Ich habe keine Antwort, aber ich bewundere das Problem!

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Ok, dann beantworte ich das mal jetzt selbst. Ich hab mir das Dokument in Dropbox geschmissen. Dadurch konnte ich es über die App im iPad aufrufen und dann in iBooks speichern.

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Literatur: Peter Liebwein, Klassische und moderne Formen der Rückversicherung. Ist eines der Standardwerke im RV Bereich.

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Super, wieder mal was gelernt. Vielen Dank Euch allen!

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Verträglichkeit/Nebenwirkungen: Das Zeug ist zwar die geballte Hormonladung und es kann Übelkeit erzeugen. Auch würde ich von zu großer körperlicher Anstrengung abraten. Generell sollte es aber kein Problem sein.

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Wenn der Mann ein zu kleines Ego hat und er daher nicht klar kommt, dass Du ggf. größer bist kannst Du ihn sowieso vergessen!

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Vielen dank für die vielen Kommentare. Ich werde mir das Ding gönnen :-)

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Grundlage ist der Mietvertrag. Das dort eingetragene Datum des Vertragsbeginns gilt. Der neue Mieter hat nicht das Recht auf "ein paar Tage vorher". Alles andere wäre Kulanz des Vermieters bzw. des Vormieters.

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Vielleicht hilft die kurze Antwort, dass ein Vertrag auch dann zustande kommt, auch wenn keine Unterschrift geleistet wird. So wie Du es beschrieben hast gingen Deine Freundin und der Makler davon aus, dass ein gültiger Vermittlungsvertrag vorliegt (concludentens Verhalten). Die Provision ist demnach fällig. Auch aus dem Mietvertrag herauszukommen dürfte nicht so einfach sein. Weil ein Mietvertrag vorliegt, auch wenn das Dokument noch nicht unterzeichnet wurde. Um sich für eine andere Wohnung zu entscheiden muss demnach der bestehende Mietvertrag erst einmal gekündigt werden. Da kein individueller Vertrag besteht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

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Es beruht im Kern darauf, dass es sehr einfach ist Primzahlen miteinander zu multiplizieren. Aber es ist selbst für Superrechner ein "Try and Error"-Ding herauszufinden, aus welchen Primzahlen die Zahl multipliziert wurde. Daher dauert die Entschlüsselung so lange und die Verschlüsselung ist so einfach.

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Natürlich kannst Du etwas verkaufen was Dir gehört. Auch wenn die Sache noch nicht bezahlt ist. Das ist eine Sache zwischen dem Verkäufer der Ware und Dir. Daran wird sich auch beim Verkauf der Ware nichts ändern, d. h. Du wirst die Raten weiter zahlen müssen. Zu beachten ist, wie auch schon wim50 richtig gesagt hat, dass Dir der Gegenstand auch wirklich gehört. Wenn es eine Klausel gibt, dass das Eigentum erst bei Dir ist wenn Du alles bezahlt hast gehört die Ware nicht Dir und Du darfst nicht verkaufen.

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Eigentlich müsste der Plasikbecher länger warm bleiben. Metall hat eine höhere Temperaturleitfähigkeit als Plastik. Daher wird die Wäremeenergie schneller an die Umgebung abgegeben. Kann natürlich sein, Du hast eine high-Tech Stahltasse mit einem Isolierkern in der Tassenwand ... ;-)

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Nein, dass ist der falsche Weg
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Versetze Dich doch mal in die umgekehrte Lage: Eine Frau die Du nett findest (aber mehr auch nicht) möchte mit Dir eine Beziehung. Glaubst Du, in einem halben Jahr könnte sich was an Deiner Einstellung zu ihr ändern? Aber Du willst sie nicht verletzen; vielleicht willst Du ihr nicht weh tun. Und mit etwas Feigheit drückst Du dich um eine ehrliche Antwort und sagst, Du möchstest einfach noch ein bisschen Zeit. Mit so einer "I´m ready" Einstellung bist Du auch einfach nur langweilig für sie. Ich würde das einfach mal abbrechen. Ein eventueller Neustart (aber das geht nur nach einem echten Abbruch!) hat mehr Chancen als hinterherzuschleichen.

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