Also jetzt nochmal das Resultat des Ganzen: die Hortleitung hat im Grunde den Anwalt bestätigt: Ausschluß von allen Ausflügen ist nicht Sinn der Sache, zuhause bleiben schon gar nicht. Zwischendurch waren wieder Ausflüge, ganz unproblematisch, die Erzieherin hat damals total überreagiert. Wir nehmen ihn raus, in einem 'normalen' Hort ist er besser aufgehoben.

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Also erstmal danke an alle ! Hier die Antwort meines Anwalts, der mir inzwischen gemailt hat (am WE, will gar nicht wissen, was er dafür verlangt ...): 1. ja, die Erzieherin darf ihn von Ausflügen ausschliessen, wenn sie es für sinnvoll hält. 2. nein, die Erzieherin darf mich nicht dazu zwingen ihn zuhause zu lassen, denn das käme einem - wenn auch nur tageweisem - Ausschluß von der EInrichtung gleich. Das aber muß die Leitung beschließen, schriftlich ausführen und begründen. Und auch nicht ohne Verwarnung. In einer staatlichen Einrichtung braucht es für einen Ausschluß einen sehr (!) gewichtigen Grund und ein dauerhafter Ausschluß (also eigentlich ein Rauswurf) ist nur mit Zustimmung der Regierung möglich. Und selbst dann könnte ich widersprechen, dann käme das Ganze vor Gericht. Das will ich natürlich nicht, aber so gehts auch nicht. Ich geh also mal zur Leitung und sehe, was der dazu sagt. Dann entscheiden wir, ob wir ihn dort lassen oder nicht. Schließlich ist er dort aufgrund einer Empfehlung der Psych, die ihn getestet hat, NICHT weil er schon irgendwo 'versagt' hätte oder massiv auffällig geworden wäre. Er MUSS dort also nicht hin. Also wem es hilft: Ausschluß vom Ausflug ja, von der Einrichtung nein.

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