Privat ist das möglich und höchstwahrscheinlich wird das keine gravierenden negativen Folgen haben bzw. werden diese ohnehin nicht "spürbar bzw. messbar" sein. Bei einer Lebensmittelabgabe an Dritte im Rahmen einer lebensmittelunternehmerischen Tätigkeit ist dies verboten, weil nur bei Lebensmittelbedarfsgegenständen, d.h. einem Pinsel mit dem Becher und Gabel-Symbol, sichergestellt ist, dass dauerhaft wirklich keine bedenklichen Stoffe auf Lebensmittel übergehen können.

Grüße

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Akute Symptome treten bei einer geringen Menge in aller Regel nicht auf. Aber das Schimmelpilzmycel wird sich über den sichtbaren Teil hinaus durchs ganze Lebensmittel ziehen. Und problematisch sind die Stoffwechselprodukte, die sogenannten Afla- bzw Mykotoxine. Sie gehören zu den stärksten natürlichen Gifte sind und u.a. häufig organschädigend sind. Deshalb sollte man verschimmelte Lebensmittel meiden.

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In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches, die von Vertretern u.a. der Verbraucherkreise, der Wirtschaft, der Überwachungsbehörden und von Sachverständigen festgelegt werden, sind die Anforderungen an einzelne Lebensmittel definiert.

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Das sogenannte Verbrauchs Datum ist gemäß Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung für sogenannte sehr leicht verderbliche Lebensmittel vorgegeben. Dies sind sensible Lebensmittel, bei welchen nach relativ kurzer Zeit eine gesundheitliche Gefahr gegeben sein kann. Deshalb ist ein entsprechendes Verbrauchsdatum anzugeben und ein Verzehr nach dessen Ablauf ist mit einer entsprechenden Gefahr verbunden. Diese Gefahren sind auch nicht immer sensorischen, d.h. zum Beispiel geruchlich feststellbar.

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Eier müssen im Handel gemäß Kennzeichnung erst ab dem 18. Tag nach dem Legen gekühlt werden. Solange gewähren die natürliche Schutzschicht und enzymatische Vorgänge ausreichend Schutz für das Ei. Um diese Schutzfunktionen zu erhalten sollte man Eier auch nicht waschen (und deshalb auch nicht offen bei anderen Lebensmitteln lagern) sowie sie abwechselnd kühlen u bei Zimnertemperatur lagern. Man muss sie also nicht unbedingt sofort kühlen, aber man kann dies tun und sollte sie dann nicht mehr aus der Kühlung nehmen.

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Rohes Geflügelfleisch zählt rechtlich zu den sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, weil nach relativ kurzer Zeit und auch bei sachgerechter Kühlung eine gesundheitliche Gefahr durch pathogene, d.h. krankheitserregende, Mikroorganismen gegeben sein kann. Daher ist die Angabe eines Verbrauchsdatums nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorgegeben. Vorstehender Hinweis bzgl. Geruchssinn ist in diesem Fall Unsinn, weil insbesondere Salmonellen und Camphylobacter so nicht wahrgenommen werden können.

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Die Entwickung nennt sich Evolution. Es ist typisch für den Menschen, dass er eine Art "Verschulden" als Ursache für die Entstehung sucht. Unterstellt man dem Ehec- Erreger Gedankengut, ist seine Entwicklung aus seine Sicht ja möglicherweise positiv, weil er sich "besser" an einen Wirt angepasst. Dass dem Wirt das Toxin nicht bekommt, würde ihm relativ egal seinGrüße

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Wie bereits erläutert wurde, ist insbesondere bei einer Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit der Verkäufe irgendwann eine Gewerbe gegeben mit den Pflichten der Gewerbeanmeldung und folgenden steuerrechtlichen Pflichten.

Vor dieser Gewerbeproblematik ist bei einer sogenannten gewerbsmäßigen Zucht und Haltung eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich. Die bekommt man auf Antrag sowie Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit des Züchters sowie der tierschutzkonformen Haltungsweise der Tiere. Der Unterschied zwischen den Begriffen gewerblich bzw. Gewerbe und gewerbsmäßig nach dem Tierschutzgesetz liegt darin, dass eine Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzgesetz schon vor dem formellen Gewerbebegriff vorliegen kann. Hierzu kann man ggf. beim zuständigen Veterinäramt nachfragen. Grüße

Viele Grüße

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Viele verschiedene Mikroorganismen vermehren sich sehr gut bei relativ hohen Temperaturen und benötigen hierfür auch auch Wasser bzw. Feuchtigkeit, sodass die derzeitigen Wetterbedingungen optimal für eine Keimvermehrung sind. Hierbei ist es sowohl bei der kommerziellen Lebensmittellogistik nicht einfach aber insbesondere beim privaten Transport der Lebensmittel nach Hause in den Kühlschrank unmöglich, die günstigen Kühltemperaturen, d.h. die Kühlkette einzuhalten. Wenn dann einmal ein Keimeintrag in den Kühlschrank stattgefunden hat, kann dies ebenfalls Keimvermehrung und Verderb begünstigen. Daher relativ wenig kaufen, schnellstmöglich in den Kühlschrank und vorsorglich Kühlgerät einmal gründlich reinigen. Grüße

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Wie schon vorausgehend gesagt, es kommt darauf an, wieviel man verzehrt hat und ob bei der Schimmelbildung bereits einschlägige Stoffwechselprodukte der Schimmelpilze, sogenannte Afla- und Mykotoxine, gebildet wurden. Diese sind relativ schädlich u.a. für verschiedene Organe. Bei einmaligem, versehentlichen Verzehr von nur geringgradig angeschimmelten Erzeugnissen wird man sich in aller Regel keine großen Sorgen machen müssen. Sofern man jedoch viel verzehrt hat oder Krankheitssymtopme auftreten, wäre ein vorsorglicher Gang zum Arzt in jedem Fall anzuraten.

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