Das ist die Gebührentabelle von Click&Buy. Kontoeröffnung kostenfreiIn Onlineshops bestellen Lastschrift Giropay Sofortüberweisung Online Money Transfer Kreditkarte kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfreiEinzahlungen auf Ihr ClickandBuy Konto Lastschrift Giropay Sofortüberweisung Online Money Transfer Kreditkarte kostenfrei kostenfrei kostenfrei kostenfrei 3,9%Auszahlungen von Ihrem ClickandBuy Konto 1,85 EURRücklastschrift/Rückbelastung 15,00 EURKontoführungsgebühr Bei einem Mindestumsatz von 1,00 EUR in den letzten zwölf Monaten, ansonsten 1,00 EUR pro Monat (sofern ClickandBuy-Konto Guthaben aufweist)

1,00 EURAusbuchungsgebühr Bis zu 15,00 EURMahngebühr 7,50 EURWährungsaufschlag 5.9%

Also sehe ich

15 € Mahngebühr plus 15 € Kontoführungsgebühr bei Rücklastschrift.

Das wären 30 € !

Hoffe ich konnte Dir helfen.Die Gebühren Deiner Bank werden ja auch noch Klick & Buy in Rechnung gestellt. Dasw erden Sie auch noch mit Fordern..

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??? das kann kaum sein... Überleg doch mal was das für ein Std.-Lohn ist.. HAst Du im Monat vorher Geld bekommen ? Du müßtest Doch eine Abrechnung haben vom 27.09. bis 31.09. dann vom 01.10. bis 31.10. voller Monat und noch eine Abrechnung vom 01.11. bis 20.11. . Da kannst Du doch Vergleichen

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Erben können Verbindlichkeiten einfordern, wenn dies schriftlich festgehalten wurde. Selbst wenn es eine Schenkung gewesen sein soll, ist dies noch 10 Jahre lang ( Prozentual ) zurück zu führen in die Verteilungsmasse. Egal was es ist.. Selbst wenn Deine Mutter, zb. Dir noch was geschenkt hätte und Deiner anderen Schwester ebnfalls, kannst Du, Deine Geschwister auffordern Dir eine Aufstellung über die Schenkungen der letzten 10 Jahre, die Sie erhalten haben, zu machen. Am besten Schriftlich Auffordern! Sollten Sie das nicht machen, kannst Du dies auch Gerichtlich durchdrücken. Hoffe ich konnte Dir etwas helfen... und jetzt noch zur Moral...

Was mich nur sehr verwundert ist, warum Du solche fragen stellst.. Erben in der Familie ??? Bei Geld hört es da auf.. Hab ich Recht ?? Hast Du Angst zu wenig zu bekommen ? Deine Mutter hat Deiner Schwester geholfen... was wäre wenn Sie Dir geholfen hätte ???? Wärst Du dann begeistert das Deine Geschwister Dich anbrangern..

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Also, eines nach dem anderem. zum ersten, solletst Du jetzt schon Kontkat mit der JVA Remscheid aufnehmen, ob Du direkt in den offenen Vollzug kommst. Ob Du Deine Arbeit vortführen kannst. Es gibt dort die sogenannte "FB" Abteilung, mit denen solltest Du das jetzt schon klären. Zu Deinem Geld, das einzige was Du bezahlen must, sind Haftkosten wenn Du Arbeit hast. Das bedeutet in einer 4 Mann Bude ca. 70 € im Monat. Der rest bleibt Dir. .. ob Du, mit Deinem Auto zur Arbeit fahren kannst, ist auch eine Sache der JVA. WO ist Deine A´rbeit ? In Deiner Nähe wäre doch die JVA Euskirchen.. Auch offener Vollzug. Das kann man mit der STA abklären. Teile denen mit, das Du Arbeit hast in der nähe. Wenn Du noch fragen hast,einfach eine NAchricht schicken. LG

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Erstmal Wiederspruch einlegen... Sollte es ein BEscheid sein. Ist es nur ein Anschreiben, so ist dies kein Verwaltungsakt und nicht Rechtsmittelfähig....

Schreibe denen zurück, mit der bitte Dir alle abgeänderten Bescheide zu schicken, mit Aufstellung der Berrechnung. Diese sollten Wiederspruchsfähig sein. Dann sofort einen Wiederspruch einlegen..

Sollten Sie Dir drohen das Geld zu sperren, dann kannst Du beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Dadurch müssen die erstmal weiter bezhalen bis das alles geklärt ist.

Doch eines ist klar, wenn das Amt zuviel bezahlt hat, dann mußt Du auch zurück bezahlen..

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Also Gewährleistungszeit ist nur 6 Monat.. Für die Garantie ist es richitg, du brauchst einen Nachweis über den Kauf der Karte mit Datum. Den hast Du nicht ohne Beleg.. Er ist ja dafür gedacht, das man die Garantiezeit noch nachhalten kann....

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Es gibt vielleicht so ZEiten, wo man nicht einen Weg fidnet.. Du mußt abschalten, das wird schon wieder.. Rede mit Ihr doch darüber.. Vielleicht stört SIe auch was..

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Auf wem ist die KArte angemeldet ? Rechtlich sieht es da sehr sehr schlecht aus, da man sagt, das die Eltern ja die Sorgfalltspflicht haben. Eine Rückerstattung wird es auch nicht geben da man zum einem keinen festen ANsprechpartner hat und zum anderen wenn, dann nur über eine teure Nummer... Das beste ist, ...abhagen UND MIT DEM JUNGEN REDEN WAS PASIEREN KANN wenn am verträge abschliest. .. nicht schimpfen und vorwürfe machen, sondern helfen und erklären...

PS: Bevor Ihr die karte wieder Aufladet, solltet Ihr euch sicher sein, das alles gekündigt und bezahlt ist.. sonst wird direkt wieder abgebucht und dann wäre eine neue Karte billiger...

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Was sagt der Direktor zu der Sachlage ? Hast Du die Daten der Polizei ? Er hat seine Aufsichtspflicht verletzt und hätte Dich abholen müssen. Egal wie. Die mehrkosten für Deine Eltern würde ich mir aber holen.. zuerst über die Schule ( Direktor) und sollte das nicht fruchten, gibt es noch das Schulministerium.

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Da ist es doch die Frage wer jetzt BESTRAFT ist ???? Ich denke es sollte eher ein Spaß von Deinem Freund sein!! Keine Angst.... Warte mal ab, ob er die Strafe aushält.. eh ich meine Deine Strafe ..:)

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