Antwort
Ein Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn jemand ohne Ihr Einverständnis Ihre Wohnung, Grundstück oder Ihre Geschäftsräume betreten hat und dort verweilt, obwohl sie diesen aufgefordert haben zu gehen. Wer das sogenannte Hausrecht hat, kann in diesem Fall Anzeige erstatten.