Untervermieter(voll Geschäftsfähig, hat aber ein Betreuer)?
Hallo Leute,
Untervermieter(voll Geschäftsfähig, hat aber ein Betreuer) hat VERBOTENE EIGENMACHT betrieben/ Schlösser ausgetauscht(Mietrückstände sind nicht der Hintergrund gewesen) ...daraufhin wurde eine einstweilige Verfügung beim AG erwirkt. Frage?: .. reicht es, wenn der Beschluss/die einstweilige Verfügung dem Untervermieter zugestellt wird oder muss die einstweilige Verfügung auch zwingend an den Betreuer des Unter-Vermieters zugestellt werden?
Vermieter,
Mietvertrag,
Betreuer