Es kann sinnvoll und nicht sinnvoll oder sogar Nachteile haben, bei der JGH Angaben zu auch nur irgendetwas zu machen. Beispiel: Angeklagt wegen Trunkenheit im Verkehr, besoffen auf'm Fahrrad. JGH: "Was machst du in deiner Freizeit?", Du: "Ich gehe gerne in Kneipen."
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Beruhigt euch. Mein Guthabenkonto bei meiner Bank ist gerade auch 50€ im Minus, schon mehrmals. Und das obwohl ich sogar minderjährig bin. Bin auch froh, sonst wären 15€ Rücklastschriftgebühr bei simyo angefallen.
Gehe jetzt erstmal einzahlen ;)
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Das beste Weizen für DICH ist, was DIR am besten schmeckt.
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Gehört nach dem Gesetz zu normalen alkoholfreien Getränken, ist also ohne Altersbeschränkung. Jedoch wissen natürlich nicht alle Verkäufer bescheid.
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@mohrcarsten:
so ein unsinn. extrakt kommt von extrahieren. natürlich ist normaler hopfen besser.
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Bier (bzw. alle nicht branntweinhaltigen Getränke) ist überall, auch in Niedersachsen, ab 16. Das Jugendschutzgesetz ist keine Ländersache.
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Maximal 0,5%, das sind auf 0,5l dann 2,5ml Alkohol