Hm, mir geht es überwiegend um die Täter, die in der Sicherheitsverwarung waren...
Hätte vllt vernünftiger formulieren sollen in meiner Frage.
psychisch gestörte menschen, die eine gefährdung für sich und/oder andere darstellen (aber noch nie jemandem was getan haben, weder vergewaltigt, noch geschändet oder sonst was) werden in Anstallten eingewiesen und somit ihres Rechtes auf Freiheit "beraubt"
sexualstraftäter sind unbestritten gestörte menschen - die aber straffällig sind / waren und laut diverser Leute in Sicherheitsverwahrung gehören, damit sie das nicht mehr tun können - die werden aber alle entlassen weil sie ein recht auf freiheit haben
Warum bekommen die einen (die Gefährlicheren für Kinder und Frauen, sind ja gerade etliche Wiederholungstäter) das Recht zugesprochen, dass den anderen abgesprochen wird
Vllt wird es nun ein wenig klarer :) Das ist das was mir nicht klar ist - warum haben die einen dieses Recht und die anderen wieder nicht ...
Und ich bin schon der Meinung, auch wenn der dann eine neue Tat begeht und wieder verurteilt wird ... ist es nicht auch die Pflicht unseres Staates die unschuldigen und zukünftigen Opfer zu schützen??