Hallo, alle zusammen!
Es besteht folgendes Problem:
Ich bin vor ungefähr einem Jahr in eine Wohnung (ehemaliger Viehstall) auf einem alten Bauernhof umgezogen. Ein wichtiges Entscheidungskriterium dafür, ob ich die Wohnung nehme, war die Frage nach der Tierhaltung.
Sowohl der damalige Vermieter, als auch dessen Tochter, die den Hof inzwischen geerbt hat, haben mir zugesichert, dass die Haltung von Tieren ausdrücklich erlaubt und zahlenmäßig auch nicht begrenzt sei. Es sei ja schließlich ein Bauernhof.
Nachdem diese Frage also geklärt war, entschied ich mich, die besagte Wohnung zu mieten und schaffte mir eine Woche nach meinem Einzug einen Labrador-Mix an.
Wunderschön.
Da man mir ja versichert hatte, die genehmigte Tierhaltung sei zahlenmäßig nicht begrenzt ("Ist ja schließlich ein Bauernhof!"), hatte ich absolut keine Hemmungen, Ende September einen weiteren Hund aufzunehmen, um ihm das Tierheim zu ersparen.
Zunächst kam nichts vom Vermieter.
Jetzt allerdings, verlangt man von mir, dass ich einen Hund gefälligst weggeben solle und der zweite dürfe allenfalls dann bleiben, wenn ich ihn in den alten Zwinger im Stall sperre. Tag und Nacht.
Ich hatte die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters zur Haltung in der Wohnung. Darf er das einfach so zurücknehmen? Darf der Vermieter mir vorschreiben, wie ich meine Hunde zu halten habe?