Hallo,

das Jugendamt kannst du abhaken, ich kann dir aus leiblicher Erfahrung nur raten zum Anwalt zu gehen. Mein Mann mußte leider auch diese Erfahrungen machen und heute schauen sie ihren Vater nicht mehr an. Soviel ich weiß, wenn sie den Umgang verbietet, das die Tochter dich besuchen darf, kann sie entweder sowas wie Bußgeld bezahlen oder was nur gerecht wäre, kann sie das Sorgerecht verlieren. Schließlich schadet sie dem Kind damit und das kann auch nicht im Interesse des Jugendamtes sein, oder? Aber das ist diese Art von Rache der frustrierten Müttern. Zum Glück gibt es auch Mütter mit Herz und die können sich auch in die Lage der Väter versetzen und deshalb dürfen diese Kinder ihre Väter besuchen.

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Wir hatten vor ein paar Jahren, das selbe Problem. Das Arbeitslosengeld wird wie das Gehalt (neu) berechnet. Wenn da ein Titel drauf ist....soviel ich weiß, kann nicht einfach so abgeämdert werden. Mein Mann ging vor Gericht, weil ihm das Jugendamt (Beistandschaft) zuviel abknöpfen wollten.(Abänderungsklage!)200€ sollte er zahlen und 200€ wurden gestundet, so wie der bisherige Unterhalt, dabei ist das nicht rechtens. Also wurde eine Summe von 1800€ storniert.

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