Hallo,
ich nehme an, Sie haben das Fahrzeug stillgelegt und hoffen, dass die Versicherung selbstständig mit Rückzahlung reagiert. Da es meist bedingungsgemäß so geregelt ist, dass eine sogenannte "Ruheversicherung", die Teile der KFZ-Versicherung, wie die Kaskoversicherung ohne Kosten, aber mit Einbehalt des voraus entrichteten Beitrages, sichert, geht ein Versicherer von diesem gewollten Ereignis aus und erstattet erst zurück, wenn sie auf Verzicht dieser Ruheversicherung ausdrücklich hinweisen. Denken Sie aber daran, dass evtl. Sturmschäden an ihrem KFZ oder Haftpflichtschäden, die von ihrem KFZ ausgehen, dann aber auch ohne Versicherungsschutz wären. Es sei denn, sie haben das KFZ bereits verkauft, dann ist dieser Schutz natürlich nicht nötig.
Liebe Grüße
Michael