Wenn gekündigt wird, ist damit eine Zahlung von Pflegegeld der Stufe 3, die noch kommen könnte, nicht mehr möglich. Hier ist der Versicherungsschutz, der anscheinend nur bei Stufe 3 greift, schlecht gewählt gewesen. Bei Ergo nachforschen und Bedingungen prüfen lassen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, weil später gar kein Anspruch mehr vorhanden wäre. Den Vertrag u.U. bei der Verbraucherberatung einmal sichten lassen!

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die Pflegepflichtversicherung, ist, wie der Name schon sagt eine PFLICHT. Hier kommt wohl nur eine Nachzahlung in Frage. Allerdings würde ich raten, zu prüfen, warum der Versicherungsvertreter, der die kleine Anwartschaft verkauft hat, nicht auf diese Pflicht hingewiesen hat. Hier kommt u.U. eine Mithaftung des Vertreters in Frage. Den Vertreter der Gesellschaft direkt darauf ansprechen und nach einem Beratungs-Protokoll fragen. Er wird sicherlich bemüht sein, diesen Fehler zu beseitigen und mit dem Versicherer der Anwartschaft vielleicht eine einfache Lösung konstruieren.

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Hallo, wenn Du kein eigenes Einkommen hast -als Student- bleibst Du mindestens bis zum 25.Lebensjahr über Deine Elltern versichert. Dies gilt für die private Haftpflicht- und die anderen Sozialversicherungen, wenn Deine Eltern sozialversichert sind. Bei privaten Krankenversicherungen gilt dies nicht. Auch die Studentenbude kann in der Hausrat der Eltern versichert sein; in die Vers.-Police schauen. Unterhaltpflichtig sind Deine Eltern auch gem. einer sog. Düsseldorfer Tabelle; müsste ggf. eingeklagt werden :-( Am besten zuerst mit den Eltern alles besprechen!! :-)

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Einfacher Tipp: eine andere Simkarte einführen (vielleicht von einem Bekannten ausleihen); funktioniert diese - kein Simlock :-)

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Die DVMB ist ein "strukturierter Vertrieb". Wenn es Dir nichts ausmacht, unter Druck Menschen zu "beraten", die von Dir eine Versicherung oder geldanlage kaufen müssen, damit Du leben kannst, dann kann man den Weg dorthin empfehlen :-) Eine Anstellung oder Ausbildung bei einer Verischerung oder einem Versicherungsmakler vor Ort ist dem vor zu ziehen. Man muss dort auch nicht alle seine Bekannten "anbaggern".

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Kann ich als Verischerungmakler nur empfehlen, zumal die beiträge, wenn man einen Versicherer findet, der das absichert nicht allzu hoch sind. Man sollte dann einen Versicherungsmakler beauftragen-keinen Versicherungsvertreter. Dieser kann dann den richtigen Schutz suche..in diesem Fall empfehle ich DOMCURA.

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Leider ist der Versicherer von Leistungen frei. ER kann sogar wegen der Obliegenheitsverletzung "vorvertragliche Anzeigepflicht" vom Vertrag komplett zurücktreten. Der Versicherer hätte theoretisch bei Kenntnis der Vorerkrankungen den Versicherunsgschutz abgelehnt, bestimmte Leistungen ausgeschlossen oder einen anderen Beitrag (Risikozuschlag für die Krankheit und deren Folgen) berechnen können. Den Versicherer über eine Person des Vertrauens (V-Makler) direkt fragen, ob bei Angabe der Krankheiten der Versicherungsschutz gezeichnet worden wäre oder andere Beitraäge zu zahlen gewesen wäre. Wenn festgestellt wird, dass er den Versicherungsschutz ohne Vorbehalte gezeichnet hätte ist für die jetzige Krankheit Versichersungschutz vorhanden.

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Durch neuere Rechtsprechung ist der "alte Vorteil" einen Maklerbestand zu verkaufen, bzw. zu kaufen, nicht mehr so vorhanden. Die Versicherungen achten wegen des "Datenschutzes für die Kunden" sehr darauf, dass nur der Ursprungsvermittler Informationen über die Verträge erhält . In den bisher bekannten Maklerverträgen ist auch die Erlaubnis diesen Vertrag, bzw, die Kundendaten weiterzugeben nicht vorhanden. So ist Ärger mit den Kunden des "Maklerbestandes" oder dem Versicherer vorgrogrammiert.

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Falls Du wirklich schnellstmöglich au dem Vertrag herauswillst und hoffentlich vorher einen neuen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer hast, hilft eine Schadensmeldung( .-)). Wenn der Versicherer den Schaden nicht anerkennt, kannst Du danach sofort kündigen. Der Versicherer hat allerdings noch einen Beitragsanspruch für das laufende Versicherungsjahr. Die Haftpflichtversicherung an sich ist allerdings eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Man MUSS eigentlich eine solche VS haben. Lass Dich doch von einem Versicherungsmakler vor Ort beraten. Der muss für Dich (den VN) haften, wenn man einen Maklervertrag eingegangen ist.

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Nach über 20 Jahren Erfahrung in der Finanzdienstbranche kann ich die Empfehlung geben, 3 Möglichkeiten vor Ort zu prüfen. Dies sind Auschließlichkeit, Makler und auch nicht zu vergesseb Mehrfachagenturen. Bei der Ausschließlichkeit ist mit "fixum" zu rechnen; für die Kunden allerdings wegen Auswahl der Produkte 3.beste Lösung. Makler ist für alle gut. Hier muss man allerdings auch nebenberuflich mit Haftungsfragen für die Kundenberatung rechnen. Mehrfachagenturen habe in der Regel viele Versicherer, die dann auch haften. Die Produktauswahl ist je nach Agentur auch sehr gut. Meine Empfehlung wäre also als Einstieg und für eine mögliche Zukunftssicherung eine Partnerschaft mit einem Agenturinhaber vor Ort,der als Mehrfachagent aktiv ist..

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Wie schon von jemanden anderen festgestellt, ist die Rechtsschutzversicherung wohl auch wegen der Inanpsruchnahme in jedem Falle zu bezahlen. Trotz aller Merkwürdigkeiten in der Schilderung kann ich nur zu einer erneuten Anzeige bei der Polizei wegen Urkundenfälschung raten. Der Vertreter hat möglicherweise die Beiträge z.T. selbst bezahlt, um Provisionen zu erhalten und behalten - sonst wären die Verträge schon lange von den Versicherern mit einem Inkassoauftrag eingetrieben worden. Die Anzeige sollte gegen den namentlich zu benennenden Vertreter wegen Urkundenfälschung und Betrug gestellt werden. Den oder der Versicherung würde ich von der Anzeige Kenntnis geben (schriftlich an den Vorstand des Versicherers, wenn Sie wirklich nicht (!!!!!) unterschrieben haben und um Aufhebung der Versicherungen von Anfang an bitten.) und paralell würde ich zur örtlichen Verbraucherberatung gehen, die auch helfen kann. Die Unterlagen (Original-Anträge/Kopien) bitte immer mitnehmen und nicht aus der Hand geben.

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Es ist eigentlich schon fast alles beantwortet worden. Bei einer BU ist es ganz wichtig alle die Gesundheit betreffende Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Es ist unerheblich, wer als Gesprächspartner diese Fragen anhand des Versicherungsantrages stellt (Vers-Makler oder Vertreter). Nur der Antragsteller hat es im Regelfall zu vertreten - besonders in einem möglichen Leistungsfall der Versicherer- dass die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Seit 2007 fragen die Versicherer noch umfänglicher im Antrag nach Vorschäden/Vorerkrankungen. Dies deshalb, weil aus Verbraucherschutzgründen der Versicherer gesetzlich verpflichtet wurde, die Antragsfragen umfänglich zu stellen und er dann nich im Nachhinein Nachfragen stellen kann.- Gilt für alle Versicherungen gem. Versicherungsvertragsgesetz.. Nachfragen oder Recherchen im Netz werden vom Versicherer nicht gemacht (noch nicht). Es wird nicht bei anderen Versicherern nachgeforscht. Es gibt allerdings bei abgelehnten Anträgen (BU) im Bereich der GDV ein Pool, dort wird bei Antragseingang beim Versicherer nachgefragt. Arztunterlagen kann man von seinem Arzt fordern; er muss Sie herausgeben ( gem. Bundesärztekammer) - kann allerdings Kosten für Kopien etc. geltend machen, die man selbst bezahlen muss.

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eine günstige Lösung ist auch die ADAC-Autoversicherung als Zweitwagenregelung des Vaters Deiner Freundin. Er müsste seinen Versicherungschutz auch darüber laufen lassen, dann ist die Einstufung für Dich SF1/2 und es gibt noch einen "Familienrabatt" von 5 % und einen Nachlass für ein Sicherheitstraining zusätzlich (Training kostet 89 EUR). Das Bedingungswerk ist besonders verbraucherfreundlich.

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Als Zeitsoldat hast Du ein Einkommen, das Du u.U: sichern solltest. Bei Entalssung aus der BW wegen Dienstunfähigkeit, die aus geszúndheitlichen Gründen aber auch anderen von Deinem Dienstherrn verfügt werden kann, sollte man eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit versicheren (z.B: DBV-Versicherung). ES gibt sehr wenige Versicherer, die wirklich die DU versichern-auch wenn es anders behauptet wird. Eine Auslandskrankenversicherung für alle Aufenthalte auch über das Wochenende ist ebenfalls zu empfehlen. Die private Haftpflichtversicherung sollte sowieso vorhanden sein und als "Aufsichtführender" mit einer "Diensthapftpflicht" ergänzt werden. Wegen der schon beschriebenen Nachversicherung in der GRV ist ein Ergänzung durch eine kleine,private Rentenversicherung schon hilfreich, da es wenig Ansprüche aus der GRV gibt. in den ersten 5 Jahren der beruflichen Aktivitäten (BW und Privatwirtschaft) ist eine Absicherung gegen BU/DU unbedingt erforderlich.

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Unter den derzeitig noch gültigen Bedingungen- es gibt demnächst als Ersatz für 34 c den 34 f (wahrscheinlich ab 20.10.2011)- ist eine UG haftungsbeschränkt in Höhe der Einlagen gegeben. Die Regeln der UG sind eigentlich gleich der von GmbH, d.h. es muss eine Registrierung 34d und noch 34 c durch den GF erfolgen, der entweder selbst die Kompetenz besitzt oder einen vertretungsberechtigten (Prokurist oder weiterer GF) Sachkompetenen zur Registrierung "vorweisen" kann. Die UG unterscheidet sich nur bei den Gründungskosten und der Bereitstellung von finanziellen Mitteln von der GmbH, weil in der UG dann jährlich vom Gewinn Gelder -ich glaube es sind 25% -zur Einlagenfinanzierung bis zu den 25000 € abgeführt werden müssen.

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Beamte benötigen eine Dienstunfähigkeitversicherung; insbesondere in den ersten 5 Jahren Ihrer Tätigkeit als Beamter. Gilt auch für ältere Lehrer (burn-out). Da die Dienstunfähigkeit egal aus welchem Grunde-also auch aus gesundheitlichen Gründen- vom jeweiligen Dienstherrn entschieden wird, haben Versicherer oftmals große Probleme mit der Absicherung. Häufig werden verkappte Berufunfähigkeitsversicherungen als Dienstunfähigkeit angeboten. Diese eignen sich nur begrenzt, weil hier nicht Dienstfähigkeit bewertet wird.Es lohnt sich das Kleingedruckte zu lesen und Beratung über einen Versicherungsmakler einzuholen, da er für seine Empfehlung - richtig oder falsch- dem VN gegenüber haftet. Gute Versicherungen sind u.a. AXA (ehem. DBV) und Signal-Iduna. Die haben Spezialangebote für Beamte in unterschiedlichen Tätigkeiten.

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