Schau mal hier nach :
Diese Anbieter ist Immer erreichbar zum sehr guten Preis ( Traffic inclusive )
http://www.96e.de/hosting/
einfach mal angucken !!!
Schau mal hier nach :
Diese Anbieter ist Immer erreichbar zum sehr guten Preis ( Traffic inclusive )
http://www.96e.de/hosting/
einfach mal angucken !!!
Seit dem 27.06.2000 herrscht bei solcherlei Geschäftsgebaren eine eindeutige Rechtslage:
Durch die Lieferung unbestellter Waren oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch nicht begründet (§ 241a BGB).
Damit ist klargestellt, dass ein Vertrag bei der Zusendung unbestellter Waren nicht zustande kommt, auch nicht dann, wenn eine Formulierung wie im obigen Beispiel gewählt wird. Das Schweigen des Verbrauchers stellt keine Vertragsannahme dar. Noch nicht einmal durch die Benutzung der Sache kommt es zu einer stillschweigenden Vertragsannahme. Nur wenn der Verbraucher den Rechnungsbetrag bezahlt oder ausdrücklich die Annahme des Vertragsangebotes erklärt, wird ein Vertrag geschlossen.
Ausnahmen
Eine unbestellte Ware bzw. Leistung liegt nach dem Gesetz dann nicht vor, wenn der Empfänger erkennen kann, dass die Ware bzw. Leistung nicht für ihn bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte.
Ebenfalls eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn anstatt einer bestellten Leistung eine nach Qualität und Preis gleichwertige andere Leistung angeboten wird und wenn der Verbraucher darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Keine Verpflichtung zur Aufbewahrung der Ware
Wer unbestellte Leistungen erhält ist nicht verpflichtet, darauf zu reagieren. Bei Waren besteht keine Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum. Selbst die Benutzung und der Verbrauch sind zulässig, ohne dass hierdurch eine Zahlungspflicht, auch nicht in Form von Schadensersatzansprüchen begründet wird. www.tarifkundschafter.de
Probier mal diesen aus : http://www.seo.24-c.de/
Ich habe dieses Portal : www.1je.de gefunden , und bin davon begeistert . Es weden nicht nur Hotels, Flüge und so weiter angeboten, sondern sogar Studienreisen und Safaris.
Mal nicht so ein 0815- Portal