Bestellter Artikel auf Postweg verloren - Empfänger muss Schaden bei DHL melden?
Ein von mir bestellter Artikel ist im Paket nicht enthalten gewesen, was ich dem Verkäufer / Online Shop sofort mitgeteilt habe. Daraufhin habe ich eine schriftliche Erklärung unterzeichnet, in der ich nochmal bestätigt habe, den Artikel nicht erhalten zu haben. Jetzt soll ich zusätzlich nochmal zur DHL Filiale gehen und dort eine schriftliche Schadensmeldung abstempeln lassen und diese dem Verkäufer zuschicken. Ist das nicht eigentlich Sache des Verkäufers? Er ist schließlich der Versender, der DHL ausgewählt und beauftragt hat als Versanddienstleister.