Hi,
ich habe einen Bekannten, der Buchbinder ist. Er hat vor kurzem Angebote per Post rausgeschickt an verschiedene Rechtsanwaltskanzleien, da diese ihre Fachzeitschriften immer binden lassen. Er hofft nun dass er die Rechtsanwaltskanzleien in seinen Kundenstamm mit aufnehmen kann. Da sich nach ca. 3 Wochen keiner von denen bei ihm gemeldet hat, bat er mich diese doch per e-mail zu kontaktieren und nochmal auf das schriftliche Angebot hinzuweisen. Die E-mail Adressen hat er alle von den Homepages der Rechtsanwälte, also öffentlich zugänglich. ist es nun erlaubt denen eine E-mail zu schreiben mit dem Inhalt, dass auf das Angebot vom ... hingewiesen wird und um Rückmeldung zu bitten, falls Interesse besteht, Buchbindeaufträge in Anspruch zu nehmen und dass wir auf Anfrage das Angebot und ggf. Bestellliste zukommen lassen.
Ist das erlaubt oder könnte mir nach so einer E-mail eine Abmahnung drohen? Wenn ja, was würde das für mich bedeuten?
Gibt es irgendwas das ich am Ende reinschreiben kann dass ich nicht in irgendeiner Weise eins auf den Deckel bekomm?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!!