt worden zu sein. Ich halte es im Grundsatz für eine Unverschämtheit, wenn ein Inkassobüro unter Umgehung einer Anwaltskanzlei den Mandanten direkt anschreibt. Aber das ist das System von Inkassobüros: Einschüchtern, Forderungen aufblähen, teure Vergleiche anbieten und abkassieren. Das ist auch einer der Gründe, warum ich persönlich (RA Andreas Forsthoff) Inkassobüros grundsätzlich erst einmal für unseriös halte. Ausnahmen bestätigen die Regel, sind jedoch leider selten.
Unser Mandant schrieb die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen direkt an und wies jegliche Forderungen zurück. Hierauf beantragte die CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen den Erlass eines Mahnbescheides. Dabei ließ se sich von Rechtsanwalt Bend Rudolph vertreten. Wir haben im Auftrag des Mandanten Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph: Forderungsschreiben nach Widerspruch gegen Mahnbescheid
Diesmal erhielt unser Mandant wieder Post, diesmal jedoch nicht von der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen, sondern von der ebenfalls in Ludwigshafen ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph. Auch dieses Mal wurde unsere Kanzlei nicht angeschrieben. Diesmal beträgt die Forderung € 1.903,49. Anders als Inkassobüros dürfen jedoch Anwälte dann, wenn auf der Gegenseite ein Anwalt beauftragt ist, den Mandanten nicht direkt anschreiben. Vielmehr hätte die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph unsere Kanzlei anschreiben müssen. In § 12 BORA ist ausdrücklich das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts aufgestellt. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung verhindern, dass anwaltlich Vertretene direkt von dem Gegenanwalt zur Zahlung aufgefordert und zu nicht gewollten Vergleichen oder Zahlungen bewegt werden.
Wir haben daher die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph aufgefordert, in dieser Angelegenheit zukünftig ausschließlich unsere Kanzlei anzuschreiben, nicht hingegen den Mandanten. Für den Wiederholungsfall haben wir die Einschaltung der für Rechtsanwalt Bernd Rudolph zuständigen Rechtsanwaltskammer angedroht. Und außerdem haben wir natürlich nochmals und letztmalig jegliche finanziellen Forderungen zurückgewiesen.
Wie reagiere ich auf ein Inkassoschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolp?
Wenn auch Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolphein solches Schreiben erhalten haben, wurde Ihnen wahrscheinlich vor einiger Zeit eine Abmahnung zugestellt, in der es um eine Urheberrechtsverletzung ging. Die Forderungshöhe, um die es jetzt geht, ist extrem hoch und selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung wohl nur schwer durchzusetzen. Außerdem ist eine Vielzahl von Fragen offen: Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der KSM GmbH. Vor dem Mahnbescheid wurde dann von der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen mitgeteilt, von der KSM mit dem Einzug der angeblichen Forderung beauftragt zu sein. Der Mahnbescheid wird jedoch von der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen nicht im Namen der KSM GmbH, sondern im eigenen Namen geltend gemacht. Wer hat denn nun die angeblichen Rechte???
Hier gilt: Wer Geld will, muss mindestens beweisen, dass zum eine Forderung besteht und zum anderen, dass die Forderung ihm selbst zusteht. Dies ist für uns derzeit im Falle der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH in keiner Weise ersichtlich.
Wenn auch Sie ein solches Inkassoschreiben erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben bereits Tausende urh
Yoki hol dir ein anwalt , nihm info un frag wie viel schantze hast du ,wen du einverstanden bist zahle 150 euro , aber dan bist du geschutz .