Reichsverfassung 1871 - Kaiserreich (Monarchie) - keine Grundrechte in der Verfassung verankert - Reichskanzler vom Reichstag kontrolliert, der allerdings vom Kaiser aufgelöst werden kann.
Grundgesetz von 1949 - 5% Hürde - Grundrechte der Menschenwürde zugesichert (und auch einklagbar) - Gewaltenteilung - Präsident erfüllt fast ausschließlich representative Zwecke - konstruktives Mistrauensvotum möglich (stürzen der Regierung durch Wahl eines neuen Kanzlers)