Guten Tag,
in meinem Fitnessstudio sind eigene Getränke seit kurzem im Trainingsbereich verboten. Das trinken eigener Getränke ist nur noch in den Umkleideräumen erlaubt.
Nach meinen Recherchen im Internet sind solche Klauseln weder in den AGBs noch in der Hausordnung erlaubt.
Nachdem ich das Studio darauf hingewiesen habe, war die Begründung seitens des Betreibers, dass 0,5l Wasser für 0,80 Cent angeboten werden und die bisherigen Urteile sich ausschließlich auf überteuerte Getränkepreise beziehen.
Allerdings bedeuten auch 80 Cent pro 0,5l, bei einem Getränkebedarf von etwa 2 Liter pro Training und einem Training alle zwei Tage, monatliche Zusatzkosten von 48,53€ ((0,8 mal 4 mal 3,5 mal 52)/12). Monatlich 50 Euro für Wasser ist für Schüler/Studenten kaum bezahlbar.
In einem Urteil vom Brandenburgischem Oberlandesgericht geht mMn hervor, dass das Verbot dieser Getränkeklauseln ausdrücklich Preisunabhängig sind.
(Quelle: http://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/Microsoft%20Word%20-%207%20U%20036-03.d.pdf).
Kennt jemand die wirkliche Rechtslage?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!