Also im Notfall kann man über die Feuerwehr gehen. Stichwort Tierrettung. Aber die kommen nur vorbei und fahren halterlose Hunde in die Tierklinik oder zum Tierarzt je nach der Regelung von der Feuerwehr. Du als halter des Tieres musst sehen wie Du klar kommst. Aber steht im Internet oder in der Tageszeitung. Oder die Tierkliniken in der Umgebung. Da bekommst Du auch immer hilfe.

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Ein Praktikum bei der Feuerwehr geht, aber versuch es mal bei einer Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften vielleicht und nicht bei der Berufsfeuerwehr. Wenn Du Einsätze fahren willst, kannst Dir das gleich abschminken. Aus Versicherungsgründen und wegen eigen Unfallgefahr unmöglich. Dafür hält keiner den Kopf hin.

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Es ist immer wieder hübsch zu sehen, dass die Leute die Experten sein wollen überhaupt keine Ahnung haben.

Das Ordnungsamt bzw. die Feuerwehr als Vertreter des Ordnungsamtes, Stadt abhängig, kann eine Unterbringungsverfühgung erlassen um jemanden nach PsychKG einzuweisen. Dieses geht aber nicht ohne einweisenden Arzt. Entscheidet einer von beiden, dass die Frau nicht eingewiesen werden muss findet diese Massnahme nicht statt. Sichwort Eigen und Fremdgefährdung.

Das ein Engergieversorger Blaulicht und Sondersignal anwendet liegt dann zu Grunde, wenn es zu einem Notfall mit Gas, Strom, usw. gekommen ist. Feuerwehr kann zwar vieles, aber nach GAMS handelt jede Feuerwehr sollte einigen "Experten" was sagen. G=Gefahr erkennen A=Absperrmaßnahmen M=Menschenrettung S=Spezialkräfte anfordern

Was ist wohl ein Energieversorger? Vielleicht Spezialkräfte? Bei einem Gasaustritt kann der vielleicht hilfreich sein. Denn von dem Kommt ja die Engergie (Gas)

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Experten wollt Ihr hier sein?

Da dreht sich mir der Magen um. Und das nur nach den ersten Zeilen.

Mal ganz von Anfang.

Die BÄK gibt die Massnahmen und die Medikamente frei, die Rettungsassistenten durchführen dürfen. Und nur Rettungsassistenten. Da es sich bei dem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt und um keine Ausbildung. Die einzige Ausbildung im Rettungsdienst ist der Rettungsassistent. So.

Die Notkompetentz ist auch keine Rechtliche Regelung. Die Rechtliche Regelung ist der § 34 StGB "gerechtfertigter Notstand".

Welche Massnahmen der Rettungsassistent jetzt ergreift, entscheidet nicht die BÄK. Die BÄK gibt nur die Grundlegenden Massnahmen vor. Entscheiden tut es der Ärztliche Leiter des jeweiligen Landkreises oder Kreisfrei Stadt. Der Ärztliche Leiter entscheidet aus dem Massnahmen die die BÄK freigegeben hat, was die Rettungsassistent des jeweiligen Landkreises oder Kreifreie Stadt anwenden dürfen.

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Wenn er als Rettungsdienstler im Dienst ist, darf er auch nur diese Tätigkeiten ausführen. Also mal eben so einen Strafzettel schreiben ist nicht. Es muss erst schon was schlimmeres sein. Also wenn das öffentliches Interesse überwiegt. Das heisst schwere Körperverletzung, Raub, Totschlag, Mord und so weiter.

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Da kann ich Nomex64 nur zu stimmen anschauen ja, aber nicht mit machen. Denn nach der Ausbildung bist Du tauglich. Vorraus gesetzt Du schafst die Medizinische Untersuchung. Dann muss Du auch erst in dem Jahr nach der Ausbildung die Pflichtübung mit machen um weiter tauglich zu sein. Und Dein Eifer in allen Ehren, ein kleiner Tip man muss immer einen kühlen Kopf bewahren. Unter Atemschutz erst recht. Den Du musst immer auf Deinen Kollegen, oder Kameraden auf passen und er auf Dich.

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Also die Entscheidung den Rettungsdienst zu rufen, war auf jedenfall die Richtige. Denn wenn es schon zu Quddelbildung kommt, ist das ganze schon etwas schlimmer als eine leichte Allergische Reaktion(nur Hautrötung).

Woran es genau gelegen hat kann der Rettungsdienst nicht heruas finden. Das geht erst im Krankenhaus. Aber in der Präklinischen Notfallmedizin ist eine Anaphylaxie oder allerische Reaktion bis zum Anaphylaktischen Schock in der Regel gleich. Heisst nicht immer ist der Einsatz von Medikamenten nötig. Aber wenn ein gewisser Schweregrad erreicht ist, muss da was passieren. Eine schwere Anaphylakische Reaktion kann bis zum Tod führen.

Also hier hörste Du die Entscheidung für den Rettungsdienst war auf jedenfall richtig und indiziert. Da gibt es kein wenn und aber.

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Seid Ihr eigentlich alle zu blöd?

Wenn ein Zivi eine Rettungssanitäter-Ausbildung durchlaufen hat und sie bestanden hat. Darf er nach dem Recht des Rettungsdienst Gesetzt der jeweiligen Bundesländer auf einem Rettungswagen eingesetzt werden.

Noch Fragen? Stelle fest kein!

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