du hast keine argumente. solange du so ein schlechtes zeugnis hast, solltest du mal über dich selbst nachdenken. dein hauptaugenmerk sollte auf dem aspekt schule liegen. sprich 1-2 stunden jeden abend lernen, hausaufgaben machen und nachhilfe in anspruch nehmen. mit so beschissenen zensuren hast du aufm gymi eigentlich garnix zu suchen. an stelle deiner eltern sollte dir erläutert werden, dass der rechner im wohnzimmer bleibt. für dich jedoch verschlossen, bis deine noten im 1er und zweier bereich liegen. die unternehmungen werden runtergeschraubt auf treffen am wochenende auf dem spielplatz und dann feierabend.
während des umgangs bestimmt der vater mit hilfe seiner alleinigen alltagssorge was das kind tut, wo es sich aufhält und mit wem. wenn er ins ausland mit dem kind fährt muss er dich nicht informieren. auch nicht wenn das kind mit freunden zusammen fährt. epilepsie ist keine schwere krankheit und sie nimmt ja sicher auch bei vati ihre medikamente ein. er wird den eltern der freundin diese auch mitgegeben haben und gut ist. auch im ausland kann ein kind im anfallsmoment in die stabile seitenlage gelegt werden und ein krankenwagen wird informiert. fertig. was brinchen schreibt kannst du vergessen, ist absoluter schwachsinn.
sie untersagen es dir nicht. sie werden dich nur auffordern einen job zu suchen wo du in vollzeit soviel verdienst das du unabhängig von der arge bist. kommst du dieser aufforderung nicht nach und beharrst auf deiner selbständigkeit, dann werden dir die leistungen gekürzt bis du aus dem leistungsbezug herausfällst. wenn also deine selbständigkeit ein witz ist, weil sie nichts einbringt, wirst du sie entweder weiterführen müssen als hobby/nebenjob in deiner freizeit oder notgedrungen aufgeben müssen. kommst du den forderungen nicht nach, wirst du keine bezüge mehr bekommen.
ja sie müssen für die kosten der reinigung aufkommen.
bist du rassist?
nein, er hat anspruch auf die gesamte anschrift. wenn du ihm diese nicht sagst, dann wird er sie auf deine kosten herausfinden über das einwohnermeldeamt. zur not klagt er es auf deine kosten heraus.
unterhaltsschulden und unterhalt allgemein haben vor der insolvenz vorrang.
du kostest miete, strom, lebensmittel, schulmaterialien, fahrscheine, wassergeld, waschmittel, versicherungen etc. du kostest ne menge und riesen stange geld. 700 euro sind nicht viel.
du müsstest zahlen 469 euro abzgl. hälftiges kindergeld von 92 euro, also 377 euro. so stehts in der dd-tabelle. wenn ihr euch auf 350 euro untereinander geeinigt habt ist es in ordnung. wenn sie allerdings einen titel über die "korrekte höhe" erlässt, dann müsstest du ein paar euronen mehr zahlen.
du bekommst elterngeld, kindergeld und unterhaltsvorschuss. solltest du bedürftig sein, bekommst du aufstockend alg2, da elterngeld angerechnet wird. warst du vorher nicht arbeiten, wirds in voller höhe angerechnet. der vater hat anspruch auf das gemeinsame sorgerecht, umgangsrecht 2-3 nachmittage jede woche, das wochenende alle 14 tage, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub mind. im jahr. unter umständen hat er komplett anspruch auf das kind, da er durch das gemeinsame sorgerecht auch das gemeinsame abr hat und somit das kind auch rechtmäßig zu sich holen kann. wer also im endeffekt alleinerziehend wird, wird sich erst noch zeigen. wenn er nicht leistungsfähig ist, bekommst du weder fürs kind und schon garnicht für dich unterhalt. somit werdet ihr euch erstmal einigen müssen wo das kind zukünftig aufwachsen wird, wie ihr den umgang regelt und wie ihr den unterhalt regelt.
das erbe des kindes, die schulden durch das erbe und die anschrift des kindesvaters wo das kind zukünftig verbleiben wird.
nein kannst du nicht. deine eltern haben für dich das sorgerecht und bis du 18 bist musst du mit ihnen hinziehen wohin sie wünschen, musst du tun was sie sagen und hast garnix zu melden. dein freund ist uninteressant und von einer beziehung kann man in deinem kindlichen alter eh noch nicht reden. von daher blas die flauen aus dem kopf und kümmer dich um deine schule.
es gibt keinen grund für betreuten umgang. du solltest bei solchen treffen überhaupt nicht dabei sein. deine tonbandaufnahmen werden vor einem gericht oder einem gutachter nicht gehört. deine zeugen sind alle uninteressant. du solltest mal lernen an dir dringend zu arbeiten, dein verhalten ggü. deiner tochter ist nicht gesund.
am besten wäre: 1-3 nachmittage jede woche für 5 stunden, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen ferien. wenn es keine anzeigen gibt, ist es uninteressant und nicht beweisbar. wird ihr bei erwähnung auf die füße fallen. wenn sie sich gegen die entscheidung des gerichtes und des jugendamtes weiter wehrt, dann wird er wieder klagen müssen, was ihr wieder negativ angelastet werden wird.
drum merke sie sich für die zukunft: jede entgleisung des kv ggü. ihr und vor allem dem kind muss SOFORT ANGEZEIGT werden und am besten ärztlich attestiert. keine übergaben mehr allein, sondern nur noch mit zeugen oder durch dritte übergeben lassen: opa, bruder, kumpels. immer alles dokumentieren. und nein ein amt darf kein urteil kippen. sie hat es mit kv gemeinsam dort besprochen und vereinbart. kippt sie die vereinbarungen, wird er genau das einklagen und es bekommen, wenn nicht sogar das volle ausmaß. das jugendamt befürwortet bereits jetzt eine ausweitung des umgangs und wird dies vor gericht bestätigen. umgang mit 4 stunden die woche, ist allgemein viel zu wenig.
sie ist doch nicht abhängig vom ex oder ihren eltern. sie hat sich gebessert und nun ist schluss mit dem ex. pech gehabt. der ex ist nicht vater des kindes. somit ist er auch nicht "papa". dem kind das zu suggerieren ist unter aller kanone und krank seitens dieses typen. wenn sie sich also von ihm verabschiedet und wegzieht, dann wird er so sie das will, weder sie noch das kind jemals wiedersehen. er hat auch kein recht dazu. ihren wegzug müssen ex als auch großeltern akzeptieren. wenn sie nun also der meinung ist sie will 400 km weit weg ziehen, dann wird sie das tun. ob die großeltern oder der möchtegern-papi das wollen oder nicht. sie haben kein recht. wie groß die wohnung ist oder wie die verteilung der möglichen arbeitsplätze sind, geht sie nix an und ist irrelevant. ihre vergangenheit ist schnuppe. interessiert keinen menschen. sie meint sie ist in der lage allein klar zu kommen, dann wird sie das auch tun. eine krabbelgruppe ist eh kein guter zeitvertreib für kinder und schon garkeine förderung. von daher sag dem mädel auf wiedersehen und verabschiedet euch von eurer massiven kontrolle. sie scheint sie nicht mehr zu bedürfen und nicht mehr zu wollen.
er könnte zu jederzeit die vaterschaft gerichtlich anerkennen lassen und ein gericht würde in einem vaterschaftsfeststellungsverfahren ihm recht geben und ihm die anerkennung sofort geben. zu lasten deiner freundin, die die kosten tragen darf.
er hat mit eingetragener vaterschaft das recht auf umgang mit dem kind - hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub, 2-3 nachmittage jede woche, jedes zweite we von fr-so... er kann dann auch das gemeinsame sorgerecht beantragen. hat die mutter nicht den verstand das zu unterschreiben, wird er es gerichtlich beantragen, auch wieder zu ihren lasten.
wenn du nach einer heirat die vaterschaft anerkennen solltest, macht ihr euch beide strafbar: personenstandsfälschung, unter umständen sozialbetrug, wenn sozialleistungen bezogen werden etc. der vater kann dies ungeschehen machen in dem er die vaterschaft anficht und auf vaterschaftsfeststellung klagt. es kann dann der mutter das komplette sorgerecht kosten.
momentan hat deine freundin sich der personenstandsfälschung schuldig gemacht. sie hat wieder besseren wissens behauptet das kind hätte keinen vater. sollte sie sozialgelder beziehen (alg1/2, wohngeld) oder unterhaltsvorschuss, dann begeht sie schweren sozialbetrug. das wird rückgefordert und es kommt zu diversen strafanzeigen, die deine freundin in den knast bringen werden. der kleine sonnenschein ist nicht dein kind und du bist für sie auch niemals ein vater. sei hat bereits einen vater. was ihr dem kind an lügen einimpft ist hart kindeswohlgefährdend. sollte der kv einmal die ganze lawine ins rollen bringen, wird es dazu kommen, das der kindesmutter all das auf die füße fallen wird. ihr macht das kind psychisch kaput. wenn du kinder haben willst, besorg dir selbst welche. die km begeht starke kindeswohlgefährdung. ihr verhalten könnte ihr über kurz oder lang das sorgerecht kosten.
du nennst keinerlei gründe um das alleinige sorgerecht auch nur ansatzweise zu bekommen. unterhaltspflichtig bist du für das kind bis es seine erste ausbildung beendet hat. unter umständen bist du auch noch für die kindesmutter unterhaltspflichtig wenn sie ein kind unter drei jahren hat oder noch keine betreuungseinrichtung vorhanden ist auch drüber hinaus. beim unterhalt spielen deine versandhausschulden überhaupt keine rolle. wenn du sie bezahlen musst, weil du mit drinnen hängst, dann ist das dein problem. wenn das ihre faxen sind, dann lass sie das allein bezahlen. ist ihre sache. wie oft sie das kind zu oma bringt ist ihre sache und geht dich nix an. das sie mit dir schluß gemacht hat oder mit einem anderen dich betrogen hat interessiert keinen richter der welt. ist uninteressant.
kläre den umgang mit deinem kind - alle 14 tage von fr-so, hälftige ferien und feiertage, wenn möglich jede woche zwei nachmittage, drei wochen urlaub. erarbeite eine umgangsvereinbarung und schick ihr die zur unterschrift. wenn sie sich weigert, umgang einklagen. die ganzen geschichten über ihre art schwanger zu werden, über den betrug, über die sms und den brief wo das kind ist etc. brauchst du kein wort mehr verlieren. das würde in einer gerichtsverhandlung immer gegen dich verwendet werden, weil du damit versuchst die kindesmutter schlecht zu machen. was sie in ihrer zeit mit dem kind macht geht dich nix an. kläre die finanzen und wenn es ihre rechnungen sind, dann lass sie auch zukünftig dafür gerade stehen: liebe xy, ab dem xydatum werde ich keine raten mehr für deine versandhausrechnungen übernehmen. ich bitte dich also ab dann deine raten wieder selbst an das unternehmen zu leisten. eine entsprechende benachrichtigung an unternehmen xy ist ergangen mfg soulchange.
die sache mit dem alleinigen sorgerecht kannst du momentan knicken. kümmer dich um ein gutes verhältnis zur km und vor allem zu deinem kind, mit soviel umgang wie möglich. nimm ihr soviel wie es dir möglich ist, das kind ab - um ihr zu helfen. irgendwann ergibt sich dann vielleicht die möglichkeit darüber ein asr oder abr wenigstens zu argumentieren. momentan sind deine aussichten null.
garnicht wird es bei dir wohnen. wie du siehst, verbleibt das kind bei der mutter und wird dort gemeldet bleiben. du hast anspruch auf umgang mit dem kind jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage. leben wird es bei dir deswegen noch lange nicht. die 50/50 regelung ist eh mist und wenn sie vernünftig ist verweigert sie dir die unterschrift genau deswegen. du kannst versuchen eine wohnung mit drei zimmern zu beantragen. auch hilfe zum lebensunterhalt für die tage des umgangs kannst du beantragen. es gibt dazu einen extra antrag den du dir auf den seiten der agentur für arbeit unter formulare herunterladen kannst. einen anspruch darauf das die kids bei dir leben hast du jedenfalls nicht. und nur weil du dann eine wohnung mit kinderzimmer hast, finde ich dein ansinnen einfach nur schäbig.
die mutter muss auch garnichts unterschreiben. er hat umgangsrecht alle 14 tage von fr-so. mehr steht ihm nicht zu. es gibt keine feste regelung über den mehrbedarf an wohnraum in sachen umgang. er wird einfach eine umgangsregelung erarbeiten müssen, aus der hervorgeht wie oft er umgang mit den kindern hat. nur weil sie sorgerecht haben, ist nicht davon auszugehen, dass die kinder auch bei ihm zur hälfte wohnen werden. das hat er falsch gedacht. die mutter wird die kinder bei sich behalten, dort sind sie gemeldet und er ist unterhaltspflichtig. solange er nicht leistungsfähig ist bekommt sie unterhaltsvorschuss (max. 72 monate, bis max. 12. lebensjahr) und dann muss er sich kümmern wie er sich finanziert.
nein ihr seid in der beziehung nicht gleichwertig. sie hat die alleinige alltagssorge. dein teil des sorgerechtes ist nur dann gefragt wenn es um ummeldung, anmeldung kita/schule, eröffnung eines kontos etc geht. also sachen von wichtiger bedeutung in der entwicklung des kindes. die wahl der kita obliegt der alleinigen alltagssorge und auch wer das kind abholt oder bringt. daher benötigst du eine vollmacht dafür, ansonsten darfst du das kind nicht abholen. um das kind zu sehen hast du das umgangsrecht, das bezieht sich nicht auf die kita. die kita hat recht und muss dich darauf aufmerksam machen. geben sie dir das kind ohne vollmacht heraus, machen sie sich strafbar.