Hallo Antwortsgemeinde :)
Ich habe ein Problem und muss da ein wenig ausholen. Im Jahr 2009 hatte ich Streit mit einem Handyanbieter weil stetig unklare Mehrforderungen und falsche Abrechnung entstanden. Da ich ALG II bekomme hatte ich bei einer Anwältin diese Sache mit einem Beratungshilfeschein klären wollen, was die Anwältin auch machte. Die Korrespondenz war aber mehr als mühseelig und teilweise wartete ich ein paar Monate auf Antworten oder Schreiben.
Dann ging die RA in Baby/Elternzeit, ich wurde nicht informiert und wartete ewig auf Rückmeldungen. Irgendwann schrieb mich dann eine Kollegen von der RA an und meinte sie sei nun die Vertretung. Ich sollte ihr dann nochmal den Sachverhalt erläutern und Unterlagen zusenden was ich tat. Dann schrieb mich der Gläubiger mit einem Vergleichangebot an, welches genau dem vorherigen entsprach (also kein neues, gefordertes war) und dies teilte ich der Vertretung schriftlich mit, mit der Bitte dort nochmal Anzufragen. Das war im Juni 2011.
Am Freitag erhielt ich von der RA-Vertretung einen Schrieb, indem sie um die Zusendung eines Beratungshilfescheins bat und mir ansonsten die Kosten?? in Rechnung stellen will. Soeben hatte ich erneut versucht bei der Kanzlei anzurufen und da hieß es, dass die Frau Vertretung er morgen im Hause sei und ob sie was ausrichten solle. Ich schilderte den Sachverhalt und da meinte sie, dass der Fall doch abgeschlossen sei, dass man doch keine 100 Fragen bei einem Schein beantworten soll und wurde voll Patzig als ich ihr klarmachte, dass der Fall nicht abgeschlossen sei, es immernoch offene Fragen gab die auch nach fast 2 Jahren nicht beantwortet oder eine Klärung versucht worden sei.
Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Ich hatte eine anwaltliche Vertretung mit RA A und nun soll ich RA B einen Schein zur selben Angelegenheit ausstellen, obwohl es noch das gleiche Anliegen ist und man doch nur ein Schein pro Anliegen vergeben darf. Wenn ich nun aber nichts schicke, was für Kosten kommen dann auf mich zu und warum???
Wäre über Rat echt dankbar
gruß,