Hallo zusammen,
Würde gerne von euch wissen, inwiefern Kollektivstrafen in der Schule erlaubt, bzw. verboten sind. Der vorliegende Fall: Wir haben eine Klausur (Q3) geschrieben, welche vierstündig war und das gesamte Halbjahr umfasste. Im Nachhinein kam raus, dass ein Spicker auf der Toilette gefunden wurde. Da man die Person nicht eindeutig identifizieren konnte, wurde heute bestimmt, dass die Gesamtheit der 13. Jahrgangsstufe bestraft werden muss und die Klausur nun morgen nachgeschrieben wird - die erste Klausur wird mit 0 Punkten bei jedem gewertet. Zudem gibt es auch nicht mehr wie bei der ersten Klausur die Möglichkeit, zwischen 2 Vorschlägen auszuwählen (wie es ja beim "Vorabi" üblich ist), sondern es wird nur eindn Vorschlag geben. Nebenbei kommen noch etwa 20 Seiten zusätzlicher Stoff dran, was insgesamt einen Lernaufwand von über hundert Seiten ergibt. Nebenbei sei gesagt, dass wir auch noch übermorgen den 2. Lk und Gk Mathe schreiben. Aber das nur nebenbei.... Ist es also erlaubt, alle Schüler nachschreiben zu lassen und die erste Klausur mit 0 zu werten? Falls nein bitte mit Link zum Gesetz. Es geht mir nicht darum einen Lehreranzuzeigen oder blosszustellen. Ich möchte lediglich eine zweite Klausur vermeiden, die zudem noch deutlich schwieriger wird als die erste.
Mfg