Ich bin in der selben Situation wie du. Fange auch wenn ich die probetage überstanden habe eine Tätigkeit ab 01.10 an. Mein Arbeitgeber zahlt das erste gehalt aber erst zum 10 eines Monats. Was passiert nun mit dem oktober man bekommt ja kein geld. also habe ich mich erkundigt. ob das alles so funktioniert weiss ich nicht muss ich auch erstmal zum amt.
ein paar infos
Mitteilung über Veränderungen Arbeitslosengeld II
... darauf solltest du vermerken, dass dein Einkommen nicht ausreicht um künftig nicht mehr bedürftig zu sein.... Als Hauptanlage musst du einen gesonderten Antrag aufsetzen, auf Fortzahlung der Leistung übergangsweise - hilfsweise möchten sie bitte prüfen, ob Einstiegsgeld gewährt werden kann:
folgender antrag bzw mitteilung sehe ungefähr so aus..
Sehr geehrter Damen und Herren,
ich fange bei xxxxx AG eine Teilzeit-Beschäftigung an, werde etwa 20 Std. wöchentlich zu x,xx Euro pro Std. arbeiten; lt. meinem künftigen Vorgesetzten wird die erste Gehaltszahlung am 10.10.2009 erfolgen, so werde ich also weiterhin bedürftig und somit auf ALG II angewiesen bleiben. Hiermit beantrage ich die entsprechende Berücksichtung der Freibeträge. Meine Gehaltsabrechnungen/Arbeitsvertrag werde ich (jeweils) unverzüglich vorlegen, sobald mir diese Unterlagen vorliegen. Hiermit habe ich im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten diese Änderung bekanntgegeben und bitte um Bestätigung über einen entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Gruß xy
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.. Bei mit entscheidet sich es erst am donnerstag ob ich diesen job bekomme aber vorher informieren schadet ja nicht