Man kann die Fensterflügel einstellen. (Nachjustieren) es sind Wahrscheinlich die Spannfedern falsch Eingestellt.

Du must das Wohndachfenster öffnen und am Rahmen die Zugfedern neu Einstellen, du benötigst dafür einen Schraubendreher

PS: Bei einigen Modellen must Du eine Kunststoffkappe abnehmen.

mfg. Team Marco

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  1. Preiserhöhung

TW behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

3.1. Eine Erhöhung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für TW nicht vorhersehbar waren.

3.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann TW den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TW vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann TW vom Kunden verlangen.

3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen oder Flughafengebühren gegenüber TW erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TW verteuert hat.

3.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TW den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TW in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von TW über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TW den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TW, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

4.3. TW hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) bis inkl. 60. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises

b) ab 59. bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises

c) ab 29. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises

d) ab 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises

e) bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises.

4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TW nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung für Rückführungskosten im Falle von Unfall und Krankheit wird dringend empfohlen.

4.6. TW behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit TW nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht TW einen solchen Anspruch geltend, so ist TW verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.7. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die vorstehenden Bestimmungen das Recht des Teilnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt bleibt.

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Ovi Maps

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Anstoß gibt es erst, wenn das Spiel unterbrochen wurde nach einem Tor. Was hierbei ja garnicht der Fall wäre und die Anstoß-Regel entfällt?

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http://blog.gilly.ws/2011/05/19/hol-dir-den-beat-mit-pringles-summer-music-tour-lautsprecher-aktion-und-verlosung

Hier findet sich ein Video, weiß aber nicht inwiefern dir das hilft... ;-)

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Mitlerweile geht es wieder :-), tut aber noch etwas weh.... Sie hat übrigens angerufen und sich entschudligt (so kenn ich die eigentlich net)

Danke euch :-)

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Hier is ne FB Gruppe mit über 400 Sudenten (Lehramt) da kannst du einfach mal fragen, die geben dir direkt und genau antworten bezüglich LA in SIegen :-) [url]http://www.facebook.com/group.php?gid=189521007745494[/url]

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Hier is ne FB Gruppe mit über 400 Sudenten (Lehramt) da kannst du einfach mal fragen, die geben dir direkt und genau antworten bezüglich LA in SIegen :-) [url]http://www.facebook.com/group.php?gid=189521007745494[/url]

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Die Reise ins Licht ist schon erhältlich, jedoch ist Reisezeichen (fraglich ob der übersetzte Titel gut gewählt ist) der erste Metro 2033-Universum-Roman in Russland.

Sprich: die veröffentlichen hier lieber einen in Russland beliebten statt den ersten der Romane.

Ich kann dir noch sagen dass die kürzer sind als die Bisherigen, Reise ins Licht hat etwa 350 Seiten (de). Und was den Großteil der Romane angeht, so kann noch Jahre dauern, bis Heyne die mal übersetzt.

Deshalb hab ich begonnen von "Reisezeichen" an mit den Übersetzungen zu beginnen. Würde mir die nämlich selbst zu gern auf Deutsch durchlesen, so kau ich mich durch, und falls sich jemand für den aktuellen Stand interessiert: trusk@freenet.de

Viel Spaß noch mit der Reihe, in 10 Jahren hat Heyne vielleicht dann die wichtigsten Bücher draußen^^

 

ps. danke für den acc hier via bugmenot

 

-Trusk

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Mhm schonmal vielen Dank für die Antworten, ich dachte bei Lehramt eher an normalen Gymnasiallehrer, ich hab die Möglichkeit in Mannheim mehrere Nebenfächer zu wählen, unter anderem Geschichte und Spanisch.

Besteht damit nicht die Möglichkeit, das ich evt. später an einen Gymnasium als Lehrer mit, beispielsweise, Englisch, Spanisch und Geschichte zu arbeiten?

 

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