Spaßvertrag. Was muss ich beachten?
Hallo,
ich würde gerne für meine Freunde einen Spaßvertrag aufsetzten. Also einen Vertrag, der ungültig ist, aber unterzeichnet werden kann (als Witz). Ich will allerdings meine Freunde nirgends reinreiten und deswegen ist meine Frage, was ich unbedingt noch mit in den Vertrag reinschreiben sollte, bzw. ob diese Klausel reicht:
§ 118 Mangel der ErnstlichkeitEine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
?
Oder, ob diese eventuell sogar das Gegenteil aussagt.. (ich habe wirklich kein Verständnis für Jura, entschuldigt!)
Liebe Grüße :)