Wie wäre es damit: Hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am 16.01.2014

Damit ist klar, am 16.01.2014 um 24:00Uhr sind die 365 Tage herum.

Zum nächst möglichen Termin ist falsch. Warum, wurde mit Ihnen bereits eine Vertragsverlängerung per Telefon vereinbart, wäre das ein Termin in 2015. Sollten Sie bereits diesbezüglich angerufen worden sein, müssen sie abwarten bis sie dieses Schreiben hier:

http://www.file-upload.net/download-8373435/071213.pdf.html

erhalten haben. Dann die Reihenfolge beachten, erst Widerruf ihrer Vertragserklärung dann Kündigung.

mfg

mfg

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Hallo,

Sie müssen warten bis sie diesen Brief bekommen:

http://www.file-upload.net/download-8373435/071213.pdf.html

Dann haben sie einen Monat Zeit ihre Vertragserklärung per Telefon zu Widerrufen, vorausgesetz sie wollen das. Mein Schreiben liegt ein Lieferbeginn 01.03.2013 zu Grunde. Erkennen Sie mehrere Unregelmässigkeiten? mfg stromer55

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Hallo,

also wenn Sie nicht gewillt sind selber zu suchen, dann lassen Sie es lieber.

Die Vergleichsportale lassen viele Voreinstellungen zu. Damit ist erst einmal ein erster Überblick möglich. Habe ich einen ausgesucht kann es sich lohnen hinter den Namen noch Forum in die Suchmaschine einzugeben. Steht da nichts Negatives sind sie einen Schritt weiter. Die AGB sind dann schnell gescheckt. Punkte sind z.B.wann sind Preiserhöhungen möglich, welche Kündigungsfristen? welche Zahlungsbedingenen, alles online?

Die Tricks der Anbieter beschränken sich doch meist auf den Neukundenrabatt. Der dient doch nur dazu in den Portalen weit oben zu stehen. Das kann man gezielt ausnutzen. Dabei ist natürlich zu beachten ob schon nach 3 Monaten eine Preiserhöhung kommen kann oder nicht, oder ob man den Bonus auch schon nach der Mindestvertragslaufzeit bekommt. Ein mir bekannter Anbieter bietet einen Sofortbonus, der soll schon nach 4 Wochen gezahlt werden. Das bedeutet aber immer nach 12 Monaten muss ich mir wieder einen Neuen suchen. Ich selber mache nur noch monatliche Zahlweise.

mfg stromer55

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Hallo,

es gibt keine Struktur. Der Vertrieb wird getragen von freien Handelsvertretern. Das können Sie auch falls sie ein Gewerbe angemeldet haben. Das kann ein Büro mit Außenstellen sein , das kann der Versicherungsmakler sein, der das als Nebengeschäft betreibt, usw.

Aber was ist daran so interessant?

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Hallo,

Ihre Fragestellung ist nicht ganz klar. Um welchen Stromanbieter handelt es sich?. Handelt es sich um den Jahresbeitrag für das zweiite Versorgungsjahr? Offensichtlich haben Sie den nächsten Versorger mit der Kündigung beauftragt. Dann gibt es in der Tat keine Kündigungsbestätigung. Sicher kommt zum Ende Januar dann die Aufforderung zum Zähler ablesen von Ihrem jetzigen Versorger. Senden Sie Ihren Widerspruch zunächst per Mail und schreiben in der Betreffzeile Widerspruch Mahnung und Kundennummer. Gleichzeitig senden Sie noch einen normalen Brief. Anrufen bringt in der Regel nichts und Sie haben keinen Nachweis. Es gibt zur Zeit einen Anbieter der versucht dringend an Geld zu kommen. Daher diese Schnelligkeit. Auch ist es neu das schon 7 Tage nach dem Ende die Schlussrechnung eingetroffen ist. Natürlich nur wo eine Nachzahlung fällig ist! Vergessen Sie nicht am 01.02.2013 den Zählerstand ihrem örtlichen Anbieter zu melden!

Widerspruch Mahnung vom .......

Hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung von ...... Vertragsende ist der 31.01.2013. Ihre Forderung bezieht sich auf den Zeitraum nach Vertragsende. Hier handelt es sich höchtwahrscheinlich um den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung. Ich erwäge rechtliche Schritte gegen Ihre Forderung. Mit freundlichen Grüßen

mfg

mfg

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Das ist ganz einfach. Der Stromzähler gehört ihrem örtlichen Versorger. Meist ist der auch der Messstellenbetreiber. Unabhängig ob sie bei einem Fremdanbieter sind kann es sein das der seine Turnusablesung (zB. alle Häuser einer Straße) einmal im Jahr abliest. Diese Ableswerterte speichert er fortlaufend (vielleicht bis zu 10 Jahre). Gleichzeitig wäre das der Zeitpunkt wo sie eine Abrechnung vom örtlichen Versorger bekommen würden.

Da Sie jetzt einen neuen, fremden Anbieter haben kommt niemand zu ihnen und liest den Zähler ab, denn wer soll das bezahlen. Meist ist der Liefertermin ein ganz anderer als der Zeitpunkt der Turnusablesung. Also müssen Sie schon selbst tätig werden und den Zählerstand an ihren ortlichen Versorger mitteilen und gegebenenfalls noch online zum Fremdanbieter. Es genügt also nicht den Zählerstand nur an den Fremdanbieter zu übermitteln. Erster ist immer der dem der Zähler gehört. Dazu bitte mal die Punkte 3.1 und 3.5 in den AGB von Prio lesen. Ist alles geregelt. Zu 3.5 noch eine Bemerkung. Wenn Sie dem örtlichen Versoger keinen Schlussstand mitteilen, gibt es eine Abrechnung nur mit Verzögerung und dann als Schätzung. Er wartet auf die Daten vom Netzbetreiber (Messstellenbetreiber) deren Daten sind dann geprüft und ok. Was Sie bzw jeder andere Kunde mitteilt kann ja feherhaft sein.

Ja die Daten werden ausgetauscht, mit einem einheitlichen Datenformat. Ihr örtlicher Netzbetreiber stellt ihre Daten sozusagen online. Der Fremde Anbieter kann sie abrufen. Gibt es keinen Zählerstand wird geschätzt, auf Grundlage des letzten bekannten Zählerstandes. Dazu gibt es ein Rechenprogramm wo den Wintermonaten mehr Verbrauch zugerechnet wird. Da es um ihr Geld geht würde ich den Zählerstand immer notieren und weitermelden.. Beachten sie auch was in den jeweiligen AGB steht.

Ich nehme an, die Daten mit Startwert und letzter Ableswert stammen von Priostrom? Übrigens kenne ich auch Fälle wo es schwierig ist den Zähler selber abzulesen. Hier habe ich nur einen Rat nicht wechseln oder dem zB Hausmeister fragen ob er Zugang gewährt.. Wenn dann mal eine Rechnung kommen sollte, wie wollen Sie die überprüfen wenn Sie ihren eigenen Zählerstand gar nicht kennen. Da kommt Freude auf, aber nicht bei Ihnen sondern auf der Gegenseite.

mfg

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Eprimo Jahresabrechnung 2012

Ich habe von Eprimo die Jahresabrechnung erhalten worüber ich sehr erfreut war da es sich um ein beachtliches Guthaben handelt. Im Schreiben vom 02.12.2012 teilt Eprimo mir mit, ich zitiere: "Es ergibt sich eine Gutschrift von xxx,xx €. fir werden diesen Betrag auf das Konto 12345678 etc. überweisen." Kurz vor Weihnachten war dies ein Segen. Nunja heute ist der 04.01.2013 und ich habe noch keine Überweisung erhalten. Bereits 4 Gespräche habe ich mit der Kundenbetreuung getätigt. Beim ersten Gespräch wurde mir mitgeteilt das Guthaben wurde bereits mit den zukünftig fälligen Beträgen verrechnet worden (ohne Mitteilung und Wunsch meinerseits), ich bat darum dies rückgängig zu machen und habe auf das Schreiben vom 02.12. verwiesen, woraufhin ich die Zusage für die Auszahlung erhalten habe. Als nun eine Woche später noch immer nichts geschah,führte ich erneut ein Gespräch mit identischen Verlauf wie auch bei dem darauffolgenden Gesprächen. Man versicherte mir es jetzt dringlich weiterzuleiten. Heute allerdings (wohlgemerkt 1 Monat später) bin ich nicht mehr ganz so gelassen geblieben als sich die freundliche Dame von Eprimo meldete, diese versuchte mir zu erklären das ich doch bedingt durch die Feiertage Geduld haben muss (muss ich?! 02.12. war noch kein Weihnachten) und mir nichts anderes übrig bliebe als zu warten. Auf die Frage ob ich ggf. mit einem Teamleiter oder ihr übergeordneten Person sprechen könnte kam ein nein. Ist es nicht so das das Schreiben seitens Eprimo rechtsverbindlich ist bzgl. der Auszahlung?! Kann Eprimo ohne Einwilligung und Information Verrechnungen vornehmen?! Ich finde es unglaublich denn irgendwie hat man nach dieser Zusage ja auch mit dem Geld gerechnet, oder?! Bin kurz vorm platzen und brauche Rat ob es ggf. sinnvoll ist Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen...

Lieben Dank schonmal

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Hallo, Sie haben 4x beim Call Center angerufen, und?, haben sie einen Nachweis über die geführten Gespräche? Also besser Brief senden, Mail benutzen, Frist setzen.

mfg

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Care Energy Erfahrungen

Ist Car Energy zu empfehlen? Der Stromliefervertrag ist in Ordnung, nur unterschreibt man zusätzlich noch einen Vertrag zur Energiedienstleistung???Ich wollte ja wegen dem sehr guten Preis wechseln, aber im Internet liest man so einiges...

  • Ein möglicher Steuervorteil vom Sitz im Hamburger Freihafen fällt ab 1.1.13 weg und die Preise können anziehen.

  • Man tritt den den kompletten Hausanschluss ab und muss bei einem erneuten Wechseln "Neueinzug" melden. Eigene Zähler werden eingebaut und evtl. muss dann der neue Anbieter an die Care Energy eine Gebühr bezahlen.

Auch in den Energiedienstleistungs (EDL) AGB´s finden sich sonderbare Sachverhalte, soetwas habe ich noch bei keinem Stromanbieter gelesen.:

  • Anlagen zur Energieerzeugung (Photovoltaik) und das komplette Hausnetz wird ihnen zur Verfügung gestellt,

  • Man verpflichte sich die komplette Nutzenergie (Licht, Kraft, Wärme und Kälte) von der Firma zu beziehen. Bei Wärme wäre es wahrscheinlich auch Öl/Gas für die Heizung?

  • ggf. kann das Verbrauchsnetz umstrukturiert werden.

  • Preisgarantie wird mündlich versprochen, ist aber nicht in den AGB´s oder im Antrag ersichtlich.

Positiv ist, dass man beim Energiecontrolling und möglichen Energieeinsparungen kostenlos unterstützt bzw. beraten wird, kein Lastschrift, günstiger Preis.

Ich würde gerne einige ECHTE Kundenmeinungen zu Care Energy lesen. Natürlich auch von fachlich und rechtlich versierten Usern, ob sie diesen Anbieter empfehlen können.

Den Antrag sowie die AGB´s und die AGB´s für Energiedienstleistung findet man ganz einfach mit Google. Dankeschön!

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Was den Preis angeht, da kann ich den Anbieter empfehlen.

Problematisch ist der zweite Vertrag, der gehört zum Stromvertrag dazu. Nur den Stromvertrag das geht nicht,

Zur Preisgarantie - was nicht schriftlich vorliegt - gilt nicht. Ich habe noch nichts schriftliches gesehen

Es wird kein eigner Zähler eingebaut. Versprochen wird ein Gerät was zusätzlich eingesetzt wird, Bis heute liegt noch kein Beweis vor das so was eingebaut wurde.

Kein Lastschriftverfahren kann auch bedeuten - keine Bank gefunden die Lastschrift einzieht , weil keine Sicherheiten vorhanden.

Ja es stimmt die mk-grid übernimmt ihren Stromanschluss und ist damit Letzverbraucher. Damit können sie erst einmal nicht wieder den Stromanbieter wechseln. Ob das dann mit einem Neueinzug so einfach geht, dafür gibt es auch noch keinen Beweis. Die mk-grid tritt zB als Netzbetrieb auf. Ob das Auswirkungen auf den folgenden Anbieter hat kann auch noch nicht beurteilt werden. Sie mit ihrem Haus oder Wohnung sind damit nicht mehr als Stromnutzer beim örtlichen Versorger registriert. Bei Störung der Versorgung wäre dann ihr Ansprechpartner in Hamburg. Das was da so kostenlos versprochen wird, wenn das ernst gemeint ist , wovon soll das bezahlt werden, bei den günstigen Preisen. Auch was kostenlos ist muss ja jemand bezahlen. Wer arbeitet schon umsonst.

mfg

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Hallo,

ich kann ihnen keinen Versorger vorschlagen. Das Risiko das da was nicht so läuft wie sie wollen ist groß. Eine Internetrecherche können sie selber machen. Außerdem ist jetzt der denkbar ungünstigste Zeitpunkt. Ab 01.01.2013 werden bei jedem Versorger die Preise steigen. Das ist in den Preisrechnern jetzt aber evtl noch nicht berücksichtigt.

mfg stromer55

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Hallo,

der Reihe nach:

Auftrag geht an Care-Energy mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG Stromlieferung erfolgt durch die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG

Es erfolgt weiter ein Neueinzug durch die mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG

  • ein Vertragsabschluss ist nur über einen Vermittler möglich
  • kein Lastschriftverfahren
  • ob es eine Preisgarantie gibt wissen sie bei Vertragsschluss noch nicht (siehe AGB 9.3)
  • zusätzlich zum Stromliefervertrag schliessen sie EDL (Energiedienstleistungsvertrag) ab.

Kündigungsfristen sind gut - 6 Wochen zum Monatsende , bei beiden Verträgen

  • es gibt noch keine Erfahrung mit diesem Anbieter , er hat am im Dezember 2011 begonnen und der früheste Anschluss wäre der 01.02.12 gewesen.

Voraussetzung zur Strombelieferung durch mk-power ist jetzt:

-mit ihrem örtlichen Versorger (Netzbetreiber) hat mk-power einen Lieferantenrahmenvertrag unterschrieben. - und der örtliche Netzbetreiber stimmt zu das die mk-grid bei ihnen einzieht.

Dem Neueinzug würden sie mit ihrer Unterschrift entsprechend AGB EDL Punkt 2.1.1 zustimmen.

Tatsache ist bei jeder Anmeldung zur Netznutzung erfolgt zur Zeit auch ein Neueinzug durch die mk-grid. In der Regel merken sie davon nichts, denn Ihr Stromentgeld überweisen sie ja nach Hamburg.

Wollen Sie später wieder zu einem anderen Anbieter wechseln, oder zum örtlichen Versorger müssen sie auch wieder Neueinzug angeben. Das bedeutet aber auch, sie müssen selber bei Care Energy kündigen und können das nicht dem neuen Anbieter überlassen. Das wäre ein ganz wichtiger Punkt.

Nach ihrer Kündigung würde mk-power die Netznutzung abmelden und zum folgenden Tag um 0 Uhr müssten sie wieder einziehen. Wenn das erst Tage, Wochen später wäre , ich weis nicht ob hier die Ersatzversorgung greift. Erstens könnte der Anschluss immer noch auf die mk-grid lauten, oder es gibt bis zum Neueinzug von ihnen keinen Letztverbraucher. Angenommen sie wohnen im einem Eigenheim und ihr Strom fällt aus. Jetzt brauchen sie gar nicht beim örtlichen Versorger anrufen. Sie wohnen ja gar nicht dort, sondern die mk-grid ist an Ihrer Adresse als Letztverbraucher gemeldet. Zuständig ist dann entsprechend EDL AGB 2.1.1 die Störungshotline von mk-power in Hamburg.

Zur Definition:

Anschlussnehmer ist jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes oder Gebäudes. Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss zur Entnahme von Energie nutzt.

Zur Gesetzeslage findet sich:

Energiewirtschaftsgesetz:§ 20a Lieferantenwechsel

(1) Bei einem Lieferantenwechsel hat der neue Lieferant dem Letztverbraucher unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine vom Letztverbraucher gewünschte Belieferung aufnehmen kann.

(2) Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, nicht überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren. Eine von Satz 1 abweichende längere Verfahrensdauer ist nur zulässig, soweit die Anmeldung zur Netznutzung sich auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht.

(3) Der Lieferantenwechsel darf für den Letztverbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein.

(4) Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Ein weitere interessanter Satz findet sich im Internet:

Daher handelt es sich wohl nur dann um einen neu einziehenden Letztverbraucher (und den Prozess „Lieferbeginn“), wenn tatsächlich der gesamte Energieverbrauch einschließlich der räumlichen Verfügungsgewalt dem Energiedienstleister zugerechnet werden kann. Auf die „Übernahme“ der Kundenanlage kommt es nicht an, da Anschlussnutzer und Eigentümer/Berechtigter bezüglich einer Kundenanlage regelmäßig auseinanderfallen. Sofern Energieverbrauchsanlagen nur teilweise von einem Dritten übernommen werden, der bisherige Letztverbraucher aber zumindest auch noch Strom oder Gas verbraucht, liegt in der Regel kein „Einzug“ eines neuen Letztverbrauchers an der Entnahmestelle vor.

...............

Hier ist der Begriff räumliche Verfügungsgewalt zu beachten. Jeder Wechselwillige muss schon selber entscheiden was er will. Was das soll, was das bringt, ich weis es nicht. Die Betrachtung gilt selbstvertständlich nur für normale Kundenanlagen, keine Sonderfälle wo sie noch Energie selber erzeugen u.s.w.

Ob ihr örtlicher Netzbetreiber so einen Neueinzug mitmacht, er vielleicht gute Gründe dagegen hat, weis ich nicht. Es bleibt spannend.

mfg

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Hallo, zu einem fremden Stromlieferanten können sie nur wechseln wenn sie getrennte Zähler haben. Sie haben einen Stromliefervertrag mit ihrem örtlichen Versorger und einen Zähler wie jeder andere Kunde auch. Ein weiterer Zähler erfasst die ins Netz eingespeiste Energie und sie haben einen Einspeisevertrag mit ihrem Netzbetreiber über diese Photovoltaikanlage. Da es sich hier um 2 Zähler und 2 Verträge handelt könnten sie ihren Stromliefervertrag bei einem anderen Versorger abschließen. Alle anderen Varianten und bei Spezialzählern die es gibt, da ist ein Wechsel nicht möglich.

mfg stromer55

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Ab heute Samstag, 18.06.2011 beliefert Teldafax keine Kunden mehr mit Strom oderGas.Als Folge befinden sie sich ab sofort in der Ersatzversorgung des Grundversorgers.Dazu müssen sie heute den Zählerstand ablesen und an ihren Grundversorger mitteilen.

Das wars mit Teldafax.

Ob sie je eine Schlusrechnung bekommen, Geld wiedersehn,weis ich nicht. Eins ist aber sicher, eine Belieferung kann Teldafax für bestehende Kunden nicht wieder aufnehmen.Dazu bedarf es eines Lieferantenrahmenvertrages mit dem jeweiligen Netzbetreiberund der Beachtung der Wechselbedingungen der Stromnetzzugangsverordnung (hier für Kunden §14).

Ein Aussetzen der Stromlieferung für Fremdanbieter ist in den Vorschriften nicht vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat sich dazu schon negativ geäußert. (kein zurück mehr zu Teldafax).

mfg

stromer55

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17.06.11Zum 18.06.11 stellt Teldafax die Lieferung von Strom und Gas vorläufig ein.

Kündigung erübrigt sich damit wohl.

Vergessen Sie nicht den Zählerstand ab zu lesen und dem örtlichen Versorger mitzuteilen.Der muss den Stand auch Teldafax übermitteln und gleichzeitig ist es der Anfangsstandder Ersatzversorgung.

mfg

stromer55

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Ich weis nicht wie lange sie dabei waren, aber der Hinweis auf Tarifwechsel deutet auf ein zweites Versorgungsjahr hin. In dem Schreiben für das 2. Versorgungsjahr was sieim 10. oder 11 Monat erhalten haben ist der Bonus mit verrechnet.Das war bei mir so, bei meinen Verwandten und sicher auch bei Ihnen.Anders sieht es aus wenn Sie die Preisgarantie nicht bezahlt haben und nur ein Jahr dabei waren. Dann brauchen Sie einen Anwalt und sollten die entsprechenden Urteile kennen.Das alles ist in den Foren zu finden.mfg

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Auf keinen Fall zahlen.Sicher wird auch Ihr Netzbetreiber bald kündigen, wenn er kein Geld mehr von TelDaFax erhält.Ihre Vorauskasse sehen sie dann ewtl. nicht wieder.Erhalten Sie Nachricht über die Ersatzversorgung, Zähler ablesen und dem örtlichen Versorger übermitteln, damit Teldafax eine Schlussrechnung erstellen kann.Jetzt würde ich erst mal eine Mahnung kommen lassen und dann um monatlichZahlung bitten. Damit vergeht wieder Zeit und das Problem wird vielleicht durch die Kündigung des Netzbetreibers gelöst.mfg

stromer55

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Wenn der Netzbetreiber gekündigt hat, lesen Sie den Stromzähler ab und melden den Stand dem örtlichen Versorger. Das ist der Anfangsstand der Ersatzversorgung und gleichzeitig der Schlussstand von TelDaFax. Stellen sie alle Zahlungen ein bis dieSchlussrechnung eintrifft. Die prüfen sie und leisten dann eine geforderte Nachzahlung.Sind sie sicher noch Geld zurück zu bekommen empfehle ich das Schreiben der Verbraucherzentrale Hamburg auszudrucken und abzusenden. Für eine Rückzahlung von Guthaben sind die Aussichten eher schlecht.Siehe auch die vielen Einträge in den Foren und die Meldungen vom Handelsblatt.

mfg

stromer55

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Wenn am 31.05.2011 der Schlusstag bei Teldafax gewesen ist muss erst mal die Schlussrechnung erstellt werden.Dazu ist es erforderlich den Zählerstand auch dem örtlichen Versorger mitzuteilen.Den Stand teilen sie auch Teldafax im Kundenportal mit.Die wissen sehr genau das jetzt eine Schlussrechnung kommen muss. Da sieaber noch ein Guthaben haben, werden sie sicher viele Monate vergehen.Auf Mahnungen schreiben sie Widerspruch mit der Begründung erst Schlussrechnungdann Geld. Ein Anwalt kann nur bedingt helfen, weil sie es mit den letzten beiden Zahlungen schon richtig gemacht haben. Freiwillig würden sie die 200 EUR sicherlichnicht wiedersehn.mfg

stromer55

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