Ich kann mich bei meinen Vorrednern anschließen, denn die Eltern-Kind-Parkplätze (auch Familienparkplätze oder Mutter-Kind-Parkplätze genannt) sind in der StVO nicht geregelt, Falschparker können, im Gegensatz zum Behindertenparkplatz, nicht mit einem Bußgeld belangt werden.
Wann es zum ersten Mal Eltern-Kind-Parkplätze in Deutschland gab, kann nicht pauschal beantwortet, aber ich kann nur sagen, dass ich mal in einem Supermarkt einkaufen war, welches 2002 gebaut und eröffnet wurde und da sind Stellplätze, die als "Eltern-Kind-Parkplatz" per Schild gegengezeichnet wurden.
Es wird geschätzt, dass die Eltern-Kind-Parkplätze seit 2001 oder 2002 eingeführt wurden.
Aber schon damals war das Parken auf Eltern-Kind-Parkplätze ohne Kinder, keine Ordnungswidrigkeit, jedoch haben sie damals wie heute, im Rahmen des Hausrechts ihre Gültigkeit.
Natürlich darfst du in deinem Neuwagen eine Dashcam installieren.
Und falls deine Frage auf die garantietechnische Gepflogenheiten beziehst, da kann ich dir folgendes sagen:
Da kann ich mich den Nutzer @errost anschließen. Solange die Installation der Dashcam fach- und sachgerecht erfolgt, dann würde sehe keine Probleme mit der Garantie.
Am besten klärst du mit dem Händler ab, wie das geregelt ist.
Nach meine Vorstellungen kann es möglich sein, dass einige Auto-Hersteller in ihre Garantiebedingungen verlangen, dass eine Installation von Kleinzubehör fürs Auto (wie in deinem Fall die Dashcam) nur von ausgebildeten oder geschulten Personal durchgeführt werden soll.
Wenn sich die Frage auf Kunden bezieht, dann dürfen nur sichtbar angebrachte Videoüberwachungskameras betrieben werden, ein Hinweisschild am Eingang, dass der Markt Videoüberwacht wird, reicht nicht aus, Kunden heimlich zu Videoüberwachen, auch das Hausrecht ist kein Freibrief dazu!
Auch die Verwendung von Kameraattrappen ist nicht zulässig!
Nachtrag:
Aber ich glaube auch, das ein zumindest ein Großteil der Supermärkte und andere Ladengeschäfte, so was nicht mitmachen, die 2G-Regel einführen und das wegen dem Umsatz und Furcht vor Boykottaufrufe.
Die haben zwar Hausrecht, aber das sie bei der 2G-Regel, die Regelung einführen, wonach die Maskenpflicht nur für Kunden gilt das geht gar nicht.
Entweder tragen alle Masken (also Personal und Kunden) oder keiner, denn eine Ungleichbehandlung in Sachen Maskenpflicht zwischen Kunden und Personal halte ich für unzulässig!
Vor einem Monat habe ich im Supermarkt eine junge Mitarbeiterin ohne Maske angesprochen, die aber nicht an der Kasse saß (das geschah aber fast bei jeden Einkauf), das sie auch eine Maske tragen müsse. Genevt zog sie ihre Maske auf, aber darauf hin kam der Marktleiter und meinte zu mir, das die Maskenpflicht nach seiner Ansicht nur für Kunden gilt.
Habe bei der Kundenzentrale angerufen und die erklärten mir, das auch Mitarbeiter Masken tragen müssen, außer wenn sie an der Kasse sitzen.
Hallo Skayritarai,
Ich habe ein Schild gesehen, welches vor dem Eingang eines großen Elektronikgeschäfts (welches auch zur eines der bekanntesten Kette gehört) steht und auf diesem steht folgener Text.
"Liebe Kunden,
Bitte beachten Sie, das dieses Geschäft nur mit Mund-Nasenschutz betreten werden darf.
Desweiteren bitten wir Sie zu beachten, das ärtzliche Bescheinigungen und Atteste zur Befreiung von Mund-Nasenschutz-Pflicht in diesem Geschäft nicht anerkannt werden!
Wir bitten um Verständnis!
Die Fililalleitung"
Ich habe bei der Zentralle angerufen und mich Beschwert und promt wurde dies geändert.
Desweiteren möchte ich folgendes sagen:
Inhaber von Ladengeschäftem haben zwar das Hausrecht, aber dies gilt nicht uneingeschränkt wie zu Hause in eigene vier Wände, dazu gehört das keiner wegen seine Hautfarbe, Geschlechts, Religion usw. diksrimminiert werden darf. Hier in diesem diskutiertem Fall, werden Leute, die entweder aus gesundheitlichen oder aufgrund einer Behinderung keine MNS tragen können od. dürfen, benachteiligt und das ist auch rechtlich nicht in Ordnung.
Die können zwar einen rauswerfen und Hausverbot erteilen, aber da muss einen sachlichen Grund vorliegen.
Zusammengefasst lässt sich es so sagen:
Auch wenn es moralisch verweflich ist, eine derartige Äußerung fällt unter der freien Meinungsäußerung!
Hallo Leute,
Da in Supermärkte und in ÖPNV das Hausrecht gilt, möchte ich nicht auser frage stellen.
Es geht bei dieser Frage, ob man als von der Mundnasenschutzpflicht befreite Person seinen Bescheinigung oder Attest jeden Mitarbeiter vorzeigen oder aushändigen muss. Die Antwort ist: Es kommt darauf an was in diesem Dokument (egal ob man dieses als Nachweis, Bescheinigung oder Attest nennt) drin steht.
Wenn in diesem Dokument die genaue Krankheit beschrieben wurde, dann muss man dieses Dokument nicht dem Mitarbeitern rausrücken, den das wäre ein Eingiff in die Persönlichkeitsrechte, welches auch nicht vom Hausrecht legitimiert wird.
Wenn das Dokument zum Beispiel nur dieser Satz behinhaltet "Der Inhaber dieser Bescheinigung ist aus gesundheitlichen Gründen, hiermit von der Mundnasenschutzpflicht befreit." und darunter die Unterschricht und Stempel des Arztes, dann sollte man schon vorlegen.
Und was das Hausrecht in Supermärkte und in öffentlichen Verkehrsmitteln anbelangt, diese gilt NUR eingeschränkt. Beweise? Bitte: Klick!
Die Security darf zwar Ausweise verlangen, aber jedoch nicht im öffentlichem Raum, aber auf Privatgelände schon, da dort das Hausrecht gilt.
Aber abfotografieren, kopieren oder die Personalien sonstwie speichern, dürfen sie nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vertragsgeber (wie Veranstallter, Disco-Inhaber etc.) in seinen Regularien (wie AGB, Hausordnung, Parkordnung (Freizeitparks)) sich das pauschale Recht einräumt lässt, Ausweise fotografien, kopieren oder die Personalien speichern zu dürfen. Denn eine globale Einwilligung des Ausweisninhabers ist nicht mit dem AGB-Recht vereinbar und verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht.
Nur seltsam, das eine für "Ja, darf er" gestimmt hat, aber nicht sagt warum.