Hallo,
ich weis nicht, ob ich hier richtig bin. Es geht um unseren Nutzgarten. Mein Mann macht seit 20 Jahren Nutzgarten. Wir haben unseren Garten bis jetzt aus dem Bach gegossen. Die Entnahmestelle besteht seit 100 Jahren. ca. vor 4 Wochen hat unsere Gemeinde den Bach mit dem Boden und den Steinen zugeschüttet. Wir waren gar nicht darüber informiert, obwohl sie bestimmt gesehen haben, dass da Trittstufen gemacht wurden und offensichtlich jemand sein Nutzgarten gießt. Wir dürfen keine Entnahmestelle mehr machen. Nun können wir nicht mehr gießen. Wir haben mehr Mals bei der Gemeinde angerufen: "Wir werden Lösung finden, wir melden uns" Es passiert aber nichts. Zum Schluss haben wir Telefonnummer von RheinMain bekomen.
Sie sagten: " Das geht uns nicht an, ab dieser Stelle gehört die Wasserleitung eure Gemeinde, sie ist dafür zuständig. Und sie haben sowieso irgendwo in diesem Bereich kaputte Leitung."
Wenn da kaputte Leitung wäre und sie sowieso graben müssen, dann wäre für uns Leitungswasseranschluss nicht so teuer. Nicht dass Gemeinde uns das auch in die Rechnung stellen wird. Wir haben dann zurück bei der Gemeinde angerufen die Gemeinde meint, das muss trotzdem RheinMain machen.
Bis jetzt hat sich keiner zurückgemeldet. Lohnt sich für uns da einen Rechtsanwalt aufzusuchen?