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sss222

14.12.2021
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TriSam
26.04.2021, 18:42
Wo kann ich eine Beschwerde (§304 StPO) einreichen?

Meine zwei Handys wurden beschlagnahmt wegen §184b StgB (Verbreitung kinderpornographischer Schriften). Ich soll September 2019 in einer WhatsApp Gruppe gewesen sein, in der jemand fünf solcher Bilder gesendet hat. Allerdings habe ich die Nummer seit August 2019 nicht mehr benutzt.

Eines der beschlagnahmten Handys war in meiner Nutzung von Dezember 2015 - November 2019

Das andere Handy ist in Benutzung seit März 2020 - jetzt)

Das 2020 Handy wurde beschlagnahmt obwohl es erwiesenermaßen erst im März 2020 erworben wurde.

Nun möchte ich es zurück haben, besteht Hoffnung? Man sieht auf einem Blick das die ältesten Dateien erst aus dem Jahr 2020 sind, Rechnung belegt das das Handy erst 2020 erworben wurde

Außerdem benötige ich das Handy für die Schule

Wo kann ich eine Bescwerde gemäß §304 StPO) einreichen? Wie wahrscheinlich ist es das ich Erfolg habe?

...zum Beitrag
Antwort
von sss222
14.12.2021, 22:10

wie ist es gelaufen hab das gleiche problem

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