Geht seit Office 2010 schon. Du kannst die Präsentation als WMV exportieren und dann im Windows Media Player abspielen. Alternativ kannst Du auch einen Screenrecorder einsetzen (z.B. SnagIT oder Camtasia oder andere). Der Powerpoint-eigene Viewer bietet aber auch viele Funktionalitäten, die vielleicht Deinen Anforderungen entsprechen müssten.

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Wenn die Polizei kommt, die Wahrheit sagen. Und die heißt: Ich habe nichts gemerkt. Kontrollieren Sie bitte mein Fahrzeug, dort ist kein Schaden. Das war es. Falls eine Anzeige gegen Dich vorliegt nichts weiteres mehr sagen, sondern Rechtsanwalt nehmen. Auto zeigen nicht verweigern. (Ist ja auch nichts dran)

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Angebrochene Packung fertig nehmen. Danach läuft alles ganz natürlich. Die Hautprobleme und auch die Schmierblutungen können zurück kommen. Im Zweifel zum Frauenarzt gehen. Dafür ist er da. Wenn Du dann schwanger bist, tu mir einen gefallen. Nutz die Zeit und lern schreiben.

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Wenn Deine Freundin taucht, müsste Sie auch ihre Dekotabelle lesen können. Das Kiffen zur Anreicherung von Stickstoff führt ist mir neu. Drogen und Tauchen vertragen sich grundsätzlich nicht gut, aber wenn Sie sich fit fühlt, sehe ich kein Problem. Zum Thema THC spare ich mir alle weiteren Ausführungen.

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Weiß nicht, ob es da einen fertige Effekt gibt. Aber im Prinzip ist es ganz einfach. Leg eine schwarze Farbebene an. Beim Ausschalten stellst Du die Transparenz auf 0. Nach ca. 3 bis 5 Frames (ausprobieren), legst Du die Transparenz auf 100. Nun brauchst Du noch den weißen Punkt der Kathodenstrahlröhre. Leg eine Formebene mit einem kleinen weissen Kreis an. Den Kreiß blendest Du schnell auf und läßt ihn dann langsam verglühen. Das kannst Du wieder über eine Animation der Transparenz erreichen. Das sollte schon ganz gut aussehen. Ich halte den Ton für ganz wichtig, dieses dumpfe kurze Ploppen. Versuchs Mal mit den Geräuschen eines Tennisballs. So würde ich es angehen. Man kann das sicher noch perfektionieren.

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In Word2010 könnt Ihr eine Datei als PDF speichern. Dann wäre der Weg: Alle Word-Dateien in eine Datei kopieren und als PDF speichern. Wenn Ihr eine ältere Word-Version habt, dann müsst ihr auf einem Windows-System eine PDF-Datei drucken. Dazu braucht Ihr einen PDF-Drucker. Gibt es kostenlos im Netz, z.B. PDF Creator. Der Weg wäre dann: Alle Dateien in eine Word-Dateien kopieren und dann drucken. Kann etwas dauern. MAC-Rechner stellen unter der Druckroutine automatisch die Möglichkeit zur Verfügung, eine Datei als PDF zu speichern. Letzter Weg. Ihr druckt alle Word-Dateien als PDF und montiert sie in einem PDF-Editor zu einer Datei. Diese gibt es kostenpflichtig (Acrobat Destiller) und mehr oder weniger kostenlos. Allerdings bedeutet dies etwas Aufwand. Am besten ist Weg 1.

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Da täuschst Du Dich. Wenn du von einem skandinavischen Handy eine deutsche Nummer anrufst, dann zahlst Du alles. Umgekehrt genauso. Ruft Dich jemand aus DE an, zahlt er ebenfalls alles. Nur wenn einer von Euch beiden Sein Heimatland verläßt, zahlt er die zusätzlichen Roaminggebühren. Beispiel. Jemand aus Deutschland besucht Dich und Du rufst Ihn auf seinem deutschen Handy an. Dann zahlst Du die Gebühren bis nach Deutschland und Dein Freund die Gebühren von Deutschland zurück nach Skandinavien.

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Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Vor 12 Jahren erwarben wir eine Wohnung. Im Kaufvertrag (Textform) wurde festgehalten dass die Wohnung X, 2 Kellerräume hat. Im angehängten Grundriss sind allerdings 3 Kellerräume zugeteilt zur Wohnung X. Diese Pläne sind auch so im Grundbuchamt hinterlegt. (also Wohnung X hat 3 Keller laut Plan)

Einen Monat nach unserem Kauf, veräußerte die Immobilienfirma eine Wohnung Y mit einem Keller Y. Der Keller Y ist einer der Keller welcher im Grundbuchamt mit X hinterlegt ist. (nennen wir diesen Keller XY)

Keller XY wurde ca. 12 Jahre nicht genutzt. Manch ein netter Nachbar stellte seinen Sperrmüll dort ab.

Nun als Eigentümer der Wohnung Y verkaufen wollte, samt dem Kellerraum XY, teilte ihm das Grundbuchamt mit dass dies nicht möglich ist da Keller XY auf Wohnung X eingetragen ist.

Jetzt will Eigentümer Y uns dazu zwingen einer Änderung im Grundbuch zuzustimmen. Also den auf X eingetragenen Kellerraum XY umzuschreiben auf Y. Im Kaufvertrag Y wurde der Kellerraum XY als Y eingezeichnet, aber nur im Kaufvertrag von Eigentümer Y.

Frage 1: Gehört der Keller XY mir? (Weil ich vor Y gekauft und das auch so ins Grundbuchamt kam…, Hier ist halt der Wiederspruch vom Grundriss und dem Text im Kaufvertrag)

Frage 2: Wenn der Keller NICHT mir gehört, kann mich Y dazu Gerichtlich zwingen einer Umschreibung zuzustimmen? (den Fehler habe ich ja nicht verursacht, wenn dann der Notar oder der Immobilienmakler)

Nebenbei möchte ich anmerken dass ich grundsätzlich den Kellerraum an einen netten Nachbarn auch „verschenken“ würde… aber Eigentümer Y hat sich in der Vergangenheit sehr unsportlich verhalten, darum möchte ich ihm auch nichts verschenken.

Vielen Dank im Voraus :)

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Spannende Frage, die ein RA beantworten soll. Grundsätzlich gilt, dass das Grundbuch Vorrang hat. Dabei gehört die Zeichnung mit der Benennung der Räume maßgeblich zur Teilungserklärung und gilt als verbindlich. Dummerweise widersprechen sich aber wohl die Angaben im Textteil und in der Zeichnung. Hier gilt es zunächst einmal aufzuklären was eigentlich passiert ist. Also wurde im Textteil ein Fehler gemacht oder in der Grafik. Es ist ja auch möglich, dass ursprünglich nur 2 Räume bestanden, jedoch ein Raum nachträglich geteilt wurde und damit trotzdem Eigentum von Wohnung X wurde. Dann geht es um die Haftung. Möglicherweise liegt ein Notarfehler vor. Hier gilt es Verjährungsfristen zu prüfen. Der ganze Rechtsstreit macht aber nur Sinn, wenn Du den Raum tatsächlich auch als Dein Eigentum betrachtest. Wenn Du ihn nie als solchen gesehen hast, dann würde ich niemals einen Rechtsstreit führen, nur weil Dir die Nase des Nachbarn nicht passt. Im Gegenteil: Ich würde ihm einen Vergleich anbieten, aus dem Dir eine angemessene Summe zufliesst.

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JAAAAA. Für immer und ewig gilt. Niemand muss am Telefon seine Daten bestätigen. Im Gegenteil: Der Anrufer müsste erklären, woher er die Angaben hat. Die Kündigungszentrale ist ein Betrügertrick, mehr darüber erfährst Du unter antispam.de oder abzockenews.de. Ab sofort: Anrufe sofort abbrechen. Wahrscheinlich hast Du nun ein Abo von HörZu oder ähnlichem. Diesem sofort widersprechen. Es handelt sich um ein Haustürgeschäft, das Du ohne Angabe von Gründen kündigen kannst. Gleichzitig vom Verlag die Herausgabe der Datenquelle fordern. Möglicherweise Anzeige erstatten (was leider erfolglos bleibt) und den Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes informieren. Wie Du das einzelne richtig machen kannst erfähst Du auf den oben genannten Websseiten. Auf keinen Fall zahlen oder irgendetwas unterschreiben. Sobald das erste Exemplar Deines Abos ankommt musst Du spätestens tätig werden. Je rigoroser Du nun vorgehst, umso eher erreichst Du, dass Deine Adresse aus dem Verteiler geöscht wird. Das Dumme ist nämlich, dass Deine Adressen nun von einem Betrüger zum nächsten weiter gereicht werden. Wichtig: Kontoauszüge sorgfältig kontroliere, da einige Betrüger auch einfach per Lastschrift abbuchen. Die Abbuchung umgehend stornieren und die abbuchende Bank schriftlich über ihren Verstoß informieren. Die Bank ist verpflichtet offen zu legen wer die Lastschrift eingericht hat und wie autorisiert wurde. Das Thema ist unendlich und macht leider Arbeit. Unterstützung bekommst Du bei Verbraucherschutzverbänden oder antispam.

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Nein. Wird in Folge des Diabetes zum Beispiel die Amputation eines Fußes oder Beines notwendig oder erblindet der Patient, wird eine entsprechende Behinderung festgestellt. Diabetes ist zwar eine chronische Krankheit, stellt aber erst einmal keine Behinderung dar. Unter gewissen Umständen kann ein Diabetes jedoch als Grund für Erwerbsminderung oder sogar Berufsunfähigkeit angesehen werden. Im Zweifelsfalle würde ich das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen und entsprechende Bestätigungen vom behandelnden Arzt oder einem Amtsarzt vorlegen.

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Ohne Gewähr, aber meines Wissens nach zahlt der Bieter ausschließlich das Gebot. Das Zwangsverstiegerungsverfahren stellt ihn frei von jeglicher Art Ansprüche Dritter. Reicht also das Gebot nicht, um die Schulden des alten Eigentümers zu begleichen, so muß dieser die alten Schulden aus seinem Privatvermögen bezahlen bzw. Privatinsolvenz anmelden. Der neue Eigentümer hat mit allen Schulden und Verpflichtungen nichts zu tun.

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Fortsetzung: Nebenkostenbetrug über 5 Jahre durch DHH-Nachbarn- Einfach Meinungen/Ideen gefragt (2)

Wo war ich doch gleich.....

Ach ja der Betrafungsantrag ( läuft gegen mich, weil ich angeblich die EA nicht befolgt habe)- also angeblich soll ich vor ca. 4 Wochen den Strom eingeschränkt haben ( laut Nachbarn läuft die heizung seitdem nur noch in einem NOTSTROMPROGRAMM mit geringer Leistung)... ach nee seit neuesten Schreiben ist das ja schon vor 5 Wochen passiert... aber angeblich hat seit dem neuesten Schreiben, mein Heizungsmonteur die Heizung erst letzte Woche abgestellt--- HÄ?!- versteh ich nicht- schieben wir mal auf unbedeutenden nebenhandlungsstrang, verhandelt wird die EA in der Hauptsache schon übernächste Woche =)

Naja gut, kommen wir mal zum zweiten Mieter: Also wie der gründliche Leser (also Ihr ALLE ) oben bemerkt hat, hat mein netter Nachbar von mir Wassergeld gefordert, weil ich ja mit warmen Wasser aus seiner Heizanlage ausgestattet werde. Das stimmt tatsächlich. Also musste ein Plan her wieviel gezahlt werden muss. Nun ist es aber so, dass mein zweiter Mieter Gas-wasser-Heizung-Spezi ist ;O). Er musste feststellen, dass das Nebenhaus keine eigene Wasseruhr ( jedenfalls kein Schild ) besitzt. Aber doch laut Auskunft der Nachbarn haben sie eigenes--- also wie prüfen?--- Ganz einfach: Mal unseren Hauptwasserleitung abstellen. Nach 18,5 min. klingelte es an meiner Tür: Die Nachbarn können nicht duschen: ob wir auch Probleme mit dem W A R M wasser ( kaltes haben sie selbst) hätten? Ergo die nette Heizanlage des netten Nachbarn wird mit UNSEREM Wasser gespeist und der liebe Nachbar wollte dafür auch noch Geld. Nun wurde der Bestrafungsantrag dahingehend geändert, dass ich 6 Monate inhaftiert werden soll, weil ich den Strom für die Heizanlage abgestellt habe, und deswegen kein Warmwasser vorhanden ist. Außerdem laufen Herd, Kühlschrank, Fernseher und Aussen-Springbrunnen, Wc-Spülung wegen dem abgestellten Heizungsstrom nicht mehr..... Jaja: ich sage zu meinem Mann auch immer, dreh mal die heizung auf fünf, ich will heut nen heißen film sehen ;)))))))))))))))))))))))))

Soweit ein Überblick. Rechtlich ist alles im Rahmen und am Laufen. Wir sehen dem ganzen recht optimistisch entgegen. Würde mich halt nur mal interessieren, ob es dazu noch andere Gedanken/ Ideen gibt und wie häufig sowas vorkommt. Außerdem hat ja jemand vielleicht Erfahrungen mit diesem Thema, die er gerne bereitsteltt. Besonders toll wäre es, wenn mmir jemand sagt wie ich die Verbrauche gerichtssicher nachweisen bzw. schätzen kann. Zeugen sind genug vorhanden. Sowohl dafür, dass die Heizung nie aus war, wie auch für die Forderungen der Nachbarn und den Verbrauch, obwohl in dieser DHH alles aus war.

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Aus Deinen Schilderungen werde ich nicht ganz schlau. Dem Anschein nach handelt es sich bei Euch um eine WEG, da sich zwei DHH eine Heizanlage teilen bzw. Strom und Wasser über jeweils eine Leitung beziehen. Alle Abrechnungsfragen regelt die Gemeinschaftsordnung, die mit der Teilungserklärung verbrieft wurde. Wurde nichts geregelt, greifen die algemeinen Regelungen des WEG. Da Ihr als Nachbarn offensichtlich unfähig seid Eure Streitigkeiten zu lösen, wird der Richter die Einsetzung eines Verwalters vorschlagen und im Zweifelsfalle durchsetzen. Die Kosten tragt ihr. Sich gegenseitig Strom und Wasser abzustellen ist lächerlich. Du kannst auch nicht erzählen, dass eigentlich keiner wüsste wer wie wovon wieviel verbraucht. Eine EA ist eine EA und zu befolgen, unabhängig davon ob sich nachträglich herausstellt, dass sie ungerechtfertigt war.

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Das ganze klingt reichlich wirr. Aber Asylbewerberverfahren sind immer wirr. Es hilft nur einen erfahrenen Rechtsanwalt für Asylverfahren zu kontaktieren.

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Erzählt Sie Dir das alles am Telefon oder mailt ihr Euch das? So klingt die Geschichte etwas dubios. Wer steckt sie ins Heim? Das Jugendamt oder ihre Eltern? Wenn die Eltern Deine Freundin schlagen, dann ist möglicherweise ein Heimaufenthalt nicht das Schlechteste. Warum sollte der Kontakt zu Dir dann abbrechen? Was ist jetzt eigentlich das Problem? Will sie nicht ins Heim, hat sie Angst, schwebt ihr etwas anderes vor......?

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Das ist lustig: Hunger (Abwesenheit von Nahrung) Traurigkeit (Abwesenheit von Freude) Vakuum (Abwesenheit von Luft) Frieden (Abwesenheit von Krieg) Krankheit (Abwesenheit von Gesundheit) Gesundheit (Abwesenheit von Krankheit) Leere (Abwesenheit von allem) Ruhe (Abwesenheit von Lärm) Dummheit (Abwesenheit von Intelligenz)

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Der Verwalter einer WEG wird durch die Wohnungseigentümer-Versammlung eingesetzt. Diese kann ihn auch absetzen, in der Regel übrigens jederzeit, wenn der Verwaltervertrag auf unbestimmte Zet geschlossen wurde. Ist der Vertrag befristet, dann kann nur "aus wichtigem Grund" gekündigt werden. Es kan jedoch sein, dass die WEG schadensersatzpflichtig wird. Sind dem Verwalter jedoch schwere Versäumnisse nachzuweisen, z.B. dass er seine Aufgaben nicht erfüllt, so kann dies möglicherweise auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ich empfehle einen auf WEG-Recht spezialisierten Anwalt aufzusuchen und diesem den Verwaltervertrag sowie die Protokolle der WEG-Versammlungen, in denen der Verwalter berufen wurde zur Prüfung vorzulegen sowie die Liste der Mängel, möglichst mit Nachweisen. Er wird dann auch Empfehlungen geben, wie die Eigentümer den Verwalter juristisch los wird mit dem kleinst möglichen Schaden dür die WEG.

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Es gibt ca. 500.000 englische Worte. Der aktive Wortschatz eines durchschnittlich gebildeten Bürgers liegt aber weit darunter. Geh von ca. 25.000 Worten aus. Die müsstest du beherreschen um Dich perfekt in Englisch ausdrücke zu können (inkl. Grammatik natürlich). Mit 3000 Worten kannst Du Dich aber bereits ganz ordentlich im Alltag durchschlagen.

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