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Eine Fraktion bilden in der Regel die Mandatsträger, die im Parlament einen Sitz haben und derselben Partei angehören. Fraktionen gibt es in fast allen parlamentarischen (Bundestag, Landesparlamente) und sonstigen Vertretungen (z. B. Landschaftsverbände, Kreistage, Stadträten oder -vertretungen). Sie haben einen besonderen Status, der mit zusätzlichen parlamentarischen Rechten und meist auch finanziellen Zuwendungen verbunden ist. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionsstatus erhält, ist meist eine Mindestzahl von Abgeordneten beziehungsweise Mitgliedern oder die Erfüllung eines anderen Quorums vorgeschrieben.

Auch Abgeordnete verschiedener Parteien können sich zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner unabhängiger Abgeordneter oder aus ihrer ursprünglichen Fraktion ausgetretener Mandatsträger möglich.

Geleitet wird eine Fraktion in der Regel von einem Vorsitzenden. Die GRÜNEN haben jedoch in der Regel eine Doppelspitze.

Als Grundlage für eine effiziente Arbeit von Fraktionen wird die Fraktionsdisziplin angesehen, die jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis zu dem in Art. 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankerten Prinzip des freien Mandats steht.

Ein Parteiausschluss oder Parteiaustritt eines Abgeordneten hat nicht automatisch einen Ausschluss aus der Fraktion zur Folge. Ein Austritt aus der Fraktion ist jedoch typischerweise ein "parteischädigendes Verhalten" im Sinne der Satzung der jeweiligen Partei und damit ein Grund für einen Parteiausschluss.

Bei fraktionsschädigendem Verhalten kann jedoch ein Mitglied ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung ist gerichtlich nachprüfbar. Der ausgeschlossene Abgeordnete verliert nicht sein Mandat, sondern bleibt als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.

Die genauen Regelungen für die Rechte und Pflichten der Fraktionen, den Beitritt und Austritt und die interne Organisation der Fraktionen ist gesetzlich (z.B. in Hessen das Hessische Fraktionsgesetz) und in der Geschäftsordnung des jeweiligen Parlamentes (z.B. in Hessen §§ 40 ff der Geschäftsordnung des Landtags[2]) geregelt. Die Fraktionen selbst geben sich typischerweise Satzungen in denen die innere Organisation und Arbeitsweise geregelt ist.

Im Deutschen Bundestag existiert zusätzlich zum Fraktionsstatus auch der Status als Gruppe für Abgeordnetenzusammenschlüsse unterhalb der Fraktionsstärke, welche jedoch nach § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Anerkennung des Bundestags bedarf.

Quelle: wikipedia

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Meine mündlichen Prüfungen habe ich im Juli hinter mich gebracht, auf Grund der Fülle der Themen habe ich mit meiner Schulfreundin soviel gelernt wie noch nie. Besonders hilfreich war dabei, dass wir uns gegenseitig alles erklärt haben, das gab uns Sicherheit beim Sprechen und wir stellten dabei fest, wie viele Zusammenhänge und Parallelen zwischen den einzelnen Themen bestehen. Mein Tipp an Dich: Nicht einfach nur ins Hirn einpauken, sondern beim Lernen mit jemanden sprechen/erzählen, denn am Ende muss es ja aus Deinem Mund nur so heraussprudeln. Die Prüfer helfen Dir mit Fragen weiter, wenn Du aber von Dir aus schon etwas zu dem Thema erzählen kannst, macht das einen besseren Eindruck. Darum haben wir uns darauf vorbereitet, wie auf lauter kleine Referate: In der mündlichen Prüfung wird der Stoff aus den folgenden Lernfeldern geprüft:

  1. Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen (LF 1.3) Gesundheits-/Krankheitslehre auf jedes wichtige Gesundheitsthema (Demenz, Parkinson, MS, Niere, Lunge, Herz usw. usf.)immer nach dem gleichen Schema: Definition, Symptome, Ursachen, Therapie, Pflegediagnosen.
  2. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen (LF 3.1) (Arbeitsfelder in der Altenpflege, Pflegeversicherung u.a. Sozialversicherungen, strafrechtliche Auswirkungen in der Pflege, Heimgesetz, Betreuungsgesetz usw. usf.) Schema: Definition, Auswirkungen auf Deine praktische Tätigkeit als Fachkraft "Was bedeutet dies im Alltag?"
  3. Berufliches Selbstverständnis entwickeln und Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen (LF 4.1 + 4.3) (Professionalisierung, Selbstdarstellung der Pflege, Beratung, Konfliktmanagement, Umgang mit Belastung und Gewalt, Burn-Out usw. usf.)

Es kann Stoff aus allen drei Ausbildungsjahren erfragt werden. Ich will Dir keine Angst machen, aber die Mündlichen bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn dieser Prüfungteil mindestens mit der Gesamtnote ausreichend bewertet ist. Die mündliche Prüfung muss bestanden werden, damit die staatliche Prüfung insgesamt bestanden werden kann. Es ist nicht möglich, ein Mangelhaft oder Ungenügend des mündlichen Prüfungsteils durch bessere Noten des schriftlichen oder praktischen Prüfungsteils auszugleichen.

Die Note des mündlichen Prüfungsteils wird in das Zeugnis aufgenommen, nicht dagegen die Einzelnoten der mündlichen Prüfung oder die Vornoten.

Dein Wissen bezieht sich natürlich auf die Praxis, wenn Du darin gut bist, wird es Dir helfen. Du musst aber auch theoretisch fundiert sein und den Zusammenhang herstellen können!

Ich wünsche Dir einen klaren Kopf zum Lernen, ein flüssiges Mundwerk zum Reden und das Glück, dass Du ausgerechnet die Themen ziehst, die für Dich einfach sind!!!

Liebe Grüße Tanni

P.S.: Wo machst Du die Prüfung (Stadt, BL)?

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