danke für eure antworten habe die antwort auf meine frage auch gefunden, so das es mir wenigstens etwas mut macht. folgende aussage von der seite des anwalts:
In einigen Fällen kann jedoch kein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt werden, oder ist ihnen nicht zuzumuten. Dann sollten Sie das alleinige Sorgerecht beantragen. Ist Ihr Expartner beispielsweise aufgrund einer Freiheitsstrafe oder eines Wohnsitzes im Ausland nicht in der Lage das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, ist die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes sinnvoll. Nach neuester Rechtsprechung ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht zuzumuten, wenn Ihr Expartner gewalttätig war. LG