Hallo erstmal, also ich kann die Frage leider auch nicht ganz nachvollziehen. Du bekommst doch entsprechend Unterhalt, oder nicht? Was wäre denn, wenn er sich nicht kümmert? Hast Du dann bei Dir keine Wechselkleidung? Gib ihm einfach entsprechend genug Sachen mit!

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Du hast grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit deinem Kind. Anzustreben ist in jedem Fall eine einvernehmliche Regelung. Da diese normalerweise eingehalten und nicht als Strafe angesehen wird. Die Mutter des Kindes darf Dir keine Vorschriften machen, wie Du díe Zeit mit deinem Kind verbringst. Es sei denn du stimmst bestimmten Dingen zu. Das kann zB der Aufenthaltsort sein. Wichtig ist nur, daß der Umgang nicht dem Kindeswohl entgegensteht.

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