Privat ist das möglich und höchstwahrscheinlich wird das keine gravierenden negativen Folgen haben bzw. werden diese ohnehin nicht "spürbar bzw. messbar" sein. Bei einer Lebensmittelabgabe an Dritte im Rahmen einer lebensmittelunternehmerischen Tätigkeit ist dies verboten, weil nur bei Lebensmittelbedarfsgegenständen, d.h. einem Pinsel mit dem Becher und Gabel-Symbol, sichergestellt ist, dass dauerhaft wirklich keine bedenklichen Stoffe auf Lebensmittel übergehen können.
Grüße