Naja, natürlich gilt auch für deinen Firmen-Account das Postgeheimnis, allerdings darf dein Vorgesetzter es 'brechen' mit deinem Wissen. Er teilt dir also mit, daß er dein Passwort kennt und du es nicht ändern sollst und setzt dich somit in Kenntnis davon, daß er Zugriff hat. Dagegen kannst du dich schon wehren, das kann aber zur Folge haben, daß er dir keinen Account mehr einräumt - das wäre sein Recht. Denn er muß dir keineswegs einen eigenen Mail-Account zur Verfügung stellen, könnte zB verlangen, daß du einen allgemeinen Account nutzt (wie info@firma.de statt zB huber.toni@firma.de ), zu welchem alle möglichen Leute Zugriff haben.
Wenn deine Hilfe eine Fortzahlung bei Krankheit will, muß sie ein Attest vom Arzt bringen (kannst du auch schon für einen Tag verlangen - im AV festhalten ! ). Wenn sie einfach fernbleibt, brauchst du das nicht zahlen. Wenn du sie wieder heimschickst, weil du sie heute nicht brauchst, mußt du das auch nicht zahlen (die Fahrtkosten allerdings schon ). Mach ein Stundenkonto und gut ist. Nur wenn sie ein Attest bringt, mußt du die Krankheit auch bezahlen ( und nur dann zahlt auch die Kasse den Ausgleich !).
Dazu müßte man ein bißchen mehr wissen : mit welcher Frist und Begründung ? Fristgerecht laut Vertrag ? Und dann kommt es darauf an, welche Bedingungen für die Übernahme ausgehandelt wurden. Normalerweise gelten die alten Verträge in einer neuen Firma nicht (vor allem nicht bei 'feindlichen' Übernahmen und Insolvenzen ). Insofern ist dein alter Vertrag nicht mehr gültig und die Kündigung wäre rechtmässig.
Also jetzt nochmal das Resultat des Ganzen: die Hortleitung hat im Grunde den Anwalt bestätigt: Ausschluß von allen Ausflügen ist nicht Sinn der Sache, zuhause bleiben schon gar nicht. Zwischendurch waren wieder Ausflüge, ganz unproblematisch, die Erzieherin hat damals total überreagiert. Wir nehmen ihn raus, in einem 'normalen' Hort ist er besser aufgehoben.
ja, es 'hilft'. Ist ja auch eine Droge und unterliegt als solche der Verschreibungspflicht. Du wirst wie eine Maschine funktionieren, Kreativität wird abgeschaltet, du wist dich auf eine Sache konzentrieren und den Rest vergessen. Du wirst keinen Hunger und Durst mehr haben, weder Hundegebell noch Glockenläuten hören, und spätestens nach ein bis zwei Wochen bist du abhängig. Wenn es dir das wert ist ...
Also erstmal danke an alle ! Hier die Antwort meines Anwalts, der mir inzwischen gemailt hat (am WE, will gar nicht wissen, was er dafür verlangt ...): 1. ja, die Erzieherin darf ihn von Ausflügen ausschliessen, wenn sie es für sinnvoll hält. 2. nein, die Erzieherin darf mich nicht dazu zwingen ihn zuhause zu lassen, denn das käme einem - wenn auch nur tageweisem - Ausschluß von der EInrichtung gleich. Das aber muß die Leitung beschließen, schriftlich ausführen und begründen. Und auch nicht ohne Verwarnung. In einer staatlichen Einrichtung braucht es für einen Ausschluß einen sehr (!) gewichtigen Grund und ein dauerhafter Ausschluß (also eigentlich ein Rauswurf) ist nur mit Zustimmung der Regierung möglich. Und selbst dann könnte ich widersprechen, dann käme das Ganze vor Gericht. Das will ich natürlich nicht, aber so gehts auch nicht. Ich geh also mal zur Leitung und sehe, was der dazu sagt. Dann entscheiden wir, ob wir ihn dort lassen oder nicht. Schließlich ist er dort aufgrund einer Empfehlung der Psych, die ihn getestet hat, NICHT weil er schon irgendwo 'versagt' hätte oder massiv auffällig geworden wäre. Er MUSS dort also nicht hin. Also wem es hilft: Ausschluß vom Ausflug ja, von der Einrichtung nein.
Bringt nicht viel. Relevant ist das zu versteuernde Einkommen, da gibts normalerweise kaum andere Chancen. Von dem wird der Selbstbehalt abgezogen - also das, was dir zum Leben bleiben muß - da wird zB auch die Miete mitberechnet. Und vom dem was übrigbleibt wird dann der Unterhalt berechnet. Wenn es um Kindesunterhalt geht, sind die Gerichte ziemlich 'gnadenlos', bei Unterhalt für Ehegatten schauts etwas anders aus, Kinder kommen zuerst. Wenn es dann für den/die Ehegatten/in nicht mehr reicht (Selbstbehalt!), bekommt der / die nix mehr. Für einen Unterhaltsstreit brauchst du immer einen Anwalt. Versuch, Prozesskostenhilfe zu bekommen, wenn du so wenig verdienst. Grüße
Der Vermieter muß sich erstmal von ihr eine Erlaubnis holen, damit er an die Schufa rankann. Verlangt wird eigentlich immer der Einkommensnachweis, manchmal auch eine Bankauskunft und die sollte ok sein (Konto nicht derb in den Miesen :) , aber Schufa ist sehr selten. Ich denke nicht, daß es deswegen so schwer wird. Grüße
Jedes, auch ein befristetes AV kann innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen (außer es wäre eine andere Frist im Vertrag geregelt )gekündigt werden. Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, geht das nicht. Dein AG muß 1. einen Kündigungsgrund haben (und der muß rechtlich haltbar sein ) und 2. eine reguläre Frist einhalten. 4 Wochen sind normal, aber es gilt was im Vertrag steht, da gibts schon auch kürzere oder längere Fristen. Fordere von deinem AG einen Kündigungsgrund. Grüße