Hallo,

ich nehme an, Sie haben das Fahrzeug stillgelegt und hoffen, dass die Versicherung selbstständig mit Rückzahlung reagiert. Da es meist bedingungsgemäß so geregelt ist, dass eine sogenannte "Ruheversicherung", die Teile der KFZ-Versicherung, wie die Kaskoversicherung ohne Kosten, aber mit Einbehalt des voraus entrichteten Beitrages, sichert, geht ein Versicherer von diesem gewollten Ereignis aus und erstattet erst zurück, wenn sie auf Verzicht dieser Ruheversicherung ausdrücklich hinweisen. Denken Sie aber daran, dass evtl. Sturmschäden an ihrem KFZ oder Haftpflichtschäden, die von ihrem KFZ ausgehen, dann aber auch ohne Versicherungsschutz wären. Es sei denn, sie haben das KFZ bereits verkauft, dann ist dieser Schutz natürlich nicht nötig.

Liebe Grüße

Michael

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Hi,

auf jeden Fall empfiehlt sich, auf eine entsprechende Orthographie zu achten (Rechtschreibung, Satzbau, Groß- und Kleinschreibung u.d.m.). Wie mein Vorredner ist der persönliche Kontakt sicherlich vorteilhafter. Das Auge isst ja schließlich auch mit.

LG

Michael

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Hallo,

Du erklärst der Allianz (schriftlich), welche Hausratgegenstände durch den Zusammenzug doppelt waren und dadurch aus Deinem Hausrat verkauft wurden (da ihr Hausrat ja bereits eingeräumt war) und versuchst die Versichungssumme "nur" noch auf die ganz persönlichen Dinge zu drücken. Bei Unterschreiten der Mindestversicherungssumme (steht in Deinem Vertrag) kann man vorschlagen, das der Vertrag aufgehoben wird oder eventuell nur unterbrochen wird, im Falle dennoch mal wieder ein eigener Hausrat gegründet wird. In der Regel sind die Versicherer bei einer so plausiblen Beschreibung am Ehesten gewillt, einen Vertrag aufzuheben bzw. zu unterbrechen.

Liebe Grüße

Michael

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Hallo,

die BU-Absicherung ist sicherlich sinnvoll. Allerdings wäre auch (sofern erhältlich) eine reine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung in Deinem Fall denkbar gewesen, da der bereits angesprochene geringere Fall einer reinen Berufsunmöglichkeit im Büro dann nicht mehr mit Risikobeiträgen zu zahlen wäre. Allerdings sind Rückenprobleme heute ein häufiger Grund für BU-Renten. Auch zusätzlich zu überlegen wäre eine Unfallrente, die es dem arbeitswilligen beeinträchtigtem Menschen ermöglicht, mit geringerer Stundenanzahl über die Runden zu kommen. Anders als bei der BU-Rente ist man hier auch freier in der Gestaltung der Absicherungshöhe, die ansonsten dem etwaigen Nettolohn entspricht.

LG Michael

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in erster Linie bleiben die Veiträge gleich, allerdings ist es ratsam, sofern fiktiv zu erwirtschaftende Gewinne zur Beitragsreduktion mit eingearbeitet sind, auch auf den maximal höchstens zu zahlenden Beitrag (Garantiebeitrag) zu achten. Die jährliche Zahlungsweise ist die günstigste, da die monatliche ZW mit einem Aufschlag von 5 % einer Effektivverzinsung von ca. 17 % entspricht. Eine Dynamik kann man auch bereits bei Vertragsbeginn ausschließen, sofern mit der Todesfallsumme ein bestimmter ermittelter Bedarf abgesichert werden soll. Bei fallendem Todesfallbetragsbedarf empfiehlt sich auch eine Absicherung mit linearer, degressiver oder stufenweis fallender Todesfallsumme. Manche Versicherer gewähren die Möglichkeit bei bestimmt festgelgten Anlässen (z. B. Geburt eines Kindes) die Versicherungssumme ggf. zu verdoppeln und dies auch ohne Gesundheitsprüfung, allerdings mit höherem Risikobeitrag wegen des höheren Eintrittsalters. Weitere Einschlüsse sind aber meist nicht Bedarfsgerecht - wenn auch günstig angeboten (z. B. Unfalltodesfallleistungsverdoppelung). Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.

LG Michael

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Hallo,

wenn der Hund bei der Gemeinde versteuert war, dann reicht in der Regel die Bescheinigung der Steuerabmeldung, um taggenau abrechnen zu können. Dies ist analog zur Autoversicherung, wenn das Auto als abgemeldet gilt.

mfg

Michael

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Hallo,

ich sehe das mit dem Schrank nicht als Hausratversicherungsschaden an. Nur, wenn es sich tatsächlich um einen Sturm/Hagelschaden gehandelt hätte. Da dies aber vermutlich schon bei der Gebäudeversicherung nicht funktioniert, kann vielleicht noch auf Schneedruck in einer zusätzlich vereinbarten Elementarschadensversicherung abgestellt werden. Hier ist aber zu beachten, dass es 1. z. Teil höhere Selbstbehalte als vereinbart gilt und 2. die Elementarschadensabsicherung sowohl in der Gebäudeversicherung, als auch in der Hausratversicherung separat mitversichert werden muss.

Insgesamt teile ich aber die Ansicht der Versicherung, da bei Schäden - gleich welcher Art - immer auf eine zeitnahe Meldung bzw. Schadenserkennung ausgegangen wird.

Ich hoffe, der Schaden ist nicht allzu groß.

LG

Michael

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