Der Aufhebungsvertrag lautet so: besteht der Arbeitsvertrag vom 11.11.1986 in der zur Zeit gültigen Fassung. Hierzu wird folgendes vereinbart: 1. Die .... und die Arbeitnehmerin sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Anstellungsverhältnis aus krankheitsbedingten Gründen einvernehmlich mit dem 31. März 2010 endet. 2. Die Arbeitnehmerin wird ab 1. Mai 2009 bis zum 31. März 2010 von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung, die Urlaubsgeld und Weihnachtgeld für das Jahr 2009 einschließt, freigestellt. Die Freistellung erfolgt unwiderruflich und unter Anrechnung auf alle Urlaubs- und Gleitzeitansprüche. Für den Fall, dass die Arbeitnehmerin während des Freistellungszeitraums einen anderweitigen Verdienst erzielt, ist dieser auf die vom Arbeitgeber gezahlte Vergütung anzurechnen. 3. Für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält die Arbeitnehmerin eine Abfindung in Höhe von € 20.000,- (in Worten zwanzigtausend) brutto. Der Anspruch ist entstanden und vererblich und wird mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses zahlungsfällig. Auf Wunsch der Arbeitnehmerin kann die Abfindung auch vor dem o.g. Zeitpunkt ausgezahlt werden; dies hat die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber vier Wochen vor Ende eines Kalendermonats mitzuteilen. 4. Die Arbeitnehmerin erhält nach dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis, die seitens des Arbeitgebers zu erstellenden Dokumente zur Bestätigung der Rentenanwartschaften bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie ihre Arbeitspapiere. 5. Die Arbeitnehmerin gibt bis zum 1. Mai 2009 die in ihrem Besitz befindlichen, jedoch im Eigentum der .... stehenden Unterlagen und Gegenstände an diese zurück. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die Arbeitnehmerin bestätigt mit ihrer Unterschrift unter diese Aufhebungsvereinbarung, dass sie keinerlei Kopien von geschäftlichen Unterlagen, die nicht ausschließlich ihr Arbeitsverhältnis betreffen, besitzt. Dies gilt auch für Kopien in elektronischer Form. 6. Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, alle ihr während ihrer Tätigkeit für die .... zur Kenntnis gelangten betriebsinternen Vorgänge - insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse - sowie vertrauliche Angelegenheiten aus ihrem Tätigkeitsgebiet auch nach dem Ausscheiden geheim zu halten. 7. Die anwaltlich vertretende Arbeitnehmerin hatte Gelegenheit, sich über die sozialrechtlichen Konsequenzen dieser Vereinbarung bei den zuständigen Behörden und Einrichtungen - insbesondere der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung - zu informieren. 8. Die Arbeitnehmerin erklärt, hinreichend Bedenkzeit gehabt zu haben sowie vom Arbeitgeber auf mögliche arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen aus diesem Aufhebungsvertrag hingewiesen worden zu sein. Die Arbeitnehmerin wird darauf hingewiesen, dass sie gemäß § 37b SGB III zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet ist. 9. Mit dieser Vereinbarung ist der Fortbestand des Anstellungsverhältnisses zwischen der ... und der Arbeitnehmerin und dessen Beendigung zum 31. März 2010 abschließend geregelt. Zugleich sind mit Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien - bekannt oder unbekannt - endgültig erledigt. 10. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. 11. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt
Vielen Dank für die schnellen Antworten, unser Betriebsrat hat in all den Jahren in keinster Weise weitergeholfen, mein Büro wurde jetzt in der Zeit meiner Erkrankung einfach aufgelöst und ich wurde einfach umgesetzt Ich weiß nicht ob ich das psychisch ertragen kann ....
Ein Gespräch gab es telfonisch, wie ich mir das weiterhin vorstelle usw. Damals wurde ich umgesetzt mit den Worten, entweder ich mach das oder ich kann gehen (keinerlei BR dabei oder Zeugen, auch ncihts schriftliches) das ich diese körperlichen Arbeiten nicht machen konnte sprach ich sehr oft an, die Antworten meines Chefs "arbeiten sie einfach langsamer" Umräumen,ausräumen der Regale, Archiv umräumen und und und. Nachdem ich das zweite Mal operiert wurde, beantragte ich über den BR eine interne Umsetzung, was bis heute immer abgeschmettert wurde. Man sagte mir ich soll erst wiederkommen, dann sieht man weiter. Ausgerichtet hat mir die Kolegin dies von meinem Chef. Ich wurde in den eineinhalb Jahren 3 Mal operiert, beim letzten Mal war es ein Unfall, der auch betrieblich (haben eine Unfallversicherung, die auch privat greift)festgehalten wurde
Hallo alle zusammen :-) vielen Dank für die vielen Antworten, die mir schon sehr weiter helfen. Die Werte dazu sind nüchtern gemacht worden, auch damals in der Kur, wobei die Trygliceride bisher immer in dem Dreh waren. Dort wurde meine Ernährung auch überwacht. Bekomme seid kurzem Medikamente und dazu wird hier dann nach einem Monat die Werte nochmals überprüft. also nochmals vielen vielen Dank